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Kasko-Abrechnung: Ich kapier es nicht!

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 7:10

Hallo zusammen, ich bin gerade todunglücklich.

Mein 5 Monate altes Auto wurde total zerhagelt, der von der Versicherung bestellte Gutachter hat einen Schaden von ca. 2900 Euro netto / 3500 Euro brutto festgestellt.

Nach langen Debatten hin und her (und der Feststellung der Werkstatt, dass für den geschätzten Schaden das Auto wahrscheinlich nicht repariert werden kann) habe ich mich entschlossen, das Fahrzeug zu tauschen, sprich: Altwagen in Zahlung + Versicherungsschaden + noch etliche Euro extra, aber dann habe ich wenigstens wieder ein vernünftiges Fahrzeug.

Die Aussage war, wenn Mehrwertsteuer fliesst, kann mit MWSt abgerechnet werden. Jetzt tausche ich das Fahrzeug ein, es fliesst also MWSt, und die Versicherung will mir nur den Netto-Schaden überweisen!

Ist das so richtig?

Ich kenn mich in den Versicherungsfragen nicht aus, bitte um Hilfe!!!

Merci & Gruß,

Makena

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27 Antworten
am 23. Juli 2007 um 7:13

Hi,

wie hat die Versicherung die Nichtzahlung der MwSt begründet?

Liegt der Nachweis über den Neukauf vor?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 7:17

Na ja, ich habe meine verbindliche Bestellung für ein Neufahrzeug vorliegen und die verbindliche Kaufzusage des Händlers für meinen Hagelwagen.

Die Aussage der Versicherung ist, dass nur Haftpflichtschäden bei Neukauf eines Fahrzeugs mit MWSt abgerechnet würden, Kasko-Schäden aber niemals.

Klingt nicht sehr plausibel für mich!

Grüße,

Makena

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 7:48

Gerichtsurteil zur Kasko-Abrechnung!

 

Nochmal hallo, ich habe zwischenzeitlich fleissig gegoogelt, und da gibt es doch tatsächlich Gerichtsurteile: Gericht: BGH, Urteil vom: 24.05.2006; Aktenzeichen: IV ZR 263/03, Klausel für Aussetzung der Mehrwehrtsteuer ist unwirksam! Hier der Link zum Urteil: [URL=http://heidekamp.com/.../...ung-der-mehrwehrtsteuer-ist-unwirksam.html]

Da wird so ziemlich genau mein Fall beschrieben, und die MWSt sollte auch nicht gezahlt werden, aber die Käuferin hat Recht bekommen! Die Frage ist nur: Interessiert das meine Versicherung?

Bitte helft mir!

Gruß,

Makena

was ist es denn für eine Versicherung?

ich hatte folgenden Fall:

1,5 Jahre alten Golf verunfallt (eigenschuld).

Gutachter hat Schadenshöhe, Restwert, Wiederbeschaffung festgestellt.

Ich habe mich entschieden für die Differenz Widerbeschaffung-Restwert. Übrig blieben nach Abzug der Selbstbeteiligung ca. 6300 eur (brutto)

Die Vericherung hatte anders abgerechnet (am Anfang tat ich mir da auch schwer).

Nettiwiederbeschaffung-Restwert .....

Das war dann so dass ich etwa 2000 EUR weniger bekommen hatte. Ca 4.300,-

Nach der Vorlage meiner verbindlichen Bestellung eines Neuwagens (wichtig war dass der Wagen mindestens so viel gekostet hat wie der Wiederbeschaffungswert des Altwagens) hat die Versicherung die abgezogene Mehrwertsteuer zurückerstattet.

So kam ich auf die Errechnete 6.300,-EUR

Das verunfallte Fahrzeug konnte ich dann auch Privat verkaufen. Der Versicherung war es auch egal dass ich für das Fahrzeug mehr bekommen hatte wie der errechnete Restwert.

Die Abwicklung seitens Allianz war schnell und Problemlos. Somit habe ich gute Erfahrung mit dieser Versicherung gemacht.

Wenn Deine Versicherung sich weigert (wenn keine Kriterien dagegensprechen) würde ich auf jeden Fall einen Anwalt für die Abwicklung einschalten.

Dann wird die Versicherung sicherlich die Leistungen leisten für die sie sich auch verpflichtet hat.

Mit den unerfahrenen OttoNormalBürgern versuchen viele Versicherungen erst mal alles um nicht zu zahlen. Ob das meistens bei den Discountern der fall ist?

Gruß

die Mehrwertsteuer müsste normalerweise nachreguliert werden.

Schau mal in deiner Versicheungsbedingungen, was in der beigefügten AKB unter §13 geschrieben steht.

Ich glaube aber nicht, dass die Versicherung aufgrund der verbindlichen Bestellung bezahlen wird.

Erst wenn Geld tatsächlich geflossen ist wird reguliert.

Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor und du hast das nur falsch verstanden.

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 8:58

Keine MWSt

 

Hallo Dellenzähler,

gerade hat mir die Dame von der Versicherung auf den Anrufbeantworter gesprochen: Es gibt die MWSt nur bei tatsächlich stattgefundener Reparatur, sonst nicht. Wie ich denn darauf kommen würde, dass das anders sein könnte!!

Ich werde aber in den AGB's meiner Versicherung nachschauen, danke für den Tip!

Gruß,

Makena

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 9:01

Hallo JumFrosch, meine Versicherung ist die HDI.

Das Positive daran: Ich komme mit dem Hagelschaden über Kasko in keine höhere Schadensklasse.

Das Negative: Rumgenerve wegen der MWSt...

Aber Dein Fall ist ja ähnlich gelagert, nur dass mein Auto halt nicht mit Restwertgedöns betrachtet wird, da der Schaden dafür zu niedrig ist.

Lieben Gruß,

Makena

Hallo Dellenzaehler,

bei mir hat die nachregulierung der Mehrwertsteuer tatsächlich mit der Vorlage der verbindlichen Bestellung stattgefunden.

Ich denke dieses wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wie schnell das Geld fliesst.

Vieleicht spielt es auch eine Rolle wieviel Policen man bei einer Versicherung hat.!!

das mag sein. Nur rechtlich ist das Verhalten der Versicherung hier wohl nicht zu beanstanden. denn bei einer Bestellung fliesst ja noch kein Geld.

Die könnte man theoretisch ja auch hinterher stornieren.. ;)

Gruß Delle

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 10:00

Servus zusammen,

die Dame von der Versicherung hat ja die MWSt bei einem Neuwagenkauf KATEGORISCH ausgeschlossen, sie wüsste gar nicht, wie ich auf die Idee kommen könnte...

Aber ich lese dazu nochmal die AGB's.

Beste Grüße,

Makena

am 23. Juli 2007 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von Makena

Das Positive daran: Ich komme mit dem Hagelschaden über Kasko in keine höhere Schadensklasse.

Da es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, ist das nichts besonderes - in der Teilkasko hat keine mir bekannte Versicherung Schadensklassen.

MfG, HeRo

seh ich richtig, es wurde ein Schadensgutachten gemacht und die Werkstatt sagt für das Geld schaffen wir die Reparatur nicht ??? das kann doch nicht sein?!

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

seh ich richtig, es wurde ein Schadensgutachten gemacht und die Werkstatt sagt für das Geld schaffen wir die Reparatur nicht ??? das kann doch nicht sein?!

Möglich ist alles.

Wenn der SV mit Marktüblichen Stundensätzen kalkuliert hat, und die Werkstatt des TE ist die "Apotheke" am Platz und nimmt 25€ mehr pro Stunde läuft es wohl auf ein : "Für das Geld machen wir das nicht" von der WS herraus.

ja moment, das kann doch nicht sein

normal hat man doch die freie Werkstattwahl, auch in diesem Kaskofall nehme ich an, die meisten Rechnungen sind doch eh höher als vorher im Gutachten veranschlagt

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