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Kat-Test bei KLR ja oder nein ????

Themenstarteram 6. Februar 2007 um 15:46

hallo !!

ich weiss dieses thema ist schon oft besprochen worden aber würde jetzt gerne wissen wenn ich den klr eintragen lasse brauche ich den kat-test oder au bescheinigung der nicht ??

was brauch ich alles bei der eintragung ??

bei meinem 80er habe ich den kat-test vorgelegt aber das ist schon 2 jahre her hat sich da was geändert ? weil dan kann man sich die kosten für au sparen . darf man ihn selbst einbauen brauche doch ein stempl von der werkstatt .

DANKE !!!!!!

Mr. 5 Zylinder

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15 Antworten
am 6. Februar 2007 um 16:33

KAT Test muss vorher gemacht werden (wie AU, kostet 17€), KLR kannst selber einbauen wenn jemand hast der unterschreibt, was wohl nciht vorkommen wird, ansonsten Werkstatt, wegen Unterschrift, Stempel und "AU" (Funktionsprüfung) danach.

Themenstarteram 6. Februar 2007 um 16:44

hallo

einbau mach ich selber ;-) . brauche keine werkstatt .

wollte nur wissen was die zulassungstelle alles sehen will.

Mr. 5 Zylinder

Ruf einfach bei deiner Zulassungsstelle an und frag explizit nach, ob die den Test brauchen oder nicht!

Ansonsten brauchst du nur deine alte AU-Bescheinigung für den letzten Tüv.

Ich hätt den Test definitiv nicht gebraucht!

ALSO

ich war heut eintragen alles was ich gebraucht hätte ist der Einbaubescheid von AU Werkstatt unterschrieben.. AU und KAT-TEST ist alles quatsch.. aber das sagt einem keiner!

Gruß M.

haben wir letztenz gerade drüber gesprochen.

du benötigst KEINE AU ,KEINEN KAT-TEST und KEINE §19.3.

NUR EINBAUBESCHEINIGUNG MIT STEMPEL.

am 7. Februar 2007 um 7:55

So wie ich das Link

und das Link

jetzt verstanden habe, ist die einbauende Werkstatt dazu verpflichtet vor dem Einbau einen Test durch zu führen. Mit ihrem Stempel auf der Einbaubescheinigung bestätigen sie, das sie alles nach Einbauanleitung durchgeführt habe und dazu gehört nunmal der Test. Wie man aber auch sehen kann, ist auf dem Blatt für den Kattest kein Stempel und keine Unterschrift. Also im Prinzip nur eine Vorgabe für die Werkstatt. Auf der Zulassungsstelle sollte das also keinen interessieren, denn dafür ist die Einbaubestätigung abgestempelt und die sollte aussagen, das der Test gemacht wurde. Wenn jemand nun einen Werkstatt findet/hat, die im die Bescheinigung auch ohne Test ausfüllt, dann wird es wohl auch ohne Test gehen aber dann nimmt das wohl die Werkstatt auf ihre Kappe, wenn es zu Problemen kommt, dürfte ähnlich sein, wie eine AU vergeben ohne das die Werte eingehalten werden. Ich denke im Extremfall dürfte die Werkstatt ihre Au-Berechtigung verlieren.

Aber wie gesagt, wer eine Werkstatt hat, die ihm den Wisch ohne Test unterschreibt dürfte keine Probleme haben, denn diesen Test kann ohne Stempel auch jeder selbst ausfüllen.

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 8:28

guten morgen !!

hab bei der zulassungsstelle angerufen ich brauche :

1. einbaubestätigung

2. abe des klr

sonst nichts.

 

Mr. 5 Zylinder

und genau das habe ich hier gerade letztens nochmal berichtet da bei der Zulassungsstelle für den landkreis hier ein Aushang dafür war.

NUR EINBAUBESCHEINIGUNG mit STEMPEL.

ABE und Steueränderungsantrag versteht sich von selbst.

Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen, hier mal ein paar Fakten zum Thema Kat-Test und Kaltlaufregler:

Zitat aus der ABE des Kaltlaufreglers:

"Vor dem Einbau ist entsprechend den Anforderungen des Herstellers des Nachrüstsystems eine erweiterte Abgasuntersuchung nach §47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII (AU) vorzunehmen, siehe Anlage KAT-Test. Der vorhandene Katalysator kann weiter verwendet werden, wenn dieser nicht mit sichtbaren Mängeln behaftet ist und den Anforderungen der Anlage KAT-Test des beiliegenden Technischen Berichts genügt"

Zitat aus dem Steueränderungsantrag:

"Vor Einbau wurde die vorgeschriebene Überprüfung des vorhandenen Katalysators durchgeführt:

( ) Die vorgeschriebenen Grenzwerte der Firma TWIN-TEC GmbH wurden dabei eingehalten.

( ) Die Grenzwerte wurden nicht eingehalten

... ( ) Es wurde ein neuer, serienmäßiger Katalysator eingebaut

... ( ) Es wurde der Katalysator, Hersteller..., Typ..., ABE-Nr... eingebaut."

 

Ergo: Der KAT-Test ist zwingend vorgeschrieben.

Das die KfZ-Zulassungsstellen das Formular KAT-Test nicht sehen wollen, ist verständlich. Denn auf dem Steueränderungsantrag ist ja durch die AU-berechtigte Werkstatt bzw. TüV/DEKRA der durchgeführte KAT-Test schon bestätigt worden und das genügt der Behörde. Insofern hat dann die AU-Werkstatt bzw. TüV/DEKRA den Schwarzen Peter, wenn es später Ärger deswegen geben sollte. Vor diesem Hintergrund erscheint es auch verständlich, dass die Werkstätten diesen KAT-Test unbedingt durchführen wollen weil sie es müssen.

Gruß

deinen Auszug aus der ABE kannst du dir in den A.... Stecken wenn die Zulassungsstelle sogar schon einen aushang macht, das es kein Gesetzt gibt was dieses wie Kat-Test etc vorschreibt.

DAS IST GELDMACHE.

Ausschlaggebend dafür ist z.B die neue Regelung, das die Werkstätten nur noch 1Monat vor ablauf der AU diese neu machen dürfen achja und das die Au gültig ist bis zum ABLAUFDATUM und daher auch vor und nach einbau des minikats bzw. KLR.

zu deinen schönen erläuterung.

Zitat:

Ergo: Der KAT-Test ist zwingend vorgeschrieben.

NEIN IST ER NICHT ES GIBT KEINE GESETZLICHE REGELUNG DAFÜR.

Zitat:

Das die KfZ-Zulassungsstellen das Formular KAT-Test nicht sehen wollen, ist verständlich. Denn auf dem Steueränderungsantrag ist ja durch die AU-berechtigte Werkstatt bzw. TüV/DEKRA der durchgeführte KAT-Test schon bestätigt worden und das genügt der Behörde

Auch Falsch.

Nicht auf jedem Steueränderungsantrag steht das so drauf.

Es wurde auch nicht der Kat-Test bestätigt sondern der EINBAU.

Zitat:

Insofern hat dann die AU-Werkstatt bzw. TüV/DEKRA den Schwarzen Peter, wenn es später Ärger deswegen geben sollte. Vor diesem Hintergrund erscheint es auch verständlich, dass die Werkstätten diesen KAT-Test unbedingt durchführen wollen weil sie es müssen.

Nein es gibt kein Gesetzt was das vorschreibt.Sie MÜSSEN garnix aber sie WOLLEN weils eben GELD bringt.

am 10. Februar 2007 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch

deinen Auszug aus der ABE kannst du dir in den A.... Stecken

Dein Niveau kratzt wahrscheinlich maximal an der Schuhsohle von Reformstau :rolleyes: Darüber hinaus geht es aber wohl nicht...

@john1986

Ich sehe das ganz entspannt. Soll er doch ruhig ausfallend werden. Das untergräbt seine Glaubwürdigkeit und das Niveau seiner ohnehin schon unterirdischen Beiträge. :)

Gruß

bei mir hat der TÜV vorab einen KAT Test gemacht (für lau), ich habe den KLR eingebaut und danach hat der gleiche TÜV ne Abnahme für 17 EUR gemacht, danach zur Zulassungsstelle zum Umschlüssen auf EUR2, nochmal irgendwie 11 EUR oder sowas.

und das wäre nicht nötig gewesen.

nur der stempel in der einbaubescheinigung und gut.

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