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Kann ich nach 1,5 monaten mein auto abschecken lassen bei ADAC ?

Themenstarteram 15. April 2009 um 10:20

habe ende februar mein E500 gekauft von privat (unfallfrei).

letzte woche habe ich den wagen polieren lassen und in der sonne bemerkt das die farbe (beifahrerür) etwas anders aussieht.

hatte dem verkäufer vertraut aber anscheinend hat der wagen doch etwas gehabt.

Kann ich nach 1,5 monaten mein auto abschecken lassen bei ADAC ? ich meine habe ich da noch rechte gegenüber dem verkäufer wenn der wagen doch ein unfall hatte ?

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13 Antworten

Was steht denn im Kaufvertrag?

Gekauft wie besichtigt? 

am 15. April 2009 um 10:27

Privatkauf ist immer eine Sache hinsichtlich nachträglich auftretender Mängel. Aber die Unfallfreiheit wird recht eng gesehen - evtl. ist bei einem größeren Unfall was zu machen. Aber hierzu müsste es beim ADAC auch Informationen geben. Im Zweifelsfall kannst Du Dich an die Online-Rechtsberatung beim ADAC wenden - als Mitglied sogar kostenfrei.

Themenstarteram 15. April 2009 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Was steht denn im Kaufvertrag?

Gekauft wie besichtigt? 

im vertrag steht unfallfrei !

am 15. April 2009 um 10:52

Bei mir wurde bei einem Assyst bei Mercedes auch die Fahrertüre mal beschädigt. Es wurde eine Neue eingebaut und diese wurde natürlich auch lackiert. Man sieht zwar nichts, aber es ist eine neue Türe drin.

Das zählt nicht als Unfall, Aussage Dekra, auch wenn das immer hier behauptet wird.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Bei mir wurde bei einem Assyst bei Mercedes auch die Fahrertüre mal beschädigt. Es wurde eine Neue eingebaut und diese wurde natürlich auch lackiert. Man sieht zwar nichts, aber es ist eine neue Türe drin.

Das zählt nicht als Unfall, Aussage Dekra, auch wenn das immer hier behauptet wird.

Ob ein Schaden als Unfallschaden oder sonstige Beschädigung beim Verkauf genant werden muss, das entscheidet aber nicht die Dekra sondern der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung - auch, wenn das hier ggf. anders behauptet wird... ;)

am 15. April 2009 um 11:38

Das ist richtig, ich würde ja auch den Wechsel der Türe angeben. Es ist aber kein Unfall.

Das soll heißen, für so einen ordnungsgemäß reparierten Schaden hat man keine Chance das Fahrzeug zurückzugeben oder eine Wertminderung geltend zu machen.

am 15. April 2009 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von Woledo

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Bei mir wurde bei einem Assyst bei Mercedes auch die Fahrertüre mal beschädigt. Es wurde eine Neue eingebaut und diese wurde natürlich auch lackiert. Man sieht zwar nichts, aber es ist eine neue Türe drin.

Das zählt nicht als Unfall, Aussage Dekra, auch wenn das immer hier behauptet wird.

Ob ein Schaden als Unfallschaden oder sonstige Beschädigung beim Verkauf genant werden muss, das entscheidet aber nicht die Dekra sondern der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung - auch, wenn das hier ggf. anders behauptet wird... ;)

Ob das ein Unfall war, oder nicht, entscheidet nicht der Gesetzgeber oder die allgemeine Rechtsprechung, sondern der einzelne Richter, auch wenn das hier immer anders behauptet wird.

Aber mal im Ernst, steht in Deinem Vertrag unfallfrei nach Angabe des Vorbesitzers, oder generell " unfallfrei " ? Die Tür kann nämlich auch schon im Werk nachlackiert worden sein. Hast Du die Möglichkeit mal ein Schichtstärkenmeßgerät ranzuhalten ?

Verklagen ? Beweissicherungsverfahren, Gutachten, evtl. Gegengutachten oder sogar noch ein Obergutachten ! Für das Geld, was das kostet, kannst Du fast noch´n Auto kaufen, wenn Du verlierst.

...außerdem seh ich tatsächlich die Chance relativ gering da was als 'UNFALL' im juristischen Sinne zu deklarieren, wenn 'bloß' die Tür ausgebessert ist.

Selbst ein 'Unfall' wie ein Parkrempler wird (bis zu gewissen Grenzen natürlich) juristisch nicht als Unfall gewertet, das Fzg. gilt somit weiterhin als Unfallfrei!

Und wie gesagt: Das bloß die Tür nachlackiert wurde läßt doch auf einen eher geringen Schaden schließen - für Dich zwar ärgerlich, ist aber so.

Wenn man einen Farbunterschied sieht, dann war der Lackierer kein Fachmann.

Ein richtiger Fachbetrieb passt den Ton an der vorhandenen Lackierung an. 

Hallo,

sprech doch erst mal mit dem Verkäufer,vielleicht klärt sich dann schon alles auf.Sofort mit Kanonen auf Spatzen zu schießen bringt auch nichts.Der juristische Weg kann sehr teuer werden.

Themenstarteram 15. April 2009 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von Old Man

Hallo,

sprech doch erst mal mit dem Verkäufer,vielleicht klärt sich dann schon alles auf.Sofort mit Kanonen auf Spatzen zu schießen bringt auch nichts.Der juristische Weg kann sehr teuer werden.

klar habe ich den verküfer auch schon angeschrieben und der sagt mir :

was Sie mir nun schreiben erstaunt mich sehr. ich selber habe den Wagen schon öfter poliert und solche Lackunterschiede sind mir nie aufgefallen.

Auch wurden von mir keinerlei Lackierungen so wie von Ihnen beschrieben in Auftrag gegeben und einen Unfall hatte ich auch nicht.

Dann käme ja nur noch eine werksseitige Lackierung in Frage und das gibt es auch schon mal.Wenn die Wagen rangiert werden auf dem Fertigungsgelände,auf den Verladebahnhöfen oder den LKW-Aufladern.Aber normaler weise dürfte man das nicht sehen.Eine Lackstärkenmessung würde Aufschluss geben,ob lackiert wurde.

am 17. April 2009 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von Old Man

Dann käme ja nur noch eine werksseitige Lackierung in Frage und das gibt es auch schon mal.Wenn die Wagen rangiert werden auf dem Fertigungsgelände,auf den Verladebahnhöfen oder den LKW-Aufladern.Aber normaler weise dürfte man das nicht sehen.Eine Lackstärkenmessung würde Aufschluss geben,ob lackiert wurde.

Das wird manchmal bei der Endkontrolle im Werk festgestellt, dann kommt das Fahrzeug in eine Sonderstation und wird nachbearbeitet. Davon erfährt die Niederlassung, oder Vertretung nichts. Der Käufer schon gar nicht. Dein Verkäufer muß also nicht zwingend arglistig etwas verschwiegen haben. Rechtsweg ? Nein !

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