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Kaskoschaden bei Leasingwagen (Neufahrzeug: Golf 8 GTE) - was tun? Wertminderung bei Rückgabe?

VW Golf 8 (CD)

Moin in die Runde,

ich bin neu hier und entschuldige mich deswegen vorab schonmal, falls der Beitrag hier nicht hingehören sollte oder sonst irgendwas nicht stimmt.

Kurz vorab zu mir: Ich bin 20 Jahre alt und dementsprechend Fahranfänger. Ich bitte darum, Diskussionen rund um "Wie kann man als Fahranfänger so ein Auto leasen?" hier nicht zu führen. Das bringt sowieso nichts. Es ist jetzt passiert und auch nicht mehr zu ändern.

Ich fahre den GTE seit Anfang des Jahres, aber habe nun leider im Parkhaus eine Kurve komplett falsch eingeschätzt. Was dann passierte, könnt ihr dem Anhang entnehmen. Die vordere rechte Tür ist eingedellt und hat einige Kratzer. Der Spiegel hat auch ein paar kleine Kratzer abbekommen. Im Endeffekt ist aber "nur" die vordere rechte Tür inkl. Spiegel betroffen.

Nun wollte ich hier im Forum mal nach Rat und Einschätzungen fragen, da ich selbst logischerweise überhaupt keine Erfahrung damit habe - Familie und Freunde ebenso. Auch aus dem Leasingvertrag werde ich nicht schlau.

Daher wollte ich mal in die Runde fragen, wie ihr nun genau verfahren würdet und wie ihr den Schaden einschätzt. Aktuell gehe ich davon aus, den Schaden dem Leasinggeber melden zu müssen und dann zu schauen, wie es aus seiner Sicht weitergeht.

Auch wenn die Vollkasko die Reparatur zahlen wird, habe ich ein bisschen Sorge, am Ende bei der Rückgabe nun fett draufzahlen zu müssen. Ich hoffe, dass der Wagen nach der Reparatur so aussieht wie vorher - ob er dann trotzdem als Unfallwagen gilt, weiß ich nicht.

Ich würde mich über eure Einschätzungen freuen!

Danke vorab.

 

 

 

Schaden Golf 8 GTE
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26 Antworten

Erstmal:

Ordentliche Leistung ;)

Spaß bei Seite...

Nein, du wirst nicht fett drauf zahlen müßen;)

Gehe einfach in die Werkstatt deines Vertrauens und melde den Schaden an zur Reparatur, vorher am besten der Versicherung den Schaden melden für die Schadensnummer und denen mitteilen, das es sich hierbei um ein Leasing Fahrzeug handelt.

Die Versicherung erstattet in der Regel dann die Wertminderung der Leasing.

Die Werkstatt holt sich dann das Geld von der Versicherung und du hast somit nichts weiter damit zu tun.

Du solltest allerdings hierfür in eine Fachwerkstatt (VW) gehen, da sich sonst die Leasing Quer stellen könnte

Ich kenne nicht alle Versicherungsbedingungen (meine Ausbildung zum Vers.-Kaufmann ist über 30 Jahre her und ich habe die Branche gewechselt), aber Wertminderung wird bei Vollkaskoschäden üblicherweise nicht von der Versicherung übernommen. Insofern könnte diese durchaus am TE "hängenbleiben".

Mir ist vorletztes Jahr jemand beim 18 Monate alten Golf 7 in die Fahrertür gefahren und sie musste getauscht werden. Wertminderung lt. Gutachter lag da bei 350€. Evtl. hilft es als "Hausnummer"

Vollkasko mit GAP übernimmt die Wertminderung. Ist eigentlich bei den Versicherungen dabei wenn man auswählt, dass es sich um ein Leasing Fahrzeug handelt.

Mir ist hinten jenen in meinen Dienstwagen (C-Klasse) gefahren. Träger und Stoßstange mussten getauscht werden. Laut Gutachter waren das 400€ Wertverlust

Die GAP oder Differenzkasko greift nur bei Diebstahl oder Totalschaden. In vielen Tarifen ist aber mittlerweile Wertverlust für einen definierten Zeitraum mitversichert.

Respekt, aber wie schon geschrieben wurde, mache Dir keine Sorgen, alles kein Problem. Versicherung den Schaden ordnungsgemäß melden und Reparatur unbedingt bei VW machen lassen.

Das Thema Unfallwagen ist auch schon lange überholt.

Die Versicherung wird Dir auch genau ausrechnen was Dich die Rückstufung kostet, kann aber nicht viel sein da Du ja eh schon in der teuersten Klasse unterwegs bist als Fahranfänger.

In jedem Fall nicht verunsichern lassen, sowas passiert 100fach jeden Tag und wird ganz entspannt für alle Beteiligten geregelt.

Die Reparatur geht locker flockig über die Versicherung in einer VW-Werkstatt.

Es geht aber noch schlechter als Fahranfänger-Einstufung. Es gibt sogenannte Malusklassen. Also man kann auch in eine S oder sogar M gestuft werden.

Hat sich geklärt

Ich danke euch für die Rückmeldung! Das beruhigt mich schonmal sehr.

Ich werde morgen zu einer VW-Werkstatt fahren und einen Kostenvoranschlag machen lassen, der Leasinggeber weiß ebenfalls schon Bescheid.

Ich habe auch bei meiner Versicherung angerufen, aber die konnten mir komischerweise nicht sicher sagen, ob ich gegen einen Wertverlust - falls er bei der Rückgabe und trotz Reparatur doch nicht so aussieht wie vorher - abgesichert bin. Es würde mich aber ehrlicherweise wundern, wenn nicht.

Da die Versicherung einen Rabattschutz beinhaltet, muss ich mir keine Sorgen um eine Rückstufung machen. Kann mir einen Unfall pro Jahr erlauben, ohne hochgestuft zu werden - muss ja schließlich auch ausgenutzt werden ;)

Schönen Rest-Abend euch und danke nochmal!

Wäre toll, wenn Du final eine Rückmeldung gibst, ob Deine Versicherung auch die Wertminderung übernimmt.

Eigentlich fordert der Leasinggeber vom Leasingnehmer 10% vom Unfallschaden als Wertminderung. Manchmal rechnet der Leasinggeber erst bei Rückgabe bzw. im Gutachten die Wertminderung ab. Die Selbstbeteiligung wird Dir in der Regel die Werkstatt in Rechnung stellen.

Bei den Rabattrettern ist zu bedenken, dass die meines Wissens nach nur greifen, wenn man bei der Versicherung bleibt. Wechselt man die Versicherung wird man dort dann hochgestuft.

Zitat:

@Jan0707 schrieb am 28. September 2021 um 21:28:04 Uhr:

Bei den Rabattrettern ist zu bedenken, dass die meines Wissens nach nur greifen, wenn man bei der Versicherung bleibt. Wechselt man die Versicherung wird man dort dann hochgestuft.

Genau. Bei Wechsel wird der Schaden mitgegeben.

Übrigens nicht Wertverlust sondern Wertminderung.

Bei der HUK24 ist es jedenfalls nicht mitversichert..

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 28. September 2021 um 22:20:49 Uhr:

Übrigens nicht Wertverlust sondern Wertminderung.

Bei der HUK24 ist es jedenfalls nicht mitversichert..

Bei den Ganz-Billig-Tarifen ist das nicht mit dabei. Irgendwo muß der Preis ja herkommen.

Zitat:

@gismoda schrieb am 28. September 2021 um 22:24:37 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 28. September 2021 um 22:20:49 Uhr:

Übrigens nicht Wertverlust sondern Wertminderung.

Bei der HUK24 ist es jedenfalls nicht mitversichert..

Bei den Ganz-Billig-Tarifen ist das nicht mit dabei. Irgendwo muß der Preis ja herkommen.

Sollte ja auch nur beim LEasing relevant sein, oder zahlen die allgemein eine Wertminderung dann auch wenn es mein eigenens Auto ist?

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