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Kasko, Abzug Neu für Alt Steinschläge Motorhaube

Themenstarteram 28. September 2017 um 13:35

Hallo,

hatte einen Teilkaskoschaden, Sturmschaden. Die Versicherung beruft sich, laut Gutachten, auf einen Abschlag Neu für Alt von 45 % auf Lackierung. Angeblich Altschäden am 2 Jahre alten Fahrzeug. Die Motorhaube hat 3 kleine Steinschläge und das Dach 2 kleine Dellen nach Hagel. Die Abrechnung des Hagelschadens lief aber über Smart Repair- also ohne Lackierung.

Frage: Steinschläge Motorhaube, zählt das nicht unter normale Gebrauchsspuren? und Hagelreparatur ohne Lackierung, kann doch die Versicherung keinen Vorschaden- Lackierung in Abzug bringen?

Danke

William

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15 Antworten

Ist das nur Lackschaden oder auch Blech?

45% bei einem 2 Jahre alten Auto find ich schon heftig.

Themenstarteram 28. September 2017 um 14:11

Reine Abzüge für Lackierarbeiten, jo finde ich auch heftig. Und wirklich winzige Steinschläge...

Danke

William

https://...er.adac-vertragsanwalt.de/.../...-nach-unfallreparatur.html

Themenstarteram 28. September 2017 um 15:48

Vielen Dank für die Info. Meine Versicherungsbedingungen sehen Abzug Neu für Alt erst für 4Jahre alte Fahrzeuge vor. Toll dachte ich, meiner ist ja erst 2 Jahre alt. Argument der Versicherung, nein, die Abzüge seien für die vermeintlichen Vorschäden...aber kleine Steinschläge können doch keine Vorschäden sein?

Die Frage ist, ob eine Wertverbesserung durch die Neulackierung eintritt.

Themenstarteram 28. September 2017 um 16:13

Die Wertverbesserung wäre kein Problem, das wäre durch die Versicherungsbedingungen ja gedeckel, da keine 4 Jahre alt. Das Argument der Versicherung sind die nichtreparierten Vorschäden- kleine Steinschläge Motorhaube und eben die 2 kleinen Dellen auf dem Dach. Was das Alles mit Abzug Lackierarbeiten zu tun hat...?

Manchmal muss man auch (gerade?) bei der eigenen Versicherung einen Anwalt einschalten (und ist dann froh, wenn man eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft hat).

Bevor ich den einschalte, würde ich mal mit dem Sachbearbeiter telefonieren, ein nettes Gespräch mit sachlich und freundlich vorgebrachten Argumenten kann Wunder wirken.

Dann gibt es natürlich noch die Gesellschaften, die darauf bauen, dass der Kunde aufgibt. Aber auch bei denen könnte ein freundlicher Anruf helfen.

http://www.dekra.de/.../get_file?...

Als Argumentationshilfe würde ich gängige Leasingrücknahmekriterien benutzen. Da steht drin was nicht als Wertminderung zählt. Wo keine Wertminderung kann auch kein Wert verbessert werden.

Zitat:

@tomold schrieb am 28. September 2017 um 19:16:12 Uhr:

Manchmal muss man auch (gerade?) bei der eigenen Versicherung einen Anwalt einschalten (und ist dann froh, wenn man eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft hat).

Bevor ich den einschalte, würde ich mal mit dem Sachbearbeiter telefonieren, ein nettes Gespräch mit sachlich und freundlich vorgebrachten Argumenten kann Wunder wirken.

Dann gibt es natürlich noch die Gesellschaften, die darauf bauen, dass der Kunde aufgibt. Aber auch bei denen könnte ein freundlicher Anruf helfen.

das erkläre mir mal. Die rechtschutzversicherung der VUs arbeitet in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen. Von daher ist es völlig egal.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 29. September 2017 um 12:01:01 Uhr:

Zitat:

@tomold schrieb am 28. September 2017 um 19:16:12 Uhr:

Manchmal muss man auch (gerade?) bei der eigenen Versicherung einen Anwalt einschalten (und ist dann froh, wenn man eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft hat).

Bevor ich den einschalte, würde ich mal mit dem Sachbearbeiter telefonieren, ein nettes Gespräch mit sachlich und freundlich vorgebrachten Argumenten kann Wunder wirken.

Dann gibt es natürlich noch die Gesellschaften, die darauf bauen, dass der Kunde aufgibt. Aber auch bei denen könnte ein freundlicher Anruf helfen.

das erkläre mir mal. Die rechtschutzversicherung der VUs arbeitet in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen. Von daher ist es völlig egal.

Hallo,

hoffentlich hat sich dein Anliegen zum positiven gewendet! Ansonsten würde ich umgehend einen Anwalt einschalten, da ich in einer ähnlichen Situation war und als normaler Mensch kann man da nicht wirklich viel machen. Die Versicherungen wollen natürlich so viel Geld sparen wie nur möglich.

Zitat:

@loni32 schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:34:50 Uhr:

Die Versicherungen wollen natürlich so viel Geld sparen wie nur möglich.

Der Kunde auch, das ist ja das Problem. Abgeschlossen wird der Versicherungsvertrag nicht bei der besten Versicherung oder der mit den besten Bedingungen sondern der billigsten.

Meine Versicherung nimmt diesen Abzug bei PKWs nicht vor. Da zahle ich lieber auch was mehr.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. Oktober 2017 um 09:07:19 Uhr:

Zitat:

@loni32 schrieb am 4. Oktober 2017 um 16:34:50 Uhr:

Die Versicherungen wollen natürlich so viel Geld sparen wie nur möglich.

Der Kunde auch, das ist ja das Problem. Abgeschlossen wird der Versicherungsvertrag nicht bei der besten Versicherung oder der mit den besten Bedingungen sondern der billigsten.

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