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Kann man Motorrad versichern ohne ein Motorrad?

Themenstarteram 16. August 2010 um 14:02

Da die Versicherungen von Motorrädern (z.b. 125ccm) ziemlich günstig sind im Vergleich zu Autos und man dadurch günstig SF erfahren kann (auch später für Auto), wollte ich wissen, ob man eine Motorradversicherung abschließen kann, ohne wirklich eines zulassen zu müssen.

Ohne Führerschein soll dies im legalen Rahmen möglich sein, wie schaut es mit der nicht vorhandenen Zulassung aus? Ist das der Versicherung egal?

Extra ein Motorrad dafür möchte man dafür nicht kaufen, wäre ja pure Geldverschwendung.

 

Also man meldet eine Motorradvers. für ein 125ccm'er Motorradmodell und nach 3-4 Jahren wird zum Ende des Jahres der Vertrag gekündigt und die enstandene SF3 wird zum Autoversicherer übertragen.

Ist das möglich und wenn ja, ist es legal?

Beste Antwort im Thema

Natürlich, aber nur wenn er ihn durch die HU bekommt ;)

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....gute Idee, aber leider so nicht ganz umsetzbar....

Du benötigst ein zulassungspflichtiges, SFR-Berechtigtes KFZ der gleichen Gruppe wie PKW (am besten wie Du bereits gepostst hast eine 125er oder 80er)... Dieses Fahrzeug kannst Du auch ohne Führerschein auf Dich zulassen und auf Dich versichern; der SFR gehört Dir dann auch und Du kannst ihn bei Bedarf für einen PKW verwenden....

Aber wie gesagt: Du musst schon ein Fahrzeug haben, dass Du zulassen kannst, sprich HU/AU usw. ist auch notwendig... Du kannst also nicht einfach irgendein Schrottteil kaufen, zulassen und laufen lassen!

Und Vorsicht: Du kannst Dir zwar den SFR auch ohne Führerschein mit dieser Methode kaufen, jedoch nicht ohne Führerschein auf Dich übertragen, da Du dann bestätigen musst, dass Du Dir den SFR erfahren hast (gilt natürlich auch bei Übertragung von Dir auf jemand anderen)... Dies nur für den Fall, dass Du vorsorglich für Deine Kinder einen SFR benötigst!

Einfach irgendeinen Mist für nen Hunderter kaufen und so SF Klassen erlangen..

Themenstarteram 16. August 2010 um 16:47

Danke!

Es wäre einfacher, wenn man kein Motorrad kaufen müsste :)

Ich frage mich, was es dagegen sprechen würde, wenn ich von meinem Nachbar die Daten des Motorrads angebe?

Die Vers. wird wohl sich nicht interessieren, ob der Kunde wirklich ein Motorrad zugelassen hat.

Das fällt durchaus auf, denn dann währe das Motorrad Überversichert und du begehst Versicherungsbetrug nebst Urkundenfälschung (wissentlich falsche Angaben).

Weder Zulassungsstelle noch Versicherung sind blöd.

Du musst ja mit seinen Daten und den Papieren ein Fahrzeug ANMELDEN - ohne das gibts auch keine Versicherung.

Dein Vertrag ist null und nichtig wenn du falsche Angaben machst.

Wirst eher noch zur Kasse gebeten, als dass du ansatzweise sparen könntest.

am 16. August 2010 um 19:35

Kann er denn nicht einfach nen verunfallten Rahmen für n paar Euro kaufen und den zulassen ???

Natürlich, aber nur wenn er ihn durch die HU bekommt ;)

Themenstarteram 16. August 2010 um 19:58

Im schlimmsten Fall, kann man sich wirklich ein altes Motorrad mit HU besorgen und einfach in der Garage gammeln lassen oder?

Ich gehe davon aus, dass man nur bei der Anmeldung HU benötigt und alles andere durfte die Vers. nichts angehen, solange damit man nicht fährt?

Richtig, aber es nützt dir nichts, wenn du noch keine FE hast.

Bei Übernahme des SFR auf den Pkw wird geprüft, ob du aufgrund der FE auch den Rabatt erfahren haben kannst.

Themenstarteram 16. August 2010 um 20:39

Doch, ich habe einen Führerschein (Klasse B), sogar seit über 10 Jahren :)

Motorräder über 50ccm darf ich natürlich nicht fahren, aber das durfte keine Rolle spielen, wenn ich meine aufgebauten SF mit Motorrad für eine Autoversicherung einsetzen möchte.

Voraussetzung für die Übernahme des SFR ist, daß man glaubhaft machen kann, das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren hat.

Die bedingt natürlich den Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen FE, denn dann kann nicht widerlegt werden, daß man das Fahrzeug gefahren hat.

Themenstarteram 16. August 2010 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Voraussetzung für die Übernahme des SFR ist, daß man glaubhaft machen kann, das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren hat.

Die bedingt natürlich den Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen FE, denn dann kann nicht widerlegt werden, daß man das Fahrzeug gefahren hat.

Hast Du eine Quelle für diese Aussage?

Es durfte dann auch nicht möglich sein, wenn ich angenommen mit meiner SF8, die ich mit meinem Auto erfahren habe, ein Motorrad mit dieser SFR zu versichern, da ich keinen Motorradführerschein besitze?

Natürlich ist das möglich, du hast doch den SFR mit gültiger FE erfahren.

Da aber bei vielen VS Sonderregelungen eingeführt wurden, ist es am einfachsten, du fragst bei deiner VS nach.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Das fällt durchaus auf, denn dann währe das Motorrad Überversichert und du begehst Versicherungsbetrug nebst Urkundenfälschung (wissentlich falsche Angaben).

Weder Zulassungsstelle noch Versicherung sind blöd.

Du musst ja mit seinen Daten und den Papieren ein Fahrzeug ANMELDEN - ohne das gibts auch keine Versicherung.

Dein Vertrag ist null und nichtig wenn du falsche Angaben machst.

Wirst eher noch zur Kasse gebeten, als dass du ansatzweise sparen könntest.

Hmmm, bis grade habe ich mich noch nicht für einen Schwerverbrecher gehalten - komme ich aber mit klar. Ich habe seit acht Jahren mein "imaginäres Motorrad" mit Saisonkennzeichen KH-versichert und zahle knapp 18,- Euro pro Jahr, damit mein SFR jedes Jahr ein wenig fällt.

Damals war die EDV der Versicherer allerdings auch noch nicht so weit, dass die das gemerkt hätten.

Das hat auch fast mein gesamter - dienstwagenfahrender - Freundes- und Bekanntenkreis so. Der Vorteil ist, dass ich demnächst, bei meiner mindestens 15-jährigen Haftstrafe (Ihr wisst schon, Betrug, Urkundenfälschung, Überversicherung, etc....) Kumpels zum Skatspielen finde...

....also nochmal: wenn Du ein zulassungfähiges Motorrad auf Dich zulässt und Dir so einen SFR erkaufst, kannst u den SFR bei Bedarf auf einen PKW umschreiben und kein Versicherer wird sich dafür interessieren, ob Du einen Motorradführerschein hast oder nicht, da Du VN bist und gar nichts übrragen lassen musst....

Anders schauts aus, wenn Du den SFR auf jemand Dritten übertragen lassen willst oder von jemanden auf Dich übertragen lassen willst. Dann musst Du beim Versicherer natürlich nachweisen, dass Du Dir den SFR erfahren hast....

Und dem Versicherer ist natürlich auch HU/AU egal, solange Du nicht fährst, nur die Zulassugsstelle will sie für die Zulassung und ich weiss nicht, was passiert, wenn Du das KRAD abmeldest und die HU seit drei Jahren abgelaufen ist....

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