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Kann ich Reifen mit anderer ET als im Fahrzeugbrief montieren?

Themenstarteram 19. April 2009 um 18:56

Hallo, bin neu hier und habe eine Frage an Reifenspezialisten: ich fahre einen Ford Mondeo II (Bj. 97) bei dem im Brief Leichtmetallräder 97BG-AB mit 195/60 R15 und ET 49,5 eingetragen ist. Die sind leider runtergefahren. Habe aber noch Reifen vom Ford Focus: Leichtmetallräder 98AB-DA mit 196/60 R15 und ET 52,5. Kann ich diese ohne Probleme auf dem Mondeo fahren? Bei Ford, wo ich schon nachgefragt habe, stellen die sich stur: nur das was im Brief eingetragen ist darf auch gefahren werden! Machen die 3mm bei der ET wirklich soviel aus?

Ich könnte die Reifen auch von der einen auf die andere Felge umziehen lassen. Nur diese 50 Euro will ich sparen.

Gruß Paul

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von zingst01

... Bei Ford, wo ich schon nachgefragt habe, stellen die sich stur: nur das was im Brief eingetragen ist darf auch gefahren werden! Machen die 3mm bei der ET wirklich soviel aus? ...

Vorab: Reifen haben keine ET, das gibts nur bei Felgen ;-)

der FORD-Fritze hat keine Ahnung, im Brief steht längst nicht alles, und es muß auch nicht alles eingetragen werden, kommt immer auf den Einzelfall an. Ich vermute mal, er war nur zu faul zum nachschauen.

Frag noch mal bei einem weiteren FORD-AH nach, vielleicht triffst du da einen kompetenteren Mitarbeiter, der mal im COG nachschaut.

Die 3mm sollten eigentlich kein Problem sein, zumal die Reifengröße ja gleich ist.

Gruß Siggi

Zitat:

Original geschrieben von zingst01

 

der FORD-Fritze hat keine Ahnung, im Brief steht längst nicht alles, und es muß auch nicht alles eingetragen werden, kommt immer auf den Einzelfall an. Ich vermute mal, er war nur zu faul zum nachschauen.

Gibt es denn Ford Fritzen die Ahnung haben ???

Ruf mal die Service Nummer an (falls es sowas bei Ford gibt, bei Audi gibt es sowas :) )

Themenstarteram 19. April 2009 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von kc24

Zitat:

Original geschrieben von zingst01

... Bei Ford, wo ich schon nachgefragt habe, stellen die sich stur: nur das was im Brief eingetragen ist darf auch gefahren werden! Machen die 3mm bei der ET wirklich soviel aus? ...

Vorab: Reifen haben keine ET, das gibts nur bei Felgen ;-)

der FORD-Fritze hat keine Ahnung, im Brief steht längst nicht alles, und es muß auch nicht alles eingetragen werden, kommt immer auf den Einzelfall an. Ich vermute mal, er war nur zu faul zum nachschauen.

Frag noch mal bei einem weiteren FORD-AH nach, vielleicht triffst du da einen kompetenteren Mitarbeiter, der mal im COG nachschaut.

Die 3mm sollten eigentlich kein Problem sein, zumal die Reifengröße ja gleich ist.

Gruß Siggi

Hallo.

Ich meinte natürlich die ET der Felgen. Habe mich da ein bisschen falsch ausgedrückt. ;-)

Der FORD-Fritze war die Service-Nummer von Ford-Köln. Die haben sich natürlich auf keine Diskussion eingelassen und gesagt, daß nur die im Brief eingetragenen Größen der elgen verwendet werden dürfen. Was ist COG, wenn ich mal so laienhaft fragen darf. Und was sagen die Nummern bei den Alu-Felgen aus (z.B. 97BG-AC)?

Gruß

Paul

am 20. April 2009 um 10:32

Die Papiere sollen vermutlich die "COC"-Papiere sein. Das ist ein DIN A 5 Blättchen, auf dem alle Fahrzeugdaten und vor allem alle zulässigen Reifen- und Felgengrößen stehen. Dieses Blättchen befindet sich i.d.R. innerhalb eines GELBEN Doppelkartons! Hat man mit den Fahrzeugpapieren bei Zulassung vom Händler bekommen!

Die Einspresstiefe (ET) ist sehr wichtig im Hinblick auf die Achsen und vor allem die Bremsanlage, ... da können 3 mm schon einen erheblichen Unterschied ausmachen. I.d.R. ist die ET fix! Wenn gar nix hilft, ... beim TÜV vorbeifahren und sich schlau machen!

Zitat:

Original geschrieben von zingst01

... Was ist COG, wenn ich mal so laienhaft fragen darf. Und was sagen die Nummern bei den Alu-Felgen aus (z.B. 97BG-AC)?

Gruß

Paul

ja, muß natürlich COC heißen ... der Vertippsler geht auf mich ;-)

Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis.

Die Bezeichnungen 97BG-AC usw. sind wohl FORD-interne Felgenbezeichnungen, die sind mir sonst noch nicht untergekommen.

Gruß Siggi

am 20. April 2009 um 11:31

Schreibe Ford Köln ne Mail.

Und Original Felgen brauchen nicht eingetragen werden, wenn denn wie auch bei Felgen mit ABE nur die neue Reifengröße.

Die ist aber gleich.

Also eigentlich darfst die fahren, brauchst von Ford aber eine Bestätigung.

Im Anhang mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche aber jetzt nicht für Dei Vorhaben gedacht ist, nur mal als Muster.

Themenstarteram 20. April 2009 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von kc24

Zitat:

Original geschrieben von zingst01

... Was ist COG, wenn ich mal so laienhaft fragen darf. Und was sagen die Nummern bei den Alu-Felgen aus (z.B. 97BG-AC)?

Gruß

Paul

ja, muß natürlich COC heißen ... der Vertippsler geht auf mich ;-)

Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis.

Die Bezeichnungen 97BG-AC usw. sind wohl FORD-interne Felgenbezeichnungen, die sind mir sonst noch nicht untergekommen.

Gruß Siggi

Hallo kc24,

besten Dank für die Infos. War heute in der Ford-Werkstätte und habe dort nochmal gefragt. Da die Felgen mit ET 52,5 nirgendwo eingetragen sind für den Mondeo-II, hat er mir empfohlen, direkt an Ford zu schreiben mit der Bitte um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Habe ich jetzt gemacht. Bin gespannt, was die antworten. Aber ehrlich - viel Hoffnung habe ich nicht. Muß wohl die Reifen ummontieren lassen.

Gruß

Paul

am 20. April 2009 um 18:49

Hallo,

 

ich bin supergünstig letztes Jahr an einen Komplettsatz Winterräder für Volvo (ET 43) gekommen, die ich an meinem Mondeo (ET 52,5) angebaut habe.

Dafür brauchte ich eine Abnahme bei der DEKRA (39 EUR) und die Eintragung in die Papiere (ca. 11 EUR). Ohne ging es bei mir nicht. Also ist es finanziell wohl Banane, ob Du diese Felgen verwendest oder gleich die Reifen auf Deine alten Felgen umziehen lässt.

 

Technisch gesehen, müssen außer der Einbautiefe auch noch Lochkreis, Lochzahl und der Durchmesser des Mittenlochs passen. Hast Du das schon nachgemessen?

am 4. Mai 2009 um 14:51

Hab früher mal Fiesta Stahlfelgen an einem Sierra ( VA ) gefahren, die Räder standen dank weniger ET ein Stück weiter raus als die org. Felgen, hat den TÜVtler aber nicht weiter gestört. ^^

Ist ihm wohl auch nicht aufgefallen.

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