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Kaskoversicherung zahlt nur einen Teil des Schadens - Hilfe !!!

Themenstarteram 3. September 2006 um 6:57

zur iNFO - Dieses Thema habe ich bereits vor 2 WOCHEN eingestellt.

Zum Hergang : Ich hatte mit meinem TT vor etwa einem Jahr einen Unfall. Damals bin ich mit Schrittgeschwindigkeit gegen ein fremdes Auto gefahren und hab mir dabei den linken vorderen Kotflügel eingedrückt.

Die Werkstatt hatte daraufhin das Fahrzeug repariert. Die Rechnung machte Euro 4200,- aus ! Der Gutachter der Versicherung hatte vor der Reparatur den Schaden auf 1300,- geschätzt, von diesem Gutachten wusste jedoch die Werkstatt nix und reparierte deshalb einfach drauf los.

Es wurden Teile ausgetauscht, wie z.B. Stossstange, Ladeluftkühler, Scheinwerferreinigungsanlage, die lt. Gutachter der Versicherung nicht unfallkausal waren.

Deshalb zahlte die Versicherung auch nur 1300,-.

Die Werkstatt will natürlich von mir die Differenz von Euro 2900,-. Es hat bereits eine Gerichtsverhandlung gegeben, in der ein Gutachter zur Erstellung eines neuen Gutachtens bestellt wurde. Dieser hat nun den wirklichen Schaden auf 3000,- geschätzt - hat aber das Auto nie gesehen, da ich es bereits vor 5 Monaten verkauft habe.

Am nächsten Mittwoch ist die Gerichtsverhandlung !!!

Jetzt bräuchte ich ein paar Tips von euch, wie ich mich vor dem Richter verhalten soll !?

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10 Antworten

Ganz einfach: Alles was durch den Unfall beschädigt wurde und repariert oder getauscht werden mußte, wird ersetzt. Was nebenbei noch gemacht wurde, zahlst Du. Die Rechnung und eine Riß-Zeichnung des Autos helfen da.

Hallo Maisi41,

mir ist nun nicht ganz klar, ob es sich um ein Versicherungsproblem handelt, oder um einen Fehler der Werkstatt (bzw. falscher Auftrag deinerseits).

Du schreibst, dass von der Werkstatt auch Teile ausgetauscht wurden, die mit dem Unfall nichts zu tun hatten. Entspricht das in etwa der Differenz zwischen den 3000€ des neuen Gutachtens und den 4200€?

Wenn ein Sachverständiger den Schaden auf 3000€ schätzt, dann müßte die Versicherung diesen Schaden auch (abzüglich SB) in dieser Höhe tragen.

Das eigentliche Problem ist jedoch nicht durch die Versicherung, sondern durch das Mißverständnis bei der Werkstatt entstanden. Die Frage lautet darum:

Wie lautete DEIN Auftrag? Wolltest Du zunächst einen Kostenvoranschlag und die Werkstatt hat munter drauf los repariert, oder hast Du unmißverständlich angegeben, dass die Reparaturfreigabe und Kostenübernhame seitens der Versicherung abzuwarten ist?

Diese BEIDEN Punkte werden wohl getrennte Streitgegenstände sein. Bei der Schadenshöhe gegenüber der Versicherung würde ich mich klar auf den neuerlichen Wert des neutzralen Sachverständigen positionieren und da auch nicht locker lassen.

Bei der Auftragserteilung mit der Werkstatt würde ich auf einen Vergleich tippen. Hilfreich wären hier Zeugen, die u. U. bestätigen können, dass Du keinen Reparaturauftrag erteilt hast. Das Ganze ausgehend von einem Rechnungsbetrag von 3000€ (Schadenssumme gem. Gutachten). Sofern Du beim Verkauf durch die Reparatur der nicht- unfallbedingten Teile einen Mehrerlös erzielen konntest, so ist dieser natürlich in Abzug zu bringen.

Fazit:

Konzentration auf die Werkstattgeschichte

Akzeptierte Schadenssumme 3000€ (=akzeptierter Rechnungsbetrag)

Akzeptabler Vergleich mit der Werkstattm. E. nach 3500€

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von -audi-55-max-

Ganz einfach: Alles was durch den Unfall beschädigt wurde und repariert oder getauscht werden mußte, wird ersetzt. Was nebenbei noch gemacht wurde, zahlst Du. Die Rechnung und eine Riß-Zeichnung des Autos helfen da.

Naja, sooo einfach ist das nicht. Er zahlt das, was er in Auftrag gegeben hat. Wenn der Auftrag lautete "Schadensreparatur", dann ist alles was nachweislich darüber ninaus geht nicht automatisch zu bezahlen.

Ansders wäre es, wenn der Auftrag gelautet hätte: "macht was zu tun ist, damit mein Auto wieder flott ist". Das wäre dann ein Freifahrtschein für die Werkstatt.

Wenn Deine Aussage korrekt wäre, könnte ja jeder Handwerker einfach munter weiterarbeiten und dann Rechnungen stellen - unabhängig von seinem Auftrag.

Themenstarteram 3. September 2006 um 9:44

Ich habe damals der Werkstatt, genauer gesagt jenem Mitarbeiter der Werkstatt, der mit mir zum beschädigten TT gegangen ist, mündlich den Auftrag zur Reparatur des Kotflügels gegeben.

Wir haben beide gesehen, dass auch eine kleine Ecke an der Stoßstange beschädigt war.

Da ich wußte, dass der Gutachter der Versicherung ja auch noch kommen wird, dachte ich, die machen sich dann schon untereinander aus, was zum Reparieren ist.

Als der Gutachtern dann kam, hat dieser sich nur äußerlich das Auto angesehen, da der Werkstattmeister angeblich gerade keine Zeit hatte, und ist dann einfach wieder gefahren.

Die Werkstatt ( Audi Neuss in Pfarrkirchen ) hat dann einfach repariert, was nach deren Meinung durch den Unfall beschädigt wurde.

Da war z.b.auch die Alufelge dabei, die habe ich aber mal selber leicht beschädigt.

Oder den Ladeluftkühler, der konnte lt. Auskunft des Versicherungsgutachters gar nicht durch den Unfall beschädigt worden sein, da er zu weit weg liegt !

Oder die Scheinwerferwaschdüsen,...

Die Stoßstange wurde komplett ausgetauscht, obwohl nur das Eck leicht abgeschürft war!

Wie wird der Richter entscheiden ????

Gibt es keinen schriftlichen Reparaturauftrag?

Themenstarteram 3. September 2006 um 10:50

Nein, es gibt keine schriftlichen Reparaturauftrag!

Da ich mit meinem TT ja innerhalb von 5 Jahren etwa 127 mal wegen irgendwelcher Defekte in der Werkstatt war, haben die einfach drauf vergessen.

In diesem Fall wäre ein Vergleich zwischen Dir und der Werkstatt betr. der Zusatzsumme, die über 3000 liegt, vielleicht denkbar.

Versteh ich nicht - entweder :

- Du hast der Werkstatt nen Auftrag unterschrieben, dann bekommst du die rechnung und rechnest mit der Versicherung ab.Alles was die Versicherung nicht zahlt ist dann dir überlassen wie du das regelst, sei es mit der Versicherung oder der Werkstatt.

- Du hast der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben - die rechnen in deinem namen mit der versicherung ab - dazu müssen sie aber erst das Gutachten haben.

Gibt es keinen unterschriebenen Auftrag hat die Werkstatt nichts worauf sie sich beziehen kann, und damit die Pappnase auf, und das glaube ich einfach nicht - so dämlich ist kein Laden.

Wenn die Werkstatt über den Schaden des Gutachters kommt, muss sie den Gutachter oder einen anderen auffordern, das nachzubessern im Gutachten, ansonsten würde jede Versicherung das ablehnen - der Gutachter sagt 1000, die werkstatt nachher 2000 - die Versicherung zahlt nur die 1000 und den Rest kann die Werkstatt zahlen.

Ausserdem wurden mit sicherheit Bilder vom Schaden, vom Gutachter als wohl auch von der Werkstatt gemacht.

Schäden die definitiv nichts mit dem eigentlichen Unfallschaden zu tun haben die dennoch repariert wurden, weil du ihnen nen freibrief gegeben hast, zahlst du !

Hallo !

Warum 2 Threads zu dem Thema ?

Bitte den 1. Thread weiter nutzen.

Des Weiteren mache ich mal darauf aufmerksam, dass Motor Talk kein Rechtsberatungsforum ist.

*Closed*

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