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Kaskoschaden im EU Ausland beheben lassen ?

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 23:46

Hallo

Wir besitzen ein Ferienhaus in Italien.

Unser Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen, beim VVD.

Angenommen, wir beschädigen unser Fahrzeug nun während eines Aufenthaltes in Italien, können wir die Reparatur über die bestehende Vollkaso problemlos in Italien abwickeln lassen oder muß das Auto dazu nach Deutschland verbracht werden?

Danke für eine kurze Antwort !

Ron

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Würde mich extrem wundern. Der Versicherer kann zwar ein Gutachten verlangen, aber kann dem Kunden nicht vorschreiben, ob, wann, wo und wie er sein Auto reparieren läßt. Von führenden Gerichten immer wieder bestätigt.

Von führenden Experten immer wieder darauf hingewiesen: Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden beachten!

Der ergoogelte zweite Link bezieht sich auf den Haftpflichtschadenfall (sogar dick unterstrichen).

Von daher: Leider Thema verfehlt:(

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Nun, das wäre im konkreten Falle wohl mit der Versicherung direkt zu klären.

Im Kaskoschadenfall hat die Versicherung das Weisungsrecht in Bezug auf die Begutachtung durch einen Sachverständigen.

Sofern das Fahrzeug noch fahrbereit sein sollte, wird man vermutlich keinen SV nach Italien schicken, um das Fahrzeug dort zu begutachten.

Anders wäre es bei einem schwereren Schaden, bei welchem das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit wäre.

Hier wäre dann mit der Versicherung zu klären, wie die weitere Vorgehensweise in einem solchen Falle ist.

Sofern auf das Fahrzeug noch Garantie bestehen sollte, wäre es in jedem Falle ratsam, die Reparatur auch in Italien in einer Markenwerkstatt durchführen zu lassen.

Hallo Ron,

Du hast auch das Recht, mit der Versicherung auf der Basis eines Kostenvoranschlags abzurechnen. Das nennt sich auch "fiktive Abrechnung". Das heißt, Du fährst zu einer deutschen Werkstatt, verlangst einen KVA, und schickst ihn Deiner Versicherung. Die muß Dir dann auf dieser Basis den Schaden erstatten, allerdings abzüglich Deines SB und abzüglich der MwSt. Das kann sich u.U. lohnen. Angenommen, der KVA beläuft sich auf 1.000 €, und Du hast einen SB von 150 €. Dann bekommst Du von der Versicherung 714,29 €. Mit etwas Glück findest Du eine Werkstatt, die Deinen Schaden günstiger repariert, z.B. in Italien. Ist übrigens vollkommen legal und sogar im Interesse der Versicherung, die ja so die MwSt spart.

Gruß

Stefan

das war nicht die frage.

Und ist davon abgesehen auch falsch.

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherer das Weisungsrecht - folglich entscheidet der Versicherer allein, ob eine Abrechnung nach KVA erfolgen kann und wird oder, ob ein Gutachten benötigt wird.

Wenn ein Gutachten benötigt wird, hat auch hier der Versicherer das Weisungsrecht.

Würde mich extrem wundern. Der Versicherer kann zwar ein Gutachten verlangen, aber kann dem Kunden nicht vorschreiben, ob, wann, wo und wie er sein Auto reparieren läßt. Von führenden Gerichten immer wieder bestätigt. Siehe z.B. Merkblatt, siehe S.7 unten rechts, oder ***Link editiert von steini111, bitte Linkregeln beachten***. Gerade im Ausland kann eine Reparatur ja deutlich preiswerter sein als bei uns.

Auf jeden Fall kann es nicht schaden, die Versicherung vorher zu fragen, am besten schriftlich per E-Mail, damit man hinterher alles nachweisen kann. Ist die Antwort nicht plausibel oder sogar falsch (wie mir passiert), kann und sollte man nachfragen, auf welcher Klausel in den AVB bzw. AKB die fragliche Auskunft beruht.

Nimm bitte den zweiten Link heraus, bevor es der Mod macht.......

 

Den Rest erklärt dir twelferider noch einmal in aller Ruhe......... :D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Würde mich extrem wundern. Der Versicherer kann zwar ein Gutachten verlangen, aber kann dem Kunden nicht vorschreiben, ob, wann, wo und wie er sein Auto reparieren läßt. Von führenden Gerichten immer wieder bestätigt.

Von führenden Experten immer wieder darauf hingewiesen: Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden beachten!

Der ergoogelte zweite Link bezieht sich auf den Haftpflichtschadenfall (sogar dick unterstrichen).

Von daher: Leider Thema verfehlt:(

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nimm bitte den zweiten Link heraus, bevor es der Mod macht.......

:confused:

Ich hatte bisher sowohl bei HP- (1x) als auch bei TK-Schäden (3x) nie Probleme, fiktiv abgerechnet zu bekommen. OK, mal abgesehen von den üblichen Tricks der Versicherungen. Kann natürlich sein, daß sich die Rechtslage seither geändert hat. Hängt vielleicht auch vom Versicherer bzw. dem abgeschlossenen Vertrag ab.

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

 

Hängt vielleicht auch vom Versicherer bzw. dem abgeschlossenen Vertrag ab.

TK und VK sind reines vertragsrecht.

auch deine weiteren ausfuehrungen beziehen sich nicht auf die TE frage.

somit stimme ich bei der zensur mit twelfe gerne ueberein :)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

auch deine weiteren ausfuehrungen beziehen sich nicht auf die TE frage.

Vielleicht nicht direkt, aber seiner Stelle wäre ich froh um den Tip. Ach, warum vergesse ich nur immer wieder, daß man nie von sich auf Andere schließen sollte;)

am 7. Februar 2009 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

auch deine weiteren ausfuehrungen beziehen sich nicht auf die TE frage.

Vielleicht nicht direkt, aber seiner Stelle wäre ich froh um den Tip. Ach, warum vergesse ich nur immer wieder, daß man nie von sich auf Andere schließen sollte;)

Ich lese ja auch nicht den ganzen Brockhaus wenn ich wissen will wie groß Afrika ist.

Konkrete Frage: Passende Antwort.

Was wäre wenn, eventuell, bei mir aber.... sind zwar nett gemeint, aber wie Twelferider schon schrieb

Leider Thema verfehlt.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Leider Thema verfehlt.

Vielleicht hätte ich dazuschreiben sollen, daß ich die genannten Schäden, die die Versicherungen fiktiv abgerechnet haben, in der EU hatte reparieren lassen, und daß es sich jedesmal gelohnt hat.

Mal abgesehen davon, daß man darüber streiten kann, ob mein Tip nun OT war oder nicht, wäre es mir bestimmt aufgefallen, wenn OT-Beiträge auf MT tabu wären;) Bisher hatte ich eher den Eindruck, daß die oft das Salz in der Suppe sind:)

am 7. Februar 2009 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von S202.188

Mal abgesehen davon, daß man darüber streiten kann, ob mein Tip nun OT war oder nicht, wäre es mir bestimmt aufgefallen, wenn OT-Beiträge auf MT tabu wären;) Bisher hatte ich eher den Eindruck, daß die oft das Salz in der Suppe sind:)

Natürlich sind die OT Beiträge das Salz in der Suppe. Schreibe ja selber auch OT. :D

Nur wenn es um "Kasko" geht und du verweist auf "Haftpflicht" dann Sorry, Thema verfehlt.

Verwirrt andere Leser nur oder nehmen deinen Vorschlag für bare Münze. :(

Und das wäre nicht gut. Nennt man in anderen Branchen "Fehlberatung".

Gruß

Frank, der auch OT schreibt

Da fällt mir aber ein Felsblock vom Auto, äh Herzen;) Drei der vier genannten Fälle waren wie gesagt TK und stimmen deshalb mit dem Thema überein. Noch Fragen?

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