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Kasko Frage Getriebeschaden

VW Passat B8
Themenstarteram 18. Dezember 2020 um 17:24

Hallo Leute,

Falls dies nicht der richtige Bereich ist, einfach löschen.

Ich hoffe auf eure Schwarminteligenz zu einem Thema.

Ich habe durch einen selbstverschuldeten fehler einen Getriebeschaden am DSG Getriebe meines Fahrzeugs verursacht.

In meiner Kasko steht folgendes drin:

Erweiterte Eigenschadenversicherung:

Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an z.B. anderen eigenen Fahrzeugen (500 € Selbstbeteiligung). Wir leisten maximal 100.000 € pro Jahr.

Weis einer aus Erfahrung, ob sowas dann von der Versicherung bezahlt wird?

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13 Antworten

Moin,

Berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Aber damit ist geimeint das die Versicherung dir, einen von dir verursachten / verschuldeten UNFALLschaden reguliert.

(Kein ,ich nenne es mal Bedienfehler )

Sonst könnte ja auch jeder sein Turbolader über die Versicherung reparieren lassen.

 

MfG Tobias

 

Aber ich lasse mich auch gern eines besseren Belehren.

Ein Bedienfehler und der daraus entstandene Schaden wird nicht von der Kfz-versicherung gedeckt.

Bei der Vollkaskoversicherung werden nur Unfallschäden am eigenen und fremden Fahrzeug erstattet,

diese können natürlich aus einer Fehlbedienung entstanden sein( zb.Gas statt Bremse betätigt).

Ich stelle mir die Frage, was hast du beim dsg falsch gemacht, dass es jetzt kaputt ist?

Haben die dir was nachgewiesen oder hast du selbst deinen Fehler erkannt?

Also, was genau ist passiert?

Mfg

Zitat:

@Esi1984 schrieb am 18. Dezember 2020 um 18:24:34 Uhr:

Hallo Leute,

Falls dies nicht der richtige Bereich ist, einfach löschen.

Ich hoffe auf eure Schwarminteligenz zu einem Thema.

Ich habe durch einen selbstverschuldeten fehler einen Getriebeschaden am DSG Getriebe meines Fahrzeugs verursacht.

In meiner Kasko steht folgendes drin:

Erweiterte Eigenschadenversicherung:

Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an z.B. anderen eigenen Fahrzeugen (500 € Selbstbeteiligung). Wir leisten maximal 100.000 € pro Jahr.

Weis einer aus Erfahrung, ob sowas dann von der Versicherung bezahlt wird?

Ich mutmasse, hier muss der Begriff "Unfall" geklärt werden, welcher oftmals auch bei Vollkaskoschäden herangezogen wird.

Wikipedia muss nicht immer das Mass aller Dinge sein, aber in dem Fall finde ich deren Erklärung sehr nahe am Bezug.

Insbesondere im Abschnitt "Abgrenzungen beim Sachschaden" wird u. a. auf die Abgrenzung bei Kaskoschäden eingegangen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall

Euch Allen weiterhin viel Spaß bei der nachfolgenden Diskussion.

Die Definition "Unfall" im Bereich Vollkasko, auch bei einer privaten Unfallversicherung, beinhalten die Worte

- plötzlich

- von außen

- auf die versicherte Sache

einwirkend.

 

Damit scheiden Bedienfehler aus, weil nicht von außen.

 

Die erweiterte Eigenschadendeckung regelt Schäden von auf denselben Halter zugelassene Kfz i.d.R im öffentlichen Straßenverkehr.

 

Leider fehlt der Hinweis was und wie genau passiert ist.

 

Wurde der Unfallbegriff erfüllt, z.B. Abkommen von der Straße weil glatt oder zu schnell, Wagen landet im Graben, überschlägt sich werden alle Schäden bis zum Wiederbeschaffungswert bezahlt - auch ein kaputtes Getriebe.

 

Da gehört aber nicht hierher, das sollte ein MOD mal verschieben.

 

Xello

Was genau ist denn überhaupt defekt? Vielleicht ist ja schnell und günstig geholfen mit den passenden Tipps zur Fehlerbehebung/Reparatur. Dann stellt sich die Frage Versicherung vielleicht erst gar nicht.

Geht es um dasselbe Problem? https://www.motor-talk.de/.../...ebe-motor-scheppern-t6995008.html?...

Sowas gehört leider nicht zur Kaskoversicherung, da nicht von aussen einwirkend. Kannst dir so vorstellen. Du verriegelst die Motorhaube nicht und sie springt während der Fahrt auf. Passiert nichts weiteres und du bleibst "sicher" stehen ist es dein Pech. Fährst du z.b. in die Leitplanke ist es ein Kasko Schaden. Oder dir platzt ein Reifen und zerstört deinen Kotflügel. Dein Pech. Fährst du in die Leitplanke ist es wieder ein Kaskoschaden.

 

Aber was ist denn mit deinem Getrieb passiert? Evtl ist es ja nur ne Kleinigkeit

Themenstarteram 19. Dezember 2020 um 11:24

Hallo Leute,

Ich habe eine Kasko Plus. Da steht das von "MIR" an meinen Fahrzeugen versursachte Schäden auch mit drin sind.

Ich habe im Etwas schnellerem Rollen (ca 10 kmH) den P eingelegt. Daraufhin gab es nen Knall. Eigentlich dürfte das im Rollen nicht möglich sein, war es aber aus irgend nem Grund.

Tja, in dem Fall bleibt nur der Griff ins eigene Portomonait.

 

Wie bereits geschrieben, Bedienfehler - der liegt hier vor - ist kein Fall für die Kaskoversicherung. Auch nicht für Kasko Plus, Kasko Extra oder Kasko Premium oder wie es heißen mag.

 

Und mal ehrlich...wie kann man beim Rollen, egal wie langsam, die Getriebesperre reinhauen.

 

Xello

Zitat:

@Esi1984 schrieb am 19. Dezember 2020 um 12:24:39 Uhr:

Hallo Leute,

Ich habe eine Kasko Plus. Da steht das von "MIR" an meinen Fahrzeugen versursachte Schäden auch mit drin sind.

Ich habe im Etwas schnellerem Rollen (ca 10 kmH) den P eingelegt. Daraufhin gab es nen Knall. Eigentlich dürfte das im Rollen nicht möglich sein, war es aber aus irgend nem Grund.

Bei dir verursachte Schäden sind idr. Das du ein Unfall verursacht hast und auch den Schaden an deinen Wagen ersetzt bekommst.

Würdest du im Winter mit viel Schnee eine Verkehrsinsel nicht sehen und dadurch beim kollidieren das Getriebe beschädigen, wäre es abgedeckt.

 

Wieso sollte es im Rollen nicht möglich sein? Das liegt idr. In der Verantwortung des Fahrers. Steht so sicherlich auch in der Bedienungsanleitung. Das Alte DQ250 konnte das auch, nur da wäre je nach Tempo erst mal nicht viel passiert bzw. Bei geringen Tempo wäre der Wagen ohne direkte Beschädigung zum Stehen gekommen.

Die neueren getriebe haben nur noch einen sperrstift, der beim Abstellen völlig ausreichend ist, aber natürlich für während einer Bewegung nicht ausreichend Dimensioniert ist, vielleicht auch extra, damit nicht ein plötzliches blockieren der Antriebs Räder passiert.

 

Hier bekommst du gar nichts. Es steht 100% in der Kaskoversicherung "von außen einwirkend". Das geht bei einem Getriebe nicht. Außer es gibt einen Überschlag und es reißt das Getriebe ab. Dann würdest du ein neues Getriebe bekommen. Hak das Thema ab und befasse dich mit der Reparatur bzw dem Schaden des Getriebes. Mach doch einen Thread auf mit "Welcher Schaden entsteht am DSG Getriebe, wenn man bei 10km/h auf P schaltet"

Wenn es nur die Sperre im Getriebe ist, dürfte es nicht so teuer werden. Mal mit einem Automatikgetriebe Spezialisten sprechen, wäre meine Empfehlung.

Klassischer Bediener Fehler.

Die KFZ Versicherung wird dir hier kein Entgegenkommen zeigen.

Wie BLiZZ87 sagte, ab zum Getriebe Spezialisten.

Wie kommt denn darauf den Wählhebel auf P zu stellen, wenn man noch rollt.

Ich bekomme ein schlechtes Gewissen, wenn ich manchmal beim Rangieren den Wechsel von D auf R zu schnell vollziehe, und er noch leicht am Rollen ist.

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