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Kann ich zu 1 % Regel gezwungen werden?

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 11:24

Ich bekomme aller drei Jahre von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regelungen, die nicht nur ein Budget, sondern auch direkt Fahrzeugtypen vorgeben.

Nun ist das Problem, dass wir eine fünfköpfige Familie sind und keiner dieser Fahrzeugtypen für uns nutzbar ist.

Ich bin an unser Unternehmen herangetreten und habe ein anderes Fahrzeug T6, welches sie jedoch ablehnen, obwohl ich die Kosten die über Budget liegen selber tragen würde.

Einen Golf wollen Sie auch nicht, es muss mindestens ein Passat sein.

Dann habe ich vorgeschlagen, dass ich einen reinen Dienstwagen ohne 1 % Regel haben möchte, weil ich den Dienstwagen nicht privat nutzen kann. Auch das wurde abgelehnt.

Was soll ich jetzt machen? Kann mich mein ARbeitgeber zur 1 % Regel und zum Fahrzeugtyp zwingen? Soll ich tatsächlich einen Passat nehmen, den auch noch mit 1 % versteuern, obwohl ich keinen Meter damit privat fahren kann?

Danke für Eure Hilfe

PS: Bisher hatten wir einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht war. Jetzt sind die Kinder 3 Jahre älter und es geht beim besten Willen nicht mehr mit diesem Auto.

Beste Antwort im Thema

Der TE ist nicht der Familienvater sondern es ist eine ThemenStarterin also die Mutter.

Wenn die Familiemutter der Meinung ist, zwingend für's Private einen T6 zu brauchen, spricht ihr diesen Wunsch doch keiner ab. Muss sie den halt privat kaufen. Die TE möchte diesen aber als Dienstwagen von der Firma gestellt bekommen und begründet das mit dem mickrigen Platzangebot im Passat, kann sie zufrieden sein dass es kein 3er oder A4 sein muss,die sind hinten echt klein.

Das die Firma das nicht finanzieren möchte, muss man auch nachvollziehen können,den die laufenden Kosten für die überwiegenden Dienstfahrten(denn es ist eine Dienstwagen mit privater Nutzung und nicht umgekehrt) werden im Vergleich zu einem Passat nicht unerheblich höher liegen.

Und in den wenigen Posts der TE, ist halt rüber gekommen,dass nur der T6 ihren Vorstellungen entspricht, alle anderen möglichen Fahrzeuge wären zu klein.

Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Es wurde hier ja schon der Vorschlag gemacht. Sie möge sich den T6 privat kaufen und den Dienstwagen ausschließlich dienstlich nutzen. Dann dürfte mein Verständnis der hier aufgeführten Erläuterungen zur 1% Regelung nicht dazu führen,dass sie einen finanziellen Nachteil hat. Einzig ihr privates Geldsäckel würde dann geschröpft,da man sich den Luxus eines T6 gönnt.

Ich wollt auch mal nen Multivan anschaffen weil man mit 3 Kindern ja nie genug Platz haben kann. Nach ein paar Tagen Probefahrt und etwas Rechnen, hab ich davon Abstand genommen, denn jede Fahrt zur Arbeit,zum Einkaufen wird nur unnötig teuer wenn man mit so einer Schrankwand fährt. Auch Ist mir dabei aufgefallen,dass man nicht so oft mit allen 5 unterwegs Ist.Ist es mir nicht wert gewesen.

Gruß M

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Warum man nicht zu fünft im Passat sitzen kann, erschließt sich mir nicht, aber egal.

Ob du den Dienstwagen nehmen musst, kann dir so keiner sagen, musst du deinen Arbeitsvertrag lesen. Wenn es deine Pflicht ist und sich dein AG nicht darauf einlässt, die private Nutzung vertraglich zu untersagen, bleibt dir nur Fahrtenbuch und die Aussicht, dass du dir die 1% via Steuererklärung zuruckholen kannst bei ordnungsgemäßer Führung des Fahrtenbuchs.

Zitat:

@snegel schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:37:00 Uhr:

Warum man nicht zu fünft im Passat sitzen kann, erschließt sich mir nicht, aber egal.

Ob du den Dienstwagen nehmen musst, kann dir so keiner sagen, musst du deinen Arbeitsvertrag lesen. Wenn es deine Pflicht ist und sich dein AG nicht darauf einlässt, die private Nutzung vertraglich zu untersagen, bleibt dir nur Fahrtenbuch und die Aussicht, dass du dir die 1% via Steuererklärung zuruckholen kannst bei ordnungsgemäßer Führung des Fahrtenbuchs.

Die 1% Regel ist eine Alternative zum Fahrtenbuch. Mehr nicht. Wenn Du ein Fahrtenbuch führst ist das völlig ok.

Wenn Du damit nachweisen kannst, das Du nicht einen Meter privat fährst, dann hast Du auch 0,00€% Steuerabzug. Jede private Fahrt wird aber dann auch 1 zu 1 zum entsprechenden Steuersatz als Geldwerter Vorteil versteuert. Wenn das weniger ist wie 1% des Listenpreises des Fahrzeugs ist alles OK. Du mußt dir mal durchrechnen wo die km Grenze ist beim entsprechenden wert des Autos. Das Problöem dabei: Ein fahrtenbuch zu führen ist relativ viel, lästiger Schreibkram (auch elektronisch).

Eine andere Alternative: Du fährst mit Deinem privaten PKW und rechnest die km entsprechend der Pauschalen ab.

Und im Übrigen: Ein Passat, insbesondere als Kombi, ist ein sehr großes Auto. Der hat locker Platz für 5 Erwachsene inklusive Urlaubsgepäck (Dachbox, AHK).

Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage ist, ob der AG vorschreiben kann, ob 1% oder Fahrtenbuch, weiß das jemand?

Aber ich verstehe, dass der AG die 1% Regel will, weil Fahrtenbücher fehleranfällig sind bzw. häufig zu Klärungen mit dem Finanzamt führen, wenn da irgendeine Unregelmäßigkeit ist. Und den Klärungsaufwand will kein AG freiwillig.

Ich weiß nicht wie das heutzutage so läuft, aber kann man denn einen Dienstwagen nicht mehr ablehnen?

Wenn mir die Bedingungen eines Dienstwaagens nicht zusagen würden, würde ich ihn halt nicht nehmen und gut ist!

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 12:13

Zitat:

@snegel schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:37:00 Uhr:

Warum man nicht zu fünft im Passat sitzen kann, erschließt sich mir nicht, aber egal.

Ob du den Dienstwagen nehmen musst, kann dir so keiner sagen, musst du deinen Arbeitsvertrag lesen. Wenn es deine Pflicht ist und sich dein AG nicht darauf einlässt, die private Nutzung vertraglich zu untersagen, bleibt dir nur Fahrtenbuch und die Aussicht, dass du dir die 1% via Steuererklärung zuruckholen kannst bei ordnungsgemäßer Führung des Fahrtenbuchs.

In einen Passat bekommst Du keine drei Kindersitze nebeneinander. Die Sitzbank ist nicht gerade, sondern hat links und rechts Erhebungen. Damit kannst Du die Sitze nicht äußerst links oder rechts platzieren. Mit Ach und Krach zwei und eine sitzt mit der Sitzerhöhung eingequetscht in der Mitte. Dabei liegt noch nicht mal der Rücken hinten auf.

Das KANN bei der Steuererklärung gefällt mir nicht sonderlich.

 

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 12:15

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:07:49 Uhr:

Ich weiß nicht wie das heutzutage so läuft, aber kann man denn einen Dienstwagen nicht mehr ablehnen?

Wenn mir die Bedingungen eines Dienstwaagens nicht zusagen würden, würde ich es halt nicht nehmen und gut ist!

Das Problem ist, dass ich viel dienstlich unterwegs bin.

Fahrtenbuch will mein Arbeitgeber nicht, 30 Cent will er nicht und ein anderes Auto will er auch nicht.

Wenn der Arbeitgeber da nicht mitspielt, weil er sonst ggf. selber für die nicht-versteuerten Anteile haften muss, gibt es keine andere Lösung. Wobei ich mir persönlich dabei eh überlegen würde, ob ich bei so einem Arbeitgeber arbeiten möchte. Denn diese Grundhaltung dürfte sich auch anderen Stellen widerspiegeln.

Und zur privaten Nutzung des Dienstwagens an sich kann er dich nicht zwingen, aber er kann dir sehr wohl Klasse, Modell, Farbe, Beklebung, etc. und vor allem Abrechnungsart vorschreiben. Interessant wird es immer dann, wenn die Dienstwagenrichtlinien für alle gelten sollen, aber es dann eben gewisse Ausnahmen für das obere Management gibt.

Bei uns hieß es damals: VW-Konzern, also VW, Skoda, Seat, Audi mit max. Preisgrenzen je nach Hierarchieebene, aber schon mit Bonus für umweltfreundliche und verbrauchsarme Fahrzeuge. Aber für das obere Management durfte es dann doch BMW und Mercedes sein, obwohl laut Richtlinie ausgeschlossen ohne Ausnahme. Wobei auch die feinen Unterschiede zwischen S600 für den Vorstand und S8 für den CTO und "nur" 745i für den COO wichtig waren.

am 7. Dezember 2018 um 12:33

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ist es da nicht geregelt?

Prinzipiell kann der Arbeitgeber ein Fahrtenbuch ablehnen. Allerdings kann er Dich nicht, wenn es nicht im Vertrag steht, zur Privatnutzung zwingen. Sonst würde ich den explizit zugewiesenen Firmenwagen ablehnen.

Vom Prinzip ginge es auch, wenn du den Firmenwagen auf Firmengelände parkst und damit nur Dienstfahrten durchführst, sprich alle Privatfahrten sowie auch die Fahrten zur und von der Arbeitsstätte mit dem Privatfahrzeug durchführst. Dann könnte dir der Arbeitgeber die Privatnutzung untersagen und du müsstest damit keine Privatnutzung versteuern.

So haben das damals auch einige Ex-Kollegen gehandhabt. Der Leiter des Einkaufs fuhr privat Porsche und hatte es als Dienstwagen "nur" einen VW Touareg V6 TDI. Denn hat er aber immer brav auf Firmengelände geparkt und ist nur zu Lieferanten oder zwischen den Werken damit gefahren.

Die 1%-Regel und die damit verbundenen Mindereinnahme des AN, soll doch die private Nutzung abdecken. Es ist also doch ein geldwerter Vorteil. Dieses zusätzliche "Geld" muß natürlich versteuert werden.

Wenn ich aber den ungeliebten und mir aufgezwungenen Dienstwaagen nicht privat nutzen will, dann fahre ich ihn halt nicht privat sondern nehme dazu mein Privatwaagen. In dem Fall muß ich auch die 1% nicht bezahlen/versteuern weil ich den Dienstwaagen ja nicht privat nutze. Der AG kann mich nicht zwingen meine privaten Kilometer mit seinem Dienstwaagen zu unternehmen. So weit kommts noch!

Das „Kann“ bezieht sich darauf, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß und lückenlos geführt werden muss. Bei der geringsten Abweichung kann eben das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennen und somit gibt es auch nicht einen zurück.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 12:46

In der Dienstwagenregelung stehen Typen etc drin, mein Budget und das ich 1 % versteuern muss.

Gestern hatte ich ein persönliches Gespräch mit dem Chef, der auch meinen Vorschlag einfach einen Dienstwagen vor die Arbeit (Betriebsgelände haben wir nicht) zu stellen ablehnte, weil er wohl in der Vergangenheit Probleme mit dem Fahrtenbuch hatte. Er lehnt alles ab. Er will, dass ich nach Vorgaben der Richtlinie einen Passat nehme und mit 1 % versteuere. Das sehe ich aber nicht ein.

Was er will ist eine Sache, was er darf eine ganz andere.

Na danke für so einen AG. Ich würde mir einen anderen suchen...

Wer weiß was als nächstes kommt?

Das Problem wird kommen, dass man diese Anordnung zwar arbeitsrechtlich angreifen könnte, aber spätestens dann sollte man sich lieber einen anderen Arbeitgeber suchen. Denn wenn der Chef an gütlichen Lösungen nicht interessiert ist, wird das zwangsläufig eskalieren, wenn du nicht nachgibst bzw. den Nachteil akzeptierst.

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