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Kasko-Schaden mit Fahrerflucht bei Car-Wrapping

Themenstarteram 13. Februar 2023 um 15:45

Hallo liebes Forum,

lange habe ich keine Probleme gehabt :) aber jetzt umso mehr!

Ich habe ein Kasko-Schaden mit Fahrerflucht und unauffindbarem Verursacher. Polizei hat Ermittlungen schon eingestellt.

Jetzt ist das Problem, dass das Auto komplett foliert ist. Die Folie ist seit knapp 6 Jahren auf dem Auto und wurde vor Erstzulassung foliert. Ich bin der erste Halter.

Die Versicherung streitet jetzt über die Umfänge der Reparatur.

Ohne Zweifel wird der Heck-Seitenschaden lackiertechnisch übernommen (Schaden hier ca. 4.000,- EUR) nur lackieren und Kunststoff-Stoßstange Instandsetzen.

Die Folie an den betroffen Stellen wird übernommen. Folie runter und neue Folie drauf nicht. Auch nicht Aufbereitung nach Ausgasung des Lacks bei Neufolierung.

Zudem ist die Folie nicht mehr lieferbar (3M) und Reststücke/ neue Folie hat einen ganz anderen Ton. Ausgeblichen durch Wind und Wetter.

Ich würde auf weiteren ca. 4.500,- EUR für komplett neue Folie runter/ rauf sitzenbleiben + Abzüglich der SB.

Habt Ihr so etwas schon einmal gehabt ?

Bin für jeden Rat dankbar,

Viele Grüße

 

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34 Antworten

Bei einer solchen Abrechnungsmitteilung der VK würde ich einen ö.b.u.v. Kfz-Sachverständigen mit der fachgerechten Schadenermittlung beauftragen und dann einmal bei der Versicherung anfragen, ob sie die Kosten inkl. des Gutachtens nun voll tragen werden. Danach wäre der Weg zum Gericht angesagt. Mit Rechtsschutzversicherung ist sowas entspannter als ohne.

Hast du die Zusätzliche Folierung denn bei der Versicherung angegeben und ggf. einen höheren Kaskobeitrag bezahlt?

Ich kenne das noch aus meinen Tuning Zeiten, da musste man den Versicherungen die teuren Extra Teile auch Extra melden und entsprechend wurde dann der Kasko Betrag angepasst oder eben nicht.

Höheres Risiko-> höherer Beitrag.

Ich hatte irgendwo gelesen, dass, sollte ein Threadersteller nicht explizit um eine Beurteilung, ob ein Gutachter benötigt wird, nachfragen, derartige Hinweise zu unterbleiben sind.

Ohne bspw. die Argumentation der Ablehnung sowie die dem Vertrag zugrunde liegenden AKB zu kennen, ist die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen überhaupt nicht empfehlenswert.

In vielen Verträgen ist bspw. das äußere Ansehen nicht versichert.

Daher meine Bitte an dich @Freddykl , bitte schreibe mal die konkrete Begründung hier rein und auch welche Versicherungsbedingungen deinem Vertrag zugrunde liegen. Dann kann man weitersehen.

Es wird um Teil- oder Vollfolierung gestritten. Die Folierung ist also gedeckt. Die Vertragsbedingungen sind demzufolge uninteressant. Die Notwendigkeit des Folierungsumfangs ist im Streit. Das ist eine Frage, ob der Versicherungsgutachter das korrekt begutachtet hat. Das kann nur ein Sachverständiger beurteilen. Ältere Folierungen und bestimmte Folientypen kann man normalerweise nicht ohne Farbtonunterschiede ergänzen. Neulack kann man wiederum nicht folieren und abgegasten Neulack nicht ohne Aufbereitung folieren. Die Gutachterfrage ist mit dem Eingangsbeitrag somit gesetzt. Mein Weg wäre der dargestellte und der beruht auf meiner Erfahrung mit diesen Dingen und dem Gezicke der Versicherungen.

Themenstarteram 13. Februar 2023 um 20:28

Hallo Forum,

 

Danke für Eure Antworten :)

@beachi,

bin zwar ein Motor-Talk Urgestein, aber die neuen Bedingungen hier im Versicherungs-Unterforum habe ich so nicht ganz verstanden:-)

Bin, bzw. war bei der HDI versichert. Einer bis dato sehr guten Versicherung.

Die Bedingungen lauten wie folgt:

{…“Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile

A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mit- versichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:

• bei Pkw, Krafträdern und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen bis zu

einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 Euro (brutto) und

a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations-

und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme),

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo- tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer

Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

4

405-FP/P347 7.08 (VII.08 ??????)

c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschrif- tungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen,

d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Klein- krafträdern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,

e Spezialaufbauten…}>

Denke daher bin ich sozusagen im Recht.

Geht mir aber auch um den Punkt, dass die Folie durch Ausbleichen und Umwelteinflüsse eben nicht mehr neu ist, und selbst wenn ich eine gleiche Charge finde, sich diese deutlich unterscheidet. Habe da auch schon ein Stück Folie liegen, an welcher man das erkennen kann.

Naja, es ärgert mich eben, dass es diesen Fall so nicht gibt und die Versicherung das dann eben nicht übernehmen will.

Viele Grüße

Zitat:

@Freddykl schrieb am 13. Februar 2023 um 21:28:50 Uhr:

 

Naja, es ärgert mich eben, dass es diesen Fall so nicht gibt und die Versicherung das dann eben nicht übernehmen will.

Wie begründet die Versicherung denn konkret ihre Entscheidung?

Mit der selben Begründung mit der Kaskoversicherer bei den meisten Verträgen Beilackierungkosten ablehnen. Gezahlt wird nur die Reparatur des Schadens.

Wenn man mal googelt was verschiedene Folienhersteller für Haltbarkeiten angeben, da reden wir von 3, 5 oder ein zwei Jahren mehr was so angegeben wird. Dass die schon deutlich ausgeblichen ist hast du ja schon selber erkannt. Rechnerisch könnte man eine Neufolierung ansetzen, dann aber mit erheblichem Abzug Neu für Alt da deine Folie schon diverse Jahre drauf ist und die alte augeblichene Folie durch eine Neue ersetzt wird.

Es sei denn in deinem Kaskovertrag steht was von Verzicht auf Abzüge, Erstattungsfähiger Beilackierung oder ähnlichem. Musst du mal lesen ... ;)

3M garantiert bis zu 5 Jahre die Fehlerfreiheit seiner Wrapping-Folien. Dass sie mit Ablauf dieser Zeit "verschlissen" sind ist damit wohl nicht gemeint. Verzicht auf den Abzug NfA ist üblich, zumal NfA gewöhnlich nicht greift.

Zitat:

@Freddykl schrieb am 13. Februar 2023 um 21:28:50 Uhr:

 

 

... dass die Folie durch Ausbleichen und Umwelteinflüsse eben nicht mehr neu ist, ...

Da die Folie sowieso nicht mehr neu und auch schon ausgebleicht ist, würde ich die Folie komplett entfernen, und die Reparaturschäden nach lackieren lassen.

Unter der Folie wird das alte Fahrzeug in neuem Glanz erstrahlen.

@Freddykl

Gibts Neuigkeiten zu dem Fall? Hab leider aktuell dasselbe Probleme mit der VK Versicherung.

Themenstarteram 9. Juni 2023 um 7:50

Hallo @BMWHB,

leider nicht :(

Die Versicherung weigert sich die Kosten zu übernehmen und ich werde jetzt dagegen Klagen müssen!

Wenn Du Lust hast, kannst du folgenden Rat probieren:

Wenn die Versicherung die beschädigte Stelle zahlt, lass es reparieren und schau zu ob und wie die die Folie besorgen können. Da sie es nicht können, wird die Reparatur nie abgeschlossen werden können und die Versicherung muss alle weiteren Kosten tragen.

Ich habe auf den Mist keine Lust und werde die Folie selber entfernen, dann reparieren lassen ( ohne Versicherung und günstiger), dann das Auto erst einmal abmelden.

Mir ist momentan der Spaß an dem Fahrzeug vergangen!

Mit freundlichen Grüßen

Bei mir übernimmt die Vollkaskoversicherung aktuell die Lackierung und Austausch der Folterung an der Stoßstange. Jedoch würde es dabei auch zu einem Farbunterscheid kommen - Folie 2-3 Jahre alt. Bisher weigern Sie die Kosten für eine komplette Vollfolierung zu übernehmen.

Hattest du ein Gutachten / Gegengutachten erstellen lassen, wo die Folierung thematisiert wurde?

 

Zitat:

@Freddykl schrieb am 9. Juni 2023 um 09:50:19 Uhr:

Hallo @BMWHB,

leider nicht :(

Die Versicherung weigert sich die Kosten zu übernehmen und ich werde jetzt dagegen Klagen müssen!

Wenn Du Lust hast, kannst du folgenden Rat probieren:

Wenn die Versicherung die beschädigte Stelle zahlt, lass es reparieren und schau zu ob und wie die die Folie besorgen können. Da sie es nicht können, wird die Reparatur nie abgeschlossen werden können und die Versicherung muss alle weiteren Kosten tragen.

Ich habe auf den Mist keine Lust und werde die Folie selber entfernen, dann reparieren lassen ( ohne Versicherung und günstiger), dann das Auto erst einmal abmelden.

Mir ist momentan der Spaß an dem Fahrzeug vergangen!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

generell kann ich Euren persönlichen Frust verstehen, aber war es nicht immer so?

Früher waren bei rot lackierten Autos nach 3 Jahren erste Farbunterschiede zu sehen, da hauptsächlich Motorhaube und Dach durch die Sonne etwas ausgeblichen.

Bei einem Schaden wurde auch nur das beschädigte Teil ersetzt, die Versicherung hat auch damals keine komplette Neulackierung spendiert.....

Man wird ja nicht gezwungen ein rotes Auto zu kaufen oder sein Fahrzeug folieren zu lassen

"Tuning" und sonstige zusätzliche "Aufwertungen" waren, wenn möglich, zusätzlich zu versichern bzw. der Versicherung zu melden und die Kostenübernahme im Vorfeld zu klären. Meistens lagen aber Risiko und Wertverlust bei einem selbst.

Denke das ist heute auch nicht anders....

Tatsächlich kommt es auf die Versicherung und ihre Bedingungen im Vollkaskobereich an. Grundsätzlich hast du recht, solche Extras müssen im Vertrag erhalten sein oder müssen extra der Versicherung gemeldet werden. Bei meiner VK Versicherung sind Extras bis 20.000 EUR abgedeckt und es gibt keinen Abzug für Alt gegen Neu und etc. Farbangleichung muss gemäß Bedingungen auch erstellt werden, jedoch wird da immer nur von Lack gesprochen. Ein Lackierer kann die Farbe individuelle einmischen und leicht modifizieren. Hingegen ist die Folie eine Fertigware und kann nicht individuelle in der Intensität der Farbe geändert werden. Daher ist für eine Farbangleichung die Folie komplett erneuert werden, weil sonst der Unfallschaden trotz Reparatur optisch wegen dem Farbunterscheid erkennbar ist.

 

Zitat:

@wizard1972 schrieb am 9. Juni 2023 um 12:57:51 Uhr:

[Unnötiges Vollzitat entfernt, MT]

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