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Kann ich Ohne Gewerbeschein ein Oldtimer LKW anmelden
Hallo Schraubergemeinde,
hab im Netz nicht wirklich eine Antwort gefunden,. kann ich als Privatperson ohne Gewerbeschein einen
Oldtimer LKW anmelden. Ich könnte einen Mercedes 12 T von 1968 kaufen aber weiß net ob ich den Anmelden kann. Klar, Führerschein für die Fahrmaschine ist vorhanden.
Bin mal auf eure Antworten gespannt.
Gruß aus Hessen
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33 Antworten
Natürlich ist das möglich.
Bist du dir da Sicher normalerweise kann man nur LKW mit Gewerbeschein anmelden, bei Oldtimer ??
In welchem Land wohnst du?
In Deutschland kann man LKW über 7,5 t auch privat anmelden, was vor allem bei schweren Wohnmobilen ein großer Vorteil ist.
Edit: In Hessen sollte das auch möglich sein.
O.K Wohnmobile ist aber wahrscheinlich andere Liga.
Aber vielen Dank für deine Antwort und Gruß
Zitat:
@sirius-sirius schrieb am 23. Januar 2022 um 16:31:49 Uhr:
Bist du dir da Sicher normalerweise kann man nur LKW mit Gewerbeschein anmelden, bei Oldtimer ??
Als privat Person darfst du natürlich einen LKW kaufen und damit privat fahren, egal ob Oldtimer oder nicht.
Ja, aber ich weiß aber das ein Kumpel von mir ein Abschleppwagen gekauft hat und wollte den anmelden was ohne Gewerbeschein nicht möglich war
Jeder darf in Deutschland alles anmelden. Sogar ein Kind dürfte alles anmelden (Vertretungsberechtigte Person natürlich).
Kein einziges Fahrzeug ist an den "Personenstatus" gebunden bzw. an solche Dinge wie Gewerbe.
Achtung! Formulierung!
Es ist natürlich möglich dass dir keine Versicherung ein Angebot machen kann/will, das ist aber ein anderes Thema... Natürlich benötigst du eine eVB zum Anmelden, aber das Anmelden selbst geht auf jeden Fall.
Und es gibt immer spezialisierte Makler die einem einen individuellen Vertrag anbieten. Musst nur suchen.
Grüße
Danke ,. für deine Antwort freu mich das sich jemand die Mühe macht um zu Antworten
Zitat:
@sirius-sirius schrieb am 23. Januar 2022 um 18:32:43 Uhr:
Danke ,. für deine Antwort freu mich das sich jemand die Mühe macht um zu Antworten
Vorsicht: Ein Abschleppwagen ist ein Sonderfall (u.a. weil mit der Zulassung als Abschleppwagen verschiedene Sondergenehmigungen verbunden sind), da ist das nicht so einfach. Ein Abschleppwagen hat i.d.R ein gelbes Rundumlicht und das ist Eintragungs/Zulassungspflichtig... und dazu muss es einen guten Grund geben, z.B. ein Abschleppgewerbe. Und an das stellen die Kreise i.d.R. besondere Anforderungen um das Gewerbe zu genehmigen.
Die Lösung: Rundumlicht demontieren und LKW offene Pritsche (ggf mit dem Zweck ders Fahrzeugtransports) zulassen.
Ich habe seit 2009 einen 12 T. als LKW privat angemeldet. Tacho- TÜV-Prüfungen und Tachoscheiben muss man wie bei gewerblich beachten. Anmelden war kein Problem
Vielen Dank Leute für eure Antworten
Klar hätte ich auch auf der Zulassungsstelle anrufen können aber in diesen Zeiten gehn die gar nicht ans Tel,.
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Zitat:
@magtrex schrieb am 23. Januar 2022 um 18:14:31 Uhr:
Kein einziges Fahrzeug ist an den "Personenstatus" gebunden bzw. an solche Dinge wie Gewerbe.
Eine Ausnahme von dieser Regel sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind.
Bei denen darf die Betriebserlaubnis nur den entsprechenden Bedarfsträgern erteilt werden, und sie erlischt auch wieder wenn diese die Fahrzeuge aussondern.
Also ich bin der Meinung dass man einen Abschleppwagen anmelden darf. Wie du den nutzt ist nämlich ein anderes Thema.
In meinem stand auch gewerblicher Güterverkehr, ich habe den privat angemeldet und privat gefahren.
Bei Feuerwehr & Co. stimme ich zu, da habe ich nicht dran gedacht. Aber das wäre keine große Sache das zu ändern dass man das darf ;-)