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Kapitaler Motorschaden F48 25d nach Service.
4 Tage nach einem normalen Service mit Ölwechsel von meinem X1 25d -70000km, 4 Jahre alt, trat folgendes Problem mit fatalem Ausgang auf:
Nach einer ca 120km langen Autobahnfahrt(4 Tage nach dem Ölwechsel- der Wagen wurde an TAg 1-3 normal gefahren) stellte ich den X1 ca 30min auf einem Parkplatz in einem Ort ab, fuhr dann im Ort weiter Richtung Heimat- ca 7km.
An einer roten Ampel ca 900m vor Zuhause beim Anfahren kam plötzlich das gelbe Ölwarnzeichen und die Meldung : bitte Ölstand gelegentlich kontrollieren ( oder ähnlich)- Auto fuhr ohne Geräusche und Probleme weiter.
Dann flackerte kurz für 1-2 Sekunden die rote Warnlampe auf: Öldruck zu niedrig , Motor abstellen- und erlosch wieder- dann wieder die gelbe Lampe. Mittlerweile war ich ca 50m von meiner Garage zuhause entfernt, dannn wieder die rote Lampe. Ich fuhr noch die 50m, stellte den Motor ab.
Aber Öl lief aus auf den Garagenvorplatz..Es war nachts und dunkel.
Am nächsten Morgen wurde der Wagen abgeschleppt.
Diagnose: Kapitaler Motorschaden- Ursache: ein fehlerhaft montierter Ölfilter.
Nun ging das Drama los: Die Versicherung der Werkstatt lehnte eine Regulierung ab( Schaden : ca 17000,-), da ich sofort hätte anhalten sollen bei roter Lampe.
Aber : wie oben geschildert: waren die Warnungen ja widersprüchlich.
Natürlich hätte ich bei dauerhafter roter Warnung sofort gestoppt- dies war aber nicht der Fall.
Das Ganze geht jetzt vor Gericht. Leider saß ich allein im Fahrzeug, keine Zeugen- außer dem großen Ölfleck vor unserer Garaga ( auf der Strasse nix. ).
Frage an die Experten hier im Forum: Ist so ein Fall nachvollziehbar? Gibt es eine schlüssige Begründung für diese Anzeigen? reichen 50m Restfahrt aus für einen kapitalen Motorschaden?
Wäre für ein paar Hiweise/Begründungen sehr dankbar.
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63 Antworten
Die Ursache wurde eindeutig von der Werkstatt gesetzt, insofern ist sie zum Ersatz verpflichtet.
Ob Dir ein gewisses Mitverschulden nachgewiesen werden kann, hat das Gericht zu klären.
Nimm Dir einen Anwalt, falls noch nicht geschehen!
Technisch würde ich meinen, dass 50m unter geringer Last ohne Öl bei einem nicht vorgeschädigten Motor nicht zu einem kapitalen Motorschaden führen.
Als Gedankenspiel:
Wenn du auf der Autobahn unterwegs gewesen wärst, die rote Leuchte kommt, dann wärst du noch einige hunderte Meter gefahren, ehe du die Situation eingeordnet und auf dem Pannenstreifen gehalten hättest.
Allerdings war bei dir die Situation natürlich keine Autobahn, du hättest sicherlich gleich stehen bleiben können.
Angreifbar macht dich dein Verhalten erstmal, aber dass deshalb die Versicherung die Zahlung komplett verweigern kann, würde mich jetzt überraschen.
Und der Grad einer möglichen Mitschuld, eher sehr gering schätze ich. Der Motor war sicher vor den letzten 50m schon Schrott.
Wird wohl vor Gericht geklärt werden müssen.
Eigentlich kann es dir egal sein, ob die Versicherung zahlt oder nicht. Du bist nicht Versicherungsnehmer. Dein Vertragspartner ist die Werkstatt. Und es ist nicht dein Problem, wie die versichert sind. Lass dich von der Diskussion nicht ablenken.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 4. Juli 2023 um 22:17:29 Uhr:
Eigentlich kann es dir egal sein, ob die Versicherung zahlt oder nicht. Du bist nicht Versicherungsnehmer. Dein Vertragspartner ist die Werkstatt. Und es ist nicht dein Problem, wie die versichert sind. Lass dich von der Diskussion nicht ablenken.
Bitte?
Das Gericht entscheidet über das Verschulden und damit über die Schadenersatzpflicht. Würde es entscheiden, dass die Werkstatt nicht haftpflichtig ist oder das Mitverschulden des TE so schwer wiegt, dass es das Verschulden der Werkstatt quasi aufhebt, würde der TE in die Röhre gucken, sch....egal wer Versicherungsnehmer oder wer wie versichert ist.
Die Tatsache, daß der fehlerhaft montierte Ölfilter den Motorschaden verursacht hat, lässt darauf schließen, dass die Werkstatt für den Schaden aufkommen muss.War es eine BMW-Vertragswerkstatt?
Ist für dich nicht relevant, ob die Versicherung die Regulierung ablehnt oder nicht - sie ist nicht dein Ansprechpartner. Versicherungen konstruieren nahezu immer etwas, um sich um Zahlungen (zunächst) drücken zu können, und manchmal klappt das ja auch ...
Dein Ansprechpartner ist die Werkstatt, zudem bist du Laie. Ich sehe kein Fehlverhalten, das dir zur Last gelegt werden könnte (und falls du rechtschutzversichert bist, hast du m.E. gute Karten).
Der Sachverhalt wird wohl von einem vereidigten Sachverständigen geprüft, den das Gericht einschaltet.
Wichtig ist auch, daß der RA auf deinen Laienstatus hinweist und richtig argumentiert ...
Zitat:
@Avon35 schrieb am 4. Juli 2023 um 22:27:37 Uhr:
Ist für dich nicht relevant, ob die Versicherung die Regulierung ablehnt oder nicht - sie ist nicht dein Ansprechpartner. Versicherungen konstruieren nahezu immer etwas, um sich um Zahlungen (zunächst) drücken zu können, und manchmal klappt das ja auch ...
Dein Ansprechpartner ist die Werkstatt, zudem bist du Laie. Ich sehe kein Fehlverhalten, das dir zur Last gelegt werden könnte (und falls du rechtschutzversichert bist, hast du m.E. gute Karten).
Der Sachverhalt wird wohl von einem vereidigten Sachverständigen geprüft, den das Gericht einschaltet.
Wichtig ist auch, daß der RA auf deinen Laienstatus hinweist und richtig argumentiert ...
Sitzt Du gerade mit Kumpels in der Kneipe??
Oh Mann ...
Da haben sich wohl mehrere Beiträge überschnitten, aber der Konsens ist derselbe ...
Anwalt ist eingeschaltet( Rechtsschutzversichert), Gericht hat Gutachter beauftragt,
Freie Meisterwerkstatt war es.
Gibt es eine technische Erklärung für die verschiedenen Warnungen? Wenn das Öl rausläuft müsste doch eigentlich die Öldrucklampe kontinuierlich leuchten- warum ging sie erst nur kurz an, dann wieder aus- und erst später wieder an?
Zitat:
@dgtom schrieb am 4. Juli 2023 um 23:17:07 Uhr:
Anwalt ist eingeschaltet( Rechtsschutzversichert), Gericht hat Gutachter beauftragt,
Freie Meisterwerkstatt war es.
Gibt es eine technische Erklärung für die verschiedenen Warnungen? Wenn das Öl rausläuft müsste doch eigentlich die Öldrucklampe kontinuierlich leuchten- warum ging sie erst nur kurz an, dann wieder aus- und erst später wieder an?
Soweit Öldruck aufgebaut wird, nicht!
Hochinteressantes Thema, hoffentlich informiert uns der Geschädigte über alle Schritte, dass wäre nett. Ich habe immer bei den Autos meiner Familie den Öl und Filterwechsel ohne Bühne oder Grube durchgeführt, beim Anziehen des Ölfilters ohne Spetialwerkzeug hatte ich immer bedenken nicht fest genug anzuziehen. Jetzt ist meine Angst nochmal gestiegen.
Um noch mal gerade zu rücken, was hier teilweise gepostet wurde:
Der Geschädigte kann sich natürlich theoretisch direkt an die Werkstatt wenden. Die wird aber keine Erklärungen abgeben, sondern an den Versicherer verweisen, da sie diesen durch die Vertragsbedingungen (AHB) bevollmächtigt hat, in ihrem Namen zu handeln und auch Prozesse zu führen.
Insofern, lass das Gericht entscheiden.
Übrigens, was hier als "Versicherungen konstruieren nahezu immer etwas, um sich um Zahlungen (zunächst) drücken zu können, ..." umschrieben wird, ist erstens pauschaler Bullshit und zweitens eine Leistung des Haftpflichtversicherers. Dessen Aufgabe ist nämlich neben der Befriedigung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sog. passiver Rechtsschutz). Natürlich argumentieren die im Sinne ihres Kunden. Und wenn man sich nicht einig wird, entscheidet ein Gericht. Der ganz normale Lauf der Dinge.
Halte uns bitte auf dem laufenden!
Zitat:
Hochinteressantes Thema, hoffentlich informiert uns der Geschädigte über alle Schritte, dass wäre nett. Ich habe immer bei den Autos meiner Familie den Öl und Filterwechsel ohne Bühne oder Grube durchgeführt, beim Anziehen des Ölfilters ohne Spetialwerkzeug hatte ich immer bedenken nicht fest genug anzuziehen. Jetzt ist meine Angst nochmal gestiegen.
Vermute das der Ölfiltereinsatz mit einem bestimmten Drehmoment angezogen werden muss.
Eventuell steht das Drehmoment sogar auf dem Ölfiltereinsatz.
So fest wie möglich scheint mir da ein schlechter Rat zu sein.
Wie heißt es so schön? Nach Fest kommt ab.
Zitat:
@Atan schrieb am 5. Juli 2023 um 01:44:37 Uhr:
Ich habe immer bei den Autos meiner Familie den Öl und Filterwechsel ohne Bühne oder Grube durchgeführt, beim Anziehen des Ölfilters ohne Spetialwerkzeug hatte ich immer bedenken nicht fest genug anzuziehen. Jetzt ist meine Angst nochmal gestiegen.
Passt hier nicht ins Thema, aber bevor Du nächstes Mal etwas kaputt machst: Bei BMW beträgt das Anzugsmoment für das Ölfiltergehäuse gerade mal 25 Nm, wenn ich es richtig im Kopf habe. Das ist nichts ... Mit deutlich mehr richtest Du höchstens Schaden an.