ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kann man einen Haftpflichtschaden nach Meldung bei der Versicherung noch privat regulieren? Dringend

Kann man einen Haftpflichtschaden nach Meldung bei der Versicherung noch privat regulieren? Dringend

Themenstarteram 4. Juni 2024 um 16:00

Guten Tag an die Community.

Es geht darum das Person X (meine Frau) beim Rückwärts einparken auf einem Supermarkt einen RAV4 gestriffen hat Vorne an der Stoßstange.

Soweit so schlimm, der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.

Danach habe ich diesen natürlich wie es sich gehört als Haftpflicht und Volkaskoschaden bei der Versicherung gemeldet.

So zum eigentlichen Thema

Da es sich um einen sehr hohen vertrag handelt will ich diesen schaden raus kaufen.

Muss ich das jetzt über die Versicherung laufen lassen oder kann ich auch direkt an den geschädigten zahlen?

Beim schaden raus kaufen verliere ich ja nicht die schadens freien jahre oder habe ich einen denkfehler?

Warum ich frage.

Meine Frau hatte mit dem geschädigten komunizert wegen der versicherung um ihn bescheid zu geben.

Und dabei hat sie erwähnt das sie den Schaden selber tragen möchte und das sie doch gerne schon vorba wissen möchte was es kostet.

Der Geschädigte eigentlich auch eine Frau hat ihr daraufhin einen kostenvoranschlag einer Werkstatt geschickt und gefrag ob ich nicht gleich an ihn bezahlen möchte dann sparen wir uns das ganze mit der Versicherung.

Besteht da irgend ein Risiko für uns.

Mir kommt der Preis zwar etwas hoch vor von 1700 Euro aber Inflation etc wird weil sein übriges tun.

Der vorteil ware das das dan alles erledigt ist und es kein gezicke mit der versiccherung wegen kürzung etc gibt.

Weil wenn man wollte könnte man ja denbetrag durch Gutachter rechtsanwalt mietwagen etc noch ordentlich in die höhe treiben.

Was sagt ihr?

Wenn ich es so mache wird meine Frau doch nicht hoch gestuft in der sf oder?

Muss ich der versicherung mitteilen das ich es privat geregelt habe?

Um kurze hilfe waäre ich dankbar.

 

 

 

Ähnliche Themen
40 Antworten

Du kannst den Schaden nach der Begleichung durch die Versicherung immer noch zurückkaufen.

Dann ist dein Vertrag nicht belastet.

Mit dem Geschädigten brauchst du nichts zu machen.

Wenn allerdings der Geschädigte bei seiner Reparatur sparsam ist und dir ein paar € sparen möchte kannst du auch direkt mit ihm abrechnen.

Der Versicherung ist das egal.

Themenstarteram 4. Juni 2024 um 16:25

Er ist ja sparsam kosten voranschlag der anscheinend nicht berechnet wurde statt Gutachter und halt keine Sachen wie Anwalt etc.

Ja, kann man prinzipiell so machen.

Dann aber alles schriftlich festhalten z.B.: (Betrag X als Entschädigung für den Unfall vom xx.xx.2024 erhalten und dass damit alle Ansprüche abgegolten sind und von der Geschädigten das unbedingt unterschreiben lassen.

Also so, dass der Unfallgegner auf weitere Ansprüche verzichtet und der Schaden damit vollumfänglich abgegolten ist.

Ich frage mich nur ob es nicht trotzdem einen Möglichkeit nachträglich für den Geschädigten gäbe, es doch noch mit großer Bühne später über die Versicherung zu melden, für den Fall das sich später mal rausstellen würde daß doch mehr kaputt gegangen ist. Z.B. weil die Werkstatt nicht genau genug geschaut hat…

Aber eigentlich sollte das dann sicher und gerichtsfest sein.

Ich hab das auch schon mal so gemacht, kam nichts mehr nach.

Gibt es Fotos?

Dann kann man besser was dazu sagen.

Allerdings sind 1700 € relativ iel für einen Schadensrückauf.

Meistens sagt man bis zu 1000 € lohne sich das nur.

Müsstest Dir mal selber ausrechnen.

Ich habe einmal 650 € selbst gezahlt, hat sich „rentiert“ bzgl. SFR.

Ein anderes Mal 250 € bekommen, verlangt. War auch okay.

@ TE Satzzeichen können lebensrettend sein.

 

Zum Thema: ein Schaden in der Höhe dürfte sich nicht lohnen selber zu zahlen. Lass die Regulierung über die Versicherung laufen. Wenn sich der Rückkauf lohnt, bekommst du ein entsprechendes Rückkaufangebot.

Das Problem bei der Möglichkeit, alles über die Versicherung laufen zu lassen, ist aber, dass dann der Geschädigte sagt: Naja, wenn das doch eh die Versicherung zahlt, dann kommt es mir auch nicht mehr auf ein Leihwagen und auf diesen jenes an. Also, sich mit dem Geschädigten zu einigen, kann durchaus die Schadenshöhe reduzieren.

Rechne einfach aus was dich die HP- Rückstufung innerhalb von 5 Jahren kostet, einen längeren Zeitraum würde ich nicht nehmen.

Da kommen bestimmt keine 500 Euro zusammen

Bei 1700 € lohnt sich wohl bei kaum einer Kfz-Versicherung den Haftpflichtschaden selbst zu tragen, selbst wenn man bereits in einer SF > 20 eingestuft ist.

Ich hatte mir das anlässlich eines Unfalls vor 5 Jahren von meiner Versicherung ausrechnen lassen. Schadenssumme war 1400 € und mein Vertrag war in der HF in SF 26 eingestuft. Nach Auffassung der Versicherung, die ich durchaus teilte, lag die Grenze bis zu der sie einen "Rückkauf" zur Rettung des SF-Rabatts meines HF-Vertrags empfahl, bei 900 €.

Wenn ich SF 50 hätte, würde ich nach einem Schaden und Rückstufung in SF23, einen VN-Wechsel auf meinen Sohn machen, der zahlt dann bestimmt nicht mehr, wie ich mit SF 50

iiii : ich fürchte Du Wirst zwar leider eh gleich wieder gelöscht werden, (frag mich nicht warum) wahrscheinlich bist du hier auf dem Kieker wegen früherer Sachen, und somit ist auch dieser Eintrag von mir danach weg, aber wer versichert schon bei der HUK im Basistarif?

Selbstschuld. Ansonsten sagte ich schon ausrechnen (lassen).

Themenstarteram 5. Juni 2024 um 0:46

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 4. Juni 2024 um 20:52:54 Uhr:

Bei 1700 € lohnt sich wohl bei kaum einer Kfz-Versicherung den Haftpflichtschaden selbst zu tragen, selbst wenn man bereits in einer SF > 20 eingestuft ist.

Ich hatte mir das anlässlich eines Unfalls vor 5 Jahren von meiner Versicherung ausrechnen lassen. Schadenssumme war 1400 € und mein Vertrag war in der HF in SF 26 eingestuft. Nach Auffassung der Versicherung, die ich durchaus teilte, lag die Grenze bis zu der sie einen "Rückkauf" zur Rettung des SF-Rabatts meines HF-Vertrags empfahl, bei 900 €.

Wir reden ueber eine rueckstufung von ueber 20 SF

 

Und bitte nicht vergessen an der SF hängt auch die volkasko drann wenn man die nicht durchgängig hat.

Besonders wenn man in den nächsten jahren einen neuwagen ode jungen gebrachten kaufen möchte.

Themenstarteram 5. Juni 2024 um 0:47

Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. Juni 2024 um 21:32:17 Uhr:

Wenn ich SF 50 hätte, würde ich nach einem Schaden und Rückstufung in SF23, einen VN-Wechsel auf meinen Sohn machen, der zahlt dann bestimmt nicht mehr, wie ich mit SF 50

Bitte erkären um genau sowas geht es.

Geh zu einem Vertreter deiner Versicherung, der kann dir das erklären. Auf jeden Fall darf der VN-Wechsel erst erfolgen, wenn der Vertrag bereits zurückgestuft wurde.

Da dies mit allen Parametern nicht so einfach ist, solltest du vor Ort dich beraten lassen, ob dies bei deiner Versicherung so möglich ist und auch berechnen lassen.

Du hast dazu ja noch genügend Zeit, da ja die Rückstufung erst zum Ablauf erfolgt

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kann man einen Haftpflichtschaden nach Meldung bei der Versicherung noch privat regulieren? Dringend