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Kaskoschaden (selbst verursacht)

Themenstarteram 22. Januar 2010 um 14:56

Moin :)

Hab nen kleinen "Unfall" gehabt.

Fazit: Die Tür vorn links wurde beschädigt, die Tür hinten links wurde beschädigt. Es händelt sich um ne langgezogene Beule die man ohne darauf zu achten nicht sieht.

ich war bei der Versicherung zum Gutachter, Fazit: Beide Türen neu --> ca. 1500€ Reperaturkosten inkl. 300€ SB :( beim "Unfallgegner" muss die Stoßstange neu, kostet ca. 700€ :(

Der Beulendoktor meinte er bekommt die Beule wahrscheinlich wieder raus, soll ca. 600€ kosten.

Was hab ich jetzt für Möglichkeiten ?

1. Schaden bei mir so lassen und die 700€ zahlen

2. Beide Schäden von der Versicherung bezahlen lassen (Reperatur) + in den % steigen

3. Mir die 1500€ - 19% Steuern auszahlen lassen (geht das überhaupt ??? ) und Schaden am Unfallgegner bezahlen lassen + in den % steigen

4. Geld nehmen und beim Beulendoc machen lassen

5. ???

Was macht am meisten Sinn ?

Hab nicht vor den Passat so schnell zu verkaufen und die Beule stört mich nicht.

 

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Wenn du Smartrepair (Beulendoc) bevorzugst, dann so:

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk

 

3. Mir die 1500€ - 19% Steuern auszahlen lassen (geht das überhaupt ??? ) und Schaden am Unfallgegner bezahlen lassen + in den % steigen

Fiktive Abrechnung des Kaskoschadens (netto) und dann Smartrepair.

 

Den Fremdschaden von der Haftpflicht regulieren lassen und nach der Regulierung anfragen, ob sich ein Rückkauf des Schadens (zur Rabattrettung) lohnt.

Den Rückkauf dann vom übrigbehaltenen Geld aus dem Kaskoschaden durchführen.

 

Vollkasko irgendwann mal kündigen, ein Jahr ohne Vollkasko, dann wird bei Wiederabschluss der SFR aus der Haftpflicht zugrunde gelegt (Rückstufung damit umgangen).

 

Wenn du nicht reparieren willst:

Keine Entschäödigung aus der Vollkasko in Anspruch nehmen - Haftpflichtschaden aber auf jeden Fall von der Haftpflicht regulieren lassen!

Rückkauf ist bis 6 Monate nach Abschluss der Regulierung möglich.

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Wenn du Smartrepair (Beulendoc) bevorzugst, dann so:

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk

 

3. Mir die 1500€ - 19% Steuern auszahlen lassen (geht das überhaupt ??? ) und Schaden am Unfallgegner bezahlen lassen + in den % steigen

Fiktive Abrechnung des Kaskoschadens (netto) und dann Smartrepair.

 

Den Fremdschaden von der Haftpflicht regulieren lassen und nach der Regulierung anfragen, ob sich ein Rückkauf des Schadens (zur Rabattrettung) lohnt.

Den Rückkauf dann vom übrigbehaltenen Geld aus dem Kaskoschaden durchführen.

 

Vollkasko irgendwann mal kündigen, ein Jahr ohne Vollkasko, dann wird bei Wiederabschluss der SFR aus der Haftpflicht zugrunde gelegt (Rückstufung damit umgangen).

 

Wenn du nicht reparieren willst:

Keine Entschäödigung aus der Vollkasko in Anspruch nehmen - Haftpflichtschaden aber auf jeden Fall von der Haftpflicht regulieren lassen!

Rückkauf ist bis 6 Monate nach Abschluss der Regulierung möglich.

Themenstarteram 22. Januar 2010 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wenn du Smartrepair (Beulendoc) bevorzugst, dann so:

Fiktive Abrechnung des Kaskoschadens (netto) und dann Smartrepair.

 

Den Fremdschaden von der Haftpflicht regulieren lassen und nach der Regulierung anfragen, ob sich ein Rückkauf des Schadens (zur Rabattrettung) lohnt.

Also die 1500€ -19% auszahlen lassen aber warum dann noch Rückkauf beim Fremdschaden ?

Ich steige doch so oder so in den % wenn ich die Versicherung in Anspruch nehme oder nicht ?

Zitat:

Ich steige doch so oder so in den % wenn ich die Versicherung in Anspruch nehme oder nicht ?

Wenn du nur die Vollkasko in Anspruch nimmst, steigen auch nur die Prozente der Vollkasko.

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk

 

Also die 1500€ -19% auszahlen lassen aber warum dann noch Rückkauf beim Fremdschaden ?

Ich steige doch so oder so in den % wenn ich die Versicherung in Anspruch nehme oder nicht ?

Ganz einfach:

Wenn du es so machst, wie ich dir das vorgeschlagen habe, dann kommst du aus der Sache raus, ohne den geringsten Rabattverlust.

 

Es sind beide Schäden repariert und reguliert (sowohl deiner, als auch der vom Unfallgegener) und das ganze ohne Rabattverlust.

 

Dadurch, dass du den Haftpflichtschaden zurückkaufst (was dich ja u.U. nichts kostet, da du das übrige Geld aus dem Kaskoschaden nimmst), bleibt dir der Haftpflichtrabatt erhalten.

Und wenn du die Vollkasko für ein Jahr nicht hast, bekommst du danach wieder den gleiche SFR-Einstufung, wie in der Haftpflicht (und die ist ja Dank Rückkauf noch immer voll da).

 

Und damit ist auch der Vollkaskorabatt wieder vollständig da.

 

Die einzige Kröte, die von dir noch zu schlucken wäre, ist die, dass du eben ein Jahr mal auf die Vollkasko verzichten musst - das war es aber schon.

 

 

Themenstarteram 22. Januar 2010 um 20:15

Hmm klingt gut.

Also Geld nehmen, und VK kündigen.

Wann kann ich die VK kündigen ?

am 22. Januar 2010 um 20:15

Und warum schließt man eigentlich Versicherungen dann ab wenn man den Schaden selbst bezahlen will bzw nicht reparieren lässt?

 

Will irgendwie nicht in mein Kopf rein das wir uns versichern und im Falle eines Schadens dann diesen übernhemen um irgendwelche SF % zu retten

am 22. Januar 2010 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

 

Die einzige Kröte, die von dir noch zu schlucken wäre, ist die, dass du eben ein Jahr mal auf die Vollkasko verzichten musst - das war es aber schon.

Schon ne dicke Kröte wenn der Wagen  warscheinlich wohl finanziert  ist,bzw einen noch recht ordlichen Wert darstellt, und der TE in 6 Monaten den Wagen  dann schrottet  das nur um ein paar € zu sparen?

Ok, Ratschläge kann man zwar machen aber das Risiko sollte auch genau beschrieben werden.

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk

 

Wann kann ich die VK kündigen ?

Zum Ende des Versicherungsjahres (häufig der 31.12. - in der Police nachsehen) ist ausreichend.

Wenn jetzt der Schaden reguliert wird, dann erfolgt die neue Einstufung erst im nächsten (Versicherungs-)Jahr.

Bis dahin kannst du ja noch die VK bestehen lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Und warum schließt man eigentlich Versicherungen dann ab wenn man den Schaden selbst bezahlen will bzw nicht reparieren lässt?

Ganz einfach: Man muss sehen, was für einen selbst der beste bzw. günstigste Weg ist.

Das Retten des SFR macht dann Sinn, wenn man besser fährt, den Schaden selbst zu bezahlen, als wenn man über Jahre hinweg erheblich mehr Prämie bezahlt.

 

Es ist aber das gute Recht, seine Möglichkeiten zu nutzen, so wie von mir beschrieben.

Und wenn es, so wie hier, die Möglichkeit gibt, beide Schäden abgewickelt zu bekommen und letztlich keine Hochstufung zu haben (weder in Haftpflicht, noch in Vollkasko), dann spricht auch nichts dagegen, diese Möglichkeit zu nutzen.

@pepper

 

die einen haben in Ihren Avatar Klugscheißer stehen und die anderen konifere......

 

Merkste was ? :rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

Die einzige Kröte, die von dir noch zu schlucken wäre, ist die, dass du eben ein Jahr mal auf die Vollkasko verzichten musst - das war es aber schon.

Schon ne dicke Kröte wenn der Wagen  warscheinlich wohl finanziert  ist,bzw einen noch recht ordlichen Wert darstellt, und der TE in 6 Monaten den Wagen  dann schrottet  das nur um ein paar € zu sparen?

Ok, Ratschläge kann man zwar machen aber das Risiko sollte auch genau beschrieben werden.

Der TE dürfte alt genug sein zu wissen (und sein Fahrzeug vermutlich besser kennen, als du), dass er ein Jahr auf die VK verzichten muss und welches Risiko er damit persönlich eingeht.

 

Davon abgesehen, habe ich in diesem Thread noch keinen vernünftigen Ratschlag von dir gelesen.

 

Gebe doch mal DEINEN Ratschlag für den TE hier - ich bin gespannt.

Themenstarteram 22. Januar 2010 um 20:37

Der Schaden ist im November entstanden. Die Versicherung hat mich in der Haftpflicht schon hochgestuft.

Von SF3 70% auf SF1 100% / in der Vk bin ich von SF3 80% auf SF4 70% gekommen. Sind jetzt 14,35€ mehr im Monat.

am 22. Januar 2010 um 20:42

@ 12

wie sicher bist du dir denn mit der Kaskogeschichte? (Schaden abrechnen,kündigen,nach einem jahr Neuabschluß mit den SF-Klassen der Haftpflicht)

Ist das bei jeder Gesellschaft so? Kann man das irgendwo nachlesen?

Grüße

am 22. Januar 2010 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Ganz einfach: Man muss sehen, was für einen selbst der beste bzw. günstigste Weg ist.

 

Das Retten des SFR macht dann Sinn, wenn man besser fährt, den Schaden selbst zu bezahlen, als wenn man über Jahre hinweg erheblich mehr Prämie bezahlt.

 

 

Es ist aber das gute Recht, seine Möglichkeiten zu nutzen, so wie von mir beschrieben.

 

Und wenn es, so wie hier, die Möglichkeit gibt, beide Schäden abgewickelt zu bekommen und letztlich keine Hochstufung zu haben (weder in Haftpflicht, noch in Vollkasko), dann spricht auch nichts dagegen, diese Möglichkeit zu nutzen.

Ja selbstverständlich kann jeder nach der Rechtslage seine Möglichkeiten nutzen, ich glaube aber das es  irgendwie ein  deutsches Problem ist , nur um des Rabattes willen ein Auto nicht richtig reparieren zu lassen und den Schaden aus der gesparten Summe am Fremdfahrzeug selbst zu  bezahlen.

 

http://www.youtube.com/watch?v=nJRMVHvgSo8

 

 

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

@ 12

wie sicher bist du dir denn mit der Kaskogeschichte? (Schaden abrechnen,kündigen,nach einem jahr Neuabschluß mit den SF-Klassen der Haftpflicht)

Ist das bei jeder Gesellschaft so? Kann man das irgendwo nachlesen?

Jap, wenn ich hier etwas poste bin ich immer sicher, Vermutungen werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet;)

 

Und das ist auch bei allen Versicherungen so, hatten wir erst neulich hier behandelt:

http://www.motor-talk.de/.../...asse-vollkasko-mitnehmen-t2535699.html

 

Ich werde aber mal sehen, das dieser Punkt in die FAQ aufgenommen wird, die Frage kommt ja öfters auf.

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