kann man den kaufen?
moinsen leute... n kumpel such nen audi! nun hat er mir diesen geschickt und gefragt was ich davon halte!
allerdings kenne ich den motor überhaupt nicht! kann da also nix zu sagen!
deshalb nun die frage an euch
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=mk3rkxuyxggf&sbs=Home
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12 Antworten
hinfahren,anschauen,lappy zum auslesen nicht vergessen und probefahren.
der motor ist sahne,hab den selber auch in meinem ersten 4B gehabt.
schaut euch die üblichen schwachstellen an (ölverlust,dachkantenrost und beim fahren geräusche von getriebe/vorderachse)
schaltet er weich,läuft er beim kaltstart sofort ruhig und leise?
scheckheft überprüfen und zahnriemenwechsel raushandeln (der ist nämlich bald fällig)
verkauf im kundenauftrag kann er knicken...er ist händler und MUSS!!! gewährleistung geben.
edit sacht noch : beeilt euch aber,denn ich fahr bald richtung norden und bin noch auf der suche nach einer winterhure!
ER wirds zwar verkaufen, aber im Vertrag wird irgendwer drin stehen
Also da wird dann spätestens gelupft. Solche Angebote garnicht wahrnehmen, kein ehrlicher Händler handelt im "Kundenauftrag".
Grüßle,
Roman
hinfahren und angucken ist sone sache die kiste steht knapp 300km von hier weg
also das mit dem zr wusste ich z.b. auch nciht! dachte das audi zumindest bei anderen v6ern ne kette verbaut hat...
sonst noch schwachstellen? also von meinem trecker kenne ich ja die 4b karosse! aber sonstiges??
mfg...
ach ralle? wat willst du denn hier oben?
Zitat:
Original geschrieben von Romaschka
ER wirds zwar verkaufen, aber im Vertrag wird irgendwer drin stehen
Also da wird dann spätestens gelupft. Solche Angebote garnicht wahrnehmen, kein ehrlicher Händler handelt im "Kundenauftrag".
Grüßle,
Roman
blödsinn...bei der laufleistung versuchen das sogar die audi-vertragshändler...und viele kunden sind so doof,das sie sich drauf einlassen.
mein damaliger 2,8er stand genau so auch da "verkauf im kundenauftrag nur an gewerbetreibende oder für export" ....ich hab dem händler (großes audi-autohaus) was gehustet und auf meiner gewährleistung bestanden --- zum glück,denn nach sechs wochen machte das getriebe die grätsche,was dann auf seine kosten ersetzt wurde.
Was ist daran bitte Blödsinn??
Das ist doch genau der Trick.. dass du beim AUDI händler auf deinen Wagen gestoßen bist und der dir doch noch die Gewährleistung eingeräumt hat heißt doch nicht, dass diese Masche nicht funktioniert.
Die Gesetzeslage zwingt die Händler Gewährleistung zu geben und bei solch alten Karren kommt für sie daher entweder so eine Klausel oder Ausland in Frage... aber da sie ja möglichst viel verdienen wollen, probieren sie zuerst die Klauseln aus.
Und du siehst selbst, dein Autole hätte dich gut ausgezogen, wenn du darauf reingefallen wärst.
Grüßle,
Roman
Viiel zu teuer!
Und 2.8 ist irgendwie kein Fisch und kein Fleisch.
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
scheckheft überprüfen und zahnriemenwechsel raushandeln (der ist nämlich bald fällig)
verkauf im kundenauftrag kann er knicken...er ist händler und MUSS!!! gewährleistung geben.
Wenn man nach alter des Fahrzeugs geht müsste der Riemen schon das 2.mal gewechselt worden sein. Alle 120 000km oder 5 Jahre.
Und wenn der Verkäufer NUR im Kundenauftrag verkaufen will bleibt entweder kaufen oder sein lassen die Wahl. Es ist dem Verkäufer ja nicht per Gesetz verboten "im Kundenauftrag" zu verkaufen
mfg
Falls es doch noch zu einem Kauf kommen sollte, dann schau mal welchen Motorcode der hat. ACK ist ein Super Motor, nur frisst Öl ohne Ende. Aber Fahrspaß pur!!!
Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
scheckheft überprüfen und zahnriemenwechsel raushandeln (der ist nämlich bald fällig)
verkauf im kundenauftrag kann er knicken...er ist händler und MUSS!!! gewährleistung geben.
Wenn man nach alter des Fahrzeugs geht müsste der Riemen schon das 2.mal gewechselt worden sein. Alle 120 000km oder 5 Jahre.
Und wenn der Verkäufer NUR im Kundenauftrag verkaufen will bleibt entweder kaufen oder sein lassen die Wahl. Es ist dem Verkäufer ja nicht per Gesetz verboten "im Kundenauftrag" zu verkaufen
mfg
selbst wenn er nur im kundenauftrag verkaufen will ist er immer noch händler und somit zur gewährleistung verpflichtet.
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Wenn man nach alter des Fahrzeugs geht müsste der Riemen schon das 2.mal gewechselt worden sein. Alle 120 000km oder 5 Jahre.
Und wenn der Verkäufer NUR im Kundenauftrag verkaufen will bleibt entweder kaufen oder sein lassen die Wahl. Es ist dem Verkäufer ja nicht per Gesetz verboten "im Kundenauftrag" zu verkaufen
mfg
selbst wenn er nur im kundenauftrag verkaufen will ist er immer noch händler und somit zur gewährleistung verpflichtet.
Aber nur wenn der Händler es auch verkauft, also im Kaufvertrag steht.
Wenn das Mister X oder sonst wer steht, der nicht als Gewerblicher verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen. Wobei ich hier nicht gleich von Masche sprechen würde, schließlich wird ja darauf hingewiesen, dass im Kundenauftrag verkauft wird. Das sollte der Käufer dann schon auch lesen.
Zitat:
Original geschrieben von GolfABI
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
selbst wenn er nur im kundenauftrag verkaufen will ist er immer noch händler und somit zur gewährleistung verpflichtet.
Aber nur wenn der Händler es auch verkauft, also im Kaufvertrag steht.
Wenn das Mister X oder sonst wer steht, der nicht als Gewerblicher verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen. .
Der Händler wäre in diesem Fall ja nur der Vermittler,und im Kaufvertrag als Verkäufer steht Mr. X.
Ein Bekannter von mir hatte das selbe, Händler hat inserriert und der Bruder (sprach beim verkauf kein Wort deutsch) stand plötzlich als Verkäufer im Vertrag.
Aber auch der Privatverkäuferist glaube ich bei verstecken oder verschwiegenden Mängeln haftbar
mfg
Zitat:
Original geschrieben von mapsensor
Zitat:
Original geschrieben von GolfABI
Aber nur wenn der Händler es auch verkauft, also im Kaufvertrag steht.
Wenn das Mister X oder sonst wer steht, der nicht als Gewerblicher verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen. .
Der Händler wäre in diesem Fall ja nur der Vermittler,und im Kaufvertrag als Verkäufer steht Mr. X.
Ein Bekannter von mir hatte das selbe, Händler hat inserriert und der Bruder (sprach beim verkauf kein Wort deutsch) stand plötzlich als Verkäufer im Vertrag.
Aber auch der Privatverkäuferist glaube ich bei verstecken oder verschwiegenden Mängeln haftbar
mfg
Ist er, das heißt dann arglistige Täuschung. Aber sowas nachzuweisen ist bei privaten Verkäufern sehr schwer ...