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kann man den kaufen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 7. Februar 2012 um 16:48

moinsen leute... n kumpel such nen audi! nun hat er mir diesen geschickt und gefragt was ich davon halte!

allerdings kenne ich den motor überhaupt nicht! kann da also nix zu sagen!

deshalb nun die frage an euch;)

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=mk3rkxuyxggf&sbs=Home

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12 Antworten
am 7. Februar 2012 um 17:08

hinfahren,anschauen,lappy zum auslesen nicht vergessen und probefahren.

der motor ist sahne,hab den selber auch in meinem ersten 4B gehabt.

schaut euch die üblichen schwachstellen an (ölverlust,dachkantenrost und beim fahren geräusche von getriebe/vorderachse)

schaltet er weich,läuft er beim kaltstart sofort ruhig und leise?

scheckheft überprüfen und zahnriemenwechsel raushandeln (der ist nämlich bald fällig)

verkauf im kundenauftrag kann er knicken...er ist händler und MUSS!!! gewährleistung geben.;)

edit sacht noch : beeilt euch aber,denn ich fahr bald richtung norden und bin noch auf der suche nach einer winterhure!:D:D:D

ER wirds zwar verkaufen, aber im Vertrag wird irgendwer drin stehen ;)

Also da wird dann spätestens gelupft. Solche Angebote garnicht wahrnehmen, kein ehrlicher Händler handelt im "Kundenauftrag".

Grüßle,

Roman

Themenstarteram 7. Februar 2012 um 17:46

hinfahren und angucken ist sone sache;) die kiste steht knapp 300km von hier weg;)

also das mit dem zr wusste ich z.b. auch nciht! dachte das audi zumindest bei anderen v6ern ne kette verbaut hat...

sonst noch schwachstellen? also von meinem trecker kenne ich ja die 4b karosse! aber sonstiges??

mfg...

 

ach ralle? wat willst du denn hier oben?

am 7. Februar 2012 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Romaschka

ER wirds zwar verkaufen, aber im Vertrag wird irgendwer drin stehen ;)

Also da wird dann spätestens gelupft. Solche Angebote garnicht wahrnehmen, kein ehrlicher Händler handelt im "Kundenauftrag".

Grüßle,

Roman

blödsinn...bei der laufleistung versuchen das sogar die audi-vertragshändler...und viele kunden sind so doof,das sie sich drauf einlassen.

mein damaliger 2,8er stand genau so auch da "verkauf im kundenauftrag nur an gewerbetreibende oder für export" ....ich hab dem händler (großes audi-autohaus) was gehustet und auf meiner gewährleistung bestanden --- zum glück,denn nach sechs wochen machte das getriebe die grätsche,was dann auf seine kosten ersetzt wurde.:D

Was ist daran bitte Blödsinn??

Das ist doch genau der Trick.. dass du beim AUDI händler auf deinen Wagen gestoßen bist und der dir doch noch die Gewährleistung eingeräumt hat heißt doch nicht, dass diese Masche nicht funktioniert.

Die Gesetzeslage zwingt die Händler Gewährleistung zu geben und bei solch alten Karren kommt für sie daher entweder so eine Klausel oder Ausland in Frage... aber da sie ja möglichst viel verdienen wollen, probieren sie zuerst die Klauseln aus.

Und du siehst selbst, dein Autole hätte dich gut ausgezogen, wenn du darauf reingefallen wärst.

Grüßle,

Roman

Viiel zu teuer!

Und 2.8 ist irgendwie kein Fisch und kein Fleisch.

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

 

scheckheft überprüfen und zahnriemenwechsel raushandeln (der ist nämlich bald fällig)

verkauf im kundenauftrag kann er knicken...er ist händler und MUSS!!! gewährleistung geben.;)

Wenn man nach alter des Fahrzeugs geht müsste der Riemen schon das 2.mal gewechselt worden sein. Alle 120 000km oder 5 Jahre.

Und wenn der Verkäufer NUR im Kundenauftrag verkaufen will bleibt entweder kaufen oder sein lassen die Wahl. Es ist dem Verkäufer ja nicht per Gesetz verboten "im Kundenauftrag" zu verkaufen

mfg

Falls es doch noch zu einem Kauf kommen sollte, dann schau mal welchen Motorcode der hat. ACK ist ein Super Motor, nur frisst Öl ohne Ende. Aber Fahrspaß pur!!!

Zitat:

Original geschrieben von mapsensor

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

 

scheckheft überprüfen und zahnriemenwechsel raushandeln (der ist nämlich bald fällig)

verkauf im kundenauftrag kann er knicken...er ist händler und MUSS!!! gewährleistung geben.;)

Wenn man nach alter des Fahrzeugs geht müsste der Riemen schon das 2.mal gewechselt worden sein. Alle 120 000km oder 5 Jahre.

Und wenn der Verkäufer NUR im Kundenauftrag verkaufen will bleibt entweder kaufen oder sein lassen die Wahl. Es ist dem Verkäufer ja nicht per Gesetz verboten "im Kundenauftrag" zu verkaufen

mfg

selbst wenn er nur im kundenauftrag verkaufen will ist er immer noch händler und somit zur gewährleistung verpflichtet.;)

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

Zitat:

Original geschrieben von mapsensor

 

Wenn man nach alter des Fahrzeugs geht müsste der Riemen schon das 2.mal gewechselt worden sein. Alle 120 000km oder 5 Jahre.

Und wenn der Verkäufer NUR im Kundenauftrag verkaufen will bleibt entweder kaufen oder sein lassen die Wahl. Es ist dem Verkäufer ja nicht per Gesetz verboten "im Kundenauftrag" zu verkaufen

mfg

selbst wenn er nur im kundenauftrag verkaufen will ist er immer noch händler und somit zur gewährleistung verpflichtet.;)

Aber nur wenn der Händler es auch verkauft, also im Kaufvertrag steht.

Wenn das Mister X oder sonst wer steht, der nicht als Gewerblicher verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen. Wobei ich hier nicht gleich von Masche sprechen würde, schließlich wird ja darauf hingewiesen, dass im Kundenauftrag verkauft wird. Das sollte der Käufer dann schon auch lesen.

Zitat:

Original geschrieben von GolfABI

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

 

selbst wenn er nur im kundenauftrag verkaufen will ist er immer noch händler und somit zur gewährleistung verpflichtet.;)

Aber nur wenn der Händler es auch verkauft, also im Kaufvertrag steht.

Wenn das Mister X oder sonst wer steht, der nicht als Gewerblicher verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen. .

Der Händler wäre in diesem Fall ja nur der Vermittler,und im Kaufvertrag als Verkäufer steht Mr. X.

Ein Bekannter von mir hatte das selbe, Händler hat inserriert und der Bruder (sprach beim verkauf kein Wort deutsch) stand plötzlich als Verkäufer im Vertrag.

Aber auch der Privatverkäuferist glaube ich bei verstecken oder verschwiegenden Mängeln haftbar

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von mapsensor

Zitat:

Original geschrieben von GolfABI

 

Aber nur wenn der Händler es auch verkauft, also im Kaufvertrag steht.

Wenn das Mister X oder sonst wer steht, der nicht als Gewerblicher verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen. .

Der Händler wäre in diesem Fall ja nur der Vermittler,und im Kaufvertrag als Verkäufer steht Mr. X.

Ein Bekannter von mir hatte das selbe, Händler hat inserriert und der Bruder (sprach beim verkauf kein Wort deutsch) stand plötzlich als Verkäufer im Vertrag.

Aber auch der Privatverkäuferist glaube ich bei verstecken oder verschwiegenden Mängeln haftbar

mfg

Ist er, das heißt dann arglistige Täuschung. Aber sowas nachzuweisen ist bei privaten Verkäufern sehr schwer ...

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