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Kann man AUSFUHRKENNZEICHEN verwenden auch wenn das Auto in DEUTSCHLAND bleiben soll????

Themenstarteram 28. Oktober 2007 um 15:30

Also ich hätte mal ne Frage:

Kann man die Ausfuhrkennzeich z.b. für 30Tage oder so auch wie ein 5Tages Kennzeichen nutzen ohne das nach Ablauf der Zeit das Auto ins Ausland muss.

Ich hatte mal gehört das Ausfuhrkennzeichen zur Überführung ins Ausland dienen.

Ich benötige nämlich eigentlich nur ein KURZZEITKENNZEICHEN aber mit einer DAUER von mehr als 5TAGEN.

Wer kann mir da weiterhelfen? Und gibts auch noch andere Kennzeichen?

Und was kostet mich so ein Ausfuhrkennzeichen und bekomme ich das als Privatperson.

Freue mich sehr über jede Antwort.

Beste Antwort im Thema

Das wird dem Threadersteller ziemlich Wurst sein, da er seit Oktober 2007 nicht mehr hier im Forum war. :eek:

 

Vielleicht ist das Auto auch mittlerweile verrostet und geschreddert. :D

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Hlalo,

dazu isses nicht gedacht.

Zudem solltest Du beachten, dass Ausfuhrkennzeichen nur an Fahrzeuge vergeben werden, die sich aus eigenem Antrieb fortbewegen können und eine gültige HU/AU-Plakette haben --> hättest Du die, bräuchtest Du ja auch kein Kurzzeitkennzeichen, richtig?

Kosten ca. 35 Euro das Kennzeichen --> zzgl. Prägekosten --> zzgl. Versicherungskosten (die nicht billig sind, weil es auch nicht jede Versicherung nimmt).

Zudem kann es durchaus Ärger geben, ein für den Export angemeldetes Fahrzeug (erkennbar durch das Kennzeichn und die Eintragung in den Papieren) einfach hier wieder zu zu lassen.

Im schlimmsten Fall ist das Steuerumgehung.

Also --> entweder normal anmelden, einen befreundeten Händler nach nem roten Kennzeichen fragen oder aber umorganisieren.

Grüße

Schreddi

Hallo,

wie mein Vorredner gesagt hat, brauchst du, wenn du die Ausfuhrkennzeichen drauf haben willst, eine aktuelle HU/AU-Bescheinigung , bei den Kurzzeitkennzeichen ist dies

nicht der Fall, dafür haben die aber auch nur 5 Tage Lebenszeit.

Bei den Ausfuhrkennzeichen wird das Fahrzeug aus der Datenbank in Deutschland gelöscht und dein Fahrzeug-Brief wird entwertet, d.h du kannst nicht ohne weiteres

das Fahrzeug wieder in Deutschland anmelden, sondern müsstest einen neuen Brief

beantragen etc. d.h es wäre sehr kostspielig.

Das einzige was mir einfällt wäre ein Saisonkennzeichen für den einen Monat zu machen

wobei ich nicht weiss ob das überhaupt für einen Monat möglich ist.

Achja, komm bloss nicht auf die Idee das Auto bei einer Versicherung anzumelden und dann sofort nach einem Monat zu kündigen, da bei vielen Versicherungen trotzdem der

volle Jahresbeitrag für die Haftpflicht fällig wird, also vorher erst anfragen und was

schriftlich in der Hand halten, bevor die Unternehmung teuerer wird als alles andere.

Mfg

MBC280

am 3. Januar 2013 um 18:31

Hallo,

Ich habe mal einen 190er gekauft der mit Zollkennzeichen ausgestattet war, als ich ihn anmelden wollte fragte diese nur wo die abmelde bescheinigung und diese zollkennzeichen sei,ich sagte ich habe keine bekommen,die schilder sind doch abgelaufen von daher sind diese ja automatisch abgemeldet... (das zollkennzeichen war aber auch im brief eingetragen) und dann hat sie in ihrer datenbank geschaut und gesagt ja is abgemeldet und war etwas undfreundlich und dann hab ich das auto ganz normal wieder anmelden können...oder redet ihr von etwas anderem? :/

Das wird dem Threadersteller ziemlich Wurst sein, da er seit Oktober 2007 nicht mehr hier im Forum war. :eek:

 

Vielleicht ist das Auto auch mittlerweile verrostet und geschreddert. :D

am 3. Januar 2013 um 23:16

hat ja mit dem nix zutun...ich meinte allgemein halt...

Es kann doch durchaus passieren dass der angedachte Käufer (im Ausland) abspringt oder du es dir einfach anders überlegst und dann den Wagen doch wieder zulässt oder im Inland verkaufst. Kann mir nicht vorstellen, dass man dich dafür dann bestrafen könnte.

VG,

L

Hi,

Allg,

Dank Eu ist das seit paar Jahren möglich die Autos ganz normal in Deutschland zu zulassen,auch wenn sie für Export bestimmt waren.

Grüssle

am 17. April 2013 um 21:13

okay also das is dann kein Problem? wenn ich jetzt mir morgen z.b ein Zoll Kennzeichen hole für ca 4 Monate und damit 4 Monate rumfahre? bekomme ich dann keine Probleme mit der Polizei oder ähnliches? wenn diese mich anhalten?

 

mfg.

Ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen, da ich genau DAS auch mit meinem Coupe vorhabe... und explizit danach gesucht habe um keine neues Thema zu eröffnen...

Ist das denn wirklich mittlerweile so einfach in Deutschland... Das wäre ja genial... :-)

 

am 14. Januar 2014 um 20:23

Ausfuhrkennzeichen, kann man ohne Probleme machen auch wenn man das Auto nicht ins Ausland fährt, denn es kann Gründe geben warum man es doch nicht ins Ausland fährt, so wie schon gesagt wurde, dass der Käufer z.b. angesprungen ist usw.....

Voraussetzung ist: 1.Pkw muss Tüv haben für den gesamten Zeitraum wo die Kennzeichen gelten...und 2.Es gibt einen Eintrag mehr im Kfz-Brief bei den Haltern.

Ansonsten richtet sich der Preis der Kennzeichen nach dem Fahrzeug..auch sind Kfz-Steuern enthalten im Gesamtpreis und deswegen spieltt Hubraum und Emission auch eine Rolle.

Versicherungsschutz gibts nur maximal Haftpflicht!!!

Bei Kurzzeitkennzeichen muss das Fahrzeug soweit ich weiss keinen Tüv haben.

Bei Kurzzeitkennzeichen braucht man keine Tüv, das ist richtig...

Ich habe auch zwischenzeitig mal mit meiner Versicherung telephoniert, und habe erfahren, dass es möglich wäre.

Also vom Prinzip her macht es dann aber kaum einen Vorteil.

So melde ich das Auto jetzt nächste Woche auf ein normales Kennzeichen an, und melde es dann wieder ab, wenn ich keine Lust mehr auf das Auto habe...

 

Gibt es da denn innerdeutsch nen Vorteil, den ihr mir nennen könntet...

Da ich auch kein neuen thema eröffnen möchte frage ich meine Frage einfach mal hier.

Hab mir einen Auto zugelegt mit einen Zollkennzeichen das morgen abläuft, durch diese Aktion vom

Besitzer habe ich gesehen das ein Hand Wechsel standgefunden hat Beispiel Hand 3 auf Hand 4 mit dem Zollkennzeichen, das ist ja bescheuert wie ich finde ?

Aber zum wirklichen Thema kann ich das Fahrzeug ohne Probleme wieder anmelden ?weil Brief und Fahrzeugchein habe ich sowie TÜV Bericht und tuv ist noch vorhanden.

Danke und Grüße

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