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Kaputte Felgen gekauft - brauche Euren Rat!

Themenstarteram 22. März 2007 um 13:15

Hallo leiebe E6x-Gemeinde,

ich habe vor kurzem ein Ärgernis bekommen und zwar bei EBay die M135 Felgen gekauft, gebraucht aber mit der genauen Beschreibung "die Felgen sind Makellos und so gut wie NEU. Die Felgen sind keine 1,000 km alt."

NAch einer Woche abwarten und Freude, ein Schock: auf drei Felgen eine Delle (ca.5 cm lang und 1 tief) uns auf der vierten ein (ca. 3cm tief) Riss!!! Und alles nur auf der inneren Seite.

Ich schreibe dem Verkäufer meine Meinung dazu, er antwortet dazu dass er die Felgen in Top-Zustand abgeschickt hat und keineswegs zurück überweisen wird!

Kann was noch dagegen tun und erreichen? Hat jemand damit Erfahrung? Oder Shit happens? :(

 

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Mai 2008 um 10:35

Hallo an alle die den Thread verfolgt haben oder einfach an der Ausgang der Sache interessiert sind.

Noch mal als Erinnerung: es gaben 2 Gerichtstermine, einer mit der Zeugeneinladung. Waren dabei meine 4 Zeuge! Von der Beglagte keine einziger.

 

Ich habe heute meinen Anwalt angerufen um das Urteil zu erkündigen.

Die Antwort: die Klage wurde abgewissen!!! :(

 

Das Schreiben vom Anwalt bzw. Richter ist unterwegs.

 

Also das ist zum Thema Gerechtigkeit in dieser Welt.

Schade nur, dass der Kerl damit in seiner Taten bestätigt wird. 

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Hi,

erstmal ist es wichtig zu wissen was der Verkäufer bei Ebay in seinen Verkaufstext reingeschrieben hat!!

Dann ist es wichtig zu wissen wieviel du bezahlt hast.

Wichtig ist auch ob der Verkäufer als Händler oder Privatperson bei Ebay angemeldet ist.

Entsprechend würde ich ein Schreiben mit frist aufsetzen das er die Felgen zurück nehemen muss und darauf hinweisen das ein Anwalt nach Ablauf der Frist eingeschaltet wird.

Bitte beantworte hier die 3 offenen Punkte.

Peter

am 22. März 2007 um 13:51

Hi bm2u,

setz dich direkt mit ebay zur Konfliktbeilegung in Verbindung.

War die Lieferung nicht versichert???

Viel Glück und halt uns mal auf dem Laufenden.

Frank

Ebay wird hier NICHT helfen, ist nicht deren ihr problem.

Ebay stellt nur die Plattform zur Verfügung.

Peter

am 22. März 2007 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von Peterhumb

Ebay wird hier NICHT helfen, ist nicht deren ihr problem.

Ebay stellt nur die Plattform zur Verfügung.

Peter

Falsch! Es gibt den eBay Käuferschutz. Würde dann diesen aktivieren, wenn sich der Verkäufer weigert die Felgen zurückzu nehnen, was er aber MUSS da sie nicht wie beschrieben sind.

Egal ob Privat oder Händler!

Themenstarteram 22. März 2007 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Peterhumb

Hi,

erstmal ist es wichtig zu wissen was der Verkäufer bei Ebay in seinen Verkaufstext reingeschrieben hat!!

Dann ist es wichtig zu wissen wieviel du bezahlt hast.

Wichtig ist auch ob der Verkäufer als Händler oder Privatperson bei Ebay angemeldet ist.

Entsprechend würde ich ein Schreiben mit frist aufsetzen das er die Felgen zurück nehemen muss und darauf hinweisen das ein Anwalt nach Ablauf der Frist eingeschaltet wird.

Bitte beantworte hier die 3 offenen Punkte.

Peter

1. Verkaufstext außer den o.g. Text:

"Spaßbieter zahlen 25 % , das ist ein Privatverkauf nach EU Recht, keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung. Nachverhandeln ist auch nicht . Der Artikel wird wie beschrieben Verkauft" und auch "Privatverkauf: Daher Ausschluss jeglicher Gewährleistung! Nachbesserung, Minderung, Reparatur, Umtausch, Rücknahme und Nachverhandlungen sind einvernehmlich ausgeschlossen. Mit Ablauf der Auktionsfrist kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Mit Abgabe des Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen ausdrücklich an!"

2. Preis: 800€

3. Privater Verkäufer

Danke für Eure schnelle Antwort!

am 22. März 2007 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von bm2U

"Spaßbieter zahlen 25 % , das ist ein Privatverkauf nach EU Recht, keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung. Nachverhandeln ist auch nicht . Der Artikel wird wie beschrieben Verkauft" und auch "Privatverkauf: Daher Ausschluss jeglicher Gewährleistung! Nachbesserung, Minderung, Reparatur, Umtausch, Rücknahme und Nachverhandlungen sind einvernehmlich ausgeschlossen. Mit Ablauf der Auktionsfrist kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Mit Abgabe des Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen ausdrücklich an!"

So das ist (fast) ALLES juristischer Blödsinn! Bloß die Gewählreistung hat er ausgeschlossen.

Verkäufer egal Privat oder Händler müssen den Artikel zurücknehmen, wenn Mängel arglistig verschwiegen werden, was wohl in deinem Fall ist.

Würde dir raten den Verkäufer nochmal zu kontaktieren, ihm ggf. auch mir rechtlichen Schritten zu drohen und sonst den eBay Käuferschutz einzuschalten!

Gruß

ES IST WICHTIG ZU WISSEN WAS DER VERKAÜFER IN SEINEM VERKAUFSTEXT GESCHRIEBEN HAT!!!

Wenn da drin steht: ich weis nicht wo vo die Felgen her sind, dh. kann ich keine Garantie auf Funktion und Zusatnd geben!

 

Dann MUSS hier keiner was!!

Aus der Ebay Webseite:

Der eBay Standard-Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Der Käuferschutz greift in den folgenden Fällen:

Sie haben einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten.

Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette).

Ihre Kosten werden bis zu einer Höhe von EUR 200,00 erstattet (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 ).

 

Na dann viel Spaß bei der Kulanzanfrage, meiner Meinung nach drift keiner der beiden Punkte zu!!

Peter

B]Was stand denn in der Artikelbeschreibung drin ausser dieser Auschluss der Gewährleistung....???

Poste bitte mal die Artikelnummer

Themenstarteram 22. März 2007 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Peterhumb

B]Was stand denn in der Artikelbeschreibung drin ausser dieser Auschluss der Gewährleistung....???

Poste bitte mal die Artikelnummer

Original BMW M135 18 Zoll Felgen für E60 / E 61

Die Grafik "http://www.bmw.de/de/general/graphic/logo_bmw.gif" kann nicht angezeigt werden, weil sie Fehler enthält.

Die Felgen sind Makellos und so gut wie NEU. Die Felgen sind keine 1,000 km alt.

5 Series (E60, E61) from 07/2003

8 x 18

ET 20

BMW Teilenummer

B36 11 0 397 222

36 11 7 905 320

36 13 6 768 640

Für Schweizer Kunden besteht die Möglichkeit diese Felgen in der Schweiz abzuholen, jedoch bitte vorerst mit mir per Email abklären.

am 22. März 2007 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von Peterhumb

ES IST WICHTIG ZU WISSEN WAS DER VERKAÜFER IN SEINEM VERKAUFSTEXT GESCHRIEBEN HAT!!!

Wenn da drin steht: ich weis nicht wo vo die Felgen her sind, dh. kann ich keine Garantie auf Funktion und Zusatnd geben!

 

Dann MUSS hier keiner was!!

Stimmt so auch nicht! Der Verkäufer muss dafür haften!

Zitat:

Aus der Ebay Webseite:

Der eBay Standard-Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Der Käuferschutz greift in den folgenden Fällen:

Sie haben einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten.

Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette).

Dieser Fall wäre es dann! Habe den Käuferschutz bereits schonmal in Anspruch genommen! ebay ist da sehr kulant!

Aus eigener Erfahrung kann ich auch berichten, dass sich E- Bay nix von dem anziehen wird - da diese ausschließlich eine Handelsplattform bereitstellen.

Da davon auszugehen ist, dass die Ware versichert versandt wurde - oder etwa nicht??????? - würde ich die Transportversicherung versuchen in Anspruch zu nehmen.

Natürlich ginge es auch beim Verkäufer, so dann wahrscheinlich nur mittels Anwalt!

Leider wird die Handelsplattform vielfach von Flachzangen o.ä. zum Zwecke des "Betrugs" missbraucht.

Stelle Strafantrag wegen Betruges, das hilft meistens sein Geld wieder zu bekommen.

Ein Anwalt wird Dir nötigenfalls mittels Gericht makellose Felgen auf Kosten des Verkäufers besorgen. Die hat er versprochen und muss sie auch liefern.

Tut er es nicht, muß er ersatzweise dafür haften, dh. Schadenersatz zahlen, so daß Du Dir die makellosen Felgen kaufen kannst.

Kommt drauf an, wie Du die Sache angehen willst.

Nur Geld zurück = Strafantrag und ggf. Anwalt gehen

Neue Felgen = Anwalt + Gericht

Druck Dir schnell die Auktion aus, wo die Beschreibung drinsteht. Damit hat er sich selbst verurteilt, einwandfreie, neuwertige Felgen hinzustellen. Egal wie.

Wenn du auschliesen kannst das die Schäden vom Transport sind handelt es sich hier um arglistige Täuschung.

1. Ich würde die Spedition kontaktieren und abklopfen ob deren Versicherung für den Schaden aufkommt.

2. Parallel würde ich ein Schreiben an den Verkäufer aufsetzen. Meinen Anwalt mit Namen und Adresse benennen, darauf hinweisen das er auch die Kosten meines Anwaltes + Gutachterkosten zu tagen haben wird (800-1000eur)!!. Vor allem Frist setzen!!

Wenn du Rechschutzversichert bist würde ich glein zum Anwalt gehen.

Hau rein, mach den Arsch fertig!!

Peter

am 22. März 2007 um 14:39

Schreib doch bitte mal die Artikelnummer!

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