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Kauf eines Autos bei Copart DE

Themenstarteram 1. Juli 2024 um 16:50

Guten Tag an alle,

Ich möchte als Lebenserfahrung ein Auto über die Auktion Copart kaufen. Seit Kurzem darf man das auch als Privatperson tun. Ich habe fast alle meine Fragen bezüglich der Auktion geklärt, aber einiges bleibt noch übrig.

Zuerst möchte ich wissen, wie die Abholung des Autos abläuft. Auf Copart steht, dass ich 5 Arbeitstage habe, um das Auto abzuholen. Die Papiere werden aber per Post abgeschickt, heißt das, dass ich die Dokumente nach der Bezahlung nicht sofort abholen und die Ausfuhrkennzeichen nicht sofort erhalten kann? Also, verstehe ich richtig, dass es nur eine Möglichkeit gibt, das Auto abzuholen, nämlich mit Hilfe eines Abschleppdienstes?

Zweitens verstehe ich das Mehrwertsteuersystem leider nicht ganz. Wenn beim Auto steht “kein zzgl. MwSt.”, heißt das, dass ich an Copart nur meinen Gebotspreis und die Verwaltungsgebühren zahlen muss? Und wenn dort “ja” steht, muss ich zu meinem Gebotspreis noch 19% hinzurechnen?

Vielen Dank im Voraus :)

Copart Auto Beschreibung
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21 Antworten

Ich kenne die nicht.

Aber in deinem Foto steht doch, Verkauf zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ja, du musst innerhalb von 5 Tagen bezahlen und dann eigentlich auch gleich abholen, ansonsten zahlst du ab dem Folgetag Standgebühren. Fzg.Dokumente werden immer separat per Post zugeschickt.

Wenn „Verkauf zzgl. MwSt. ja“ da steht, dann heißt es eigentlich eher, dass USt. ausweisbar ist und Preise netto zu verstehen sind, was eher für Händler oder Käufer aus dem Ausland interessant ist. Als Privatkäufer bekommst du immer den Bruttopreis gezeigt bzw. bietest in Brutto-Endpreis inkl. USt., Gebühren und allem, egal ob das Auto ausweisbare USt. hat oder nicht.

Meiner Meinung nach sind die Autos nicht immer so richtig gut detailliert beschrieben, gerade was beschädigte Autos betrifft. Hatte mal ein leicht beschädigtes Auto gekauft, das sich auch als Getriebeschaden entpuppte. Also Vorsicht, gut hinschauen.

Immerhin löblich, dass die sich überhaupt mit privaten Käufern wie uns abgeben…

Themenstarteram 1. Juli 2024 um 21:59

Erstmal vielen Dank für deine Info. Ich habe noch gegoogelt und festgestellt, dass man bei Copart in den USA das Auto nur abholen darf, wenn man einen Abschleppwagen oder einen Anhänger hat, damit man, wenn man Schrott kauft, nicht so lange den Platz besetzt. Ich gehe davon aus, dass die Situation bei Copart in Deutschland ähnlich ist.

Noch eine Frage: Wenn du das Auto am selben Tag abholst, die Papiere sich aber noch im Versand befinden, bekommst du von Copart eine Bestätigung, dass du das Auto gekauft hast und es nicht gestohlen ist?

Wie sonst, als mit Abschlepp-Wagen oder -Anhänger, hast du dir die Abholung denn vorgestellt?

Rote Nummern sind nur für Händler und Kurzzeitkennzeichen gibt’s nur unter bestimmten Bedingungen.

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 7:25

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Also, bei mir im Kopf war es so, dass ich das Auto bezahle, die Papiere erhalte, mir die Ausfuhrkennzeichen hole und das Auto abhole. Also so war der Plan??

Zum Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug mindestens bis zum Ablauf desselben eine gültige HU haben.

Zitat:

@Verwaltungsakt schrieb am 2. Juli 2024 um 09:25:12 Uhr:

Also, bei mir im Kopf war es so, dass ich das Auto bezahle, die Papiere erhalte, mir die Ausfuhrkennzeichen hole und das Auto abhole. Also so war der Plan??

Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung

Erforderliche Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • eine 3-fach Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
  • eine noch gültige HU (Hauptuntersuchungs)-Bescheinigung
  • eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • der neue Fahrzeughalter muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen
  • Ausweis im Original und Meldebestätigung
  • Das Fahrzeug ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuführen.

@Verwaltungsakt

Wenn es ein beschädigtes Auto ist, dann musst du es mit Anhänger oder Abschleppwagen abholen.

Wenn es ein unbeschädigtes, fahrbereites ist, könnte es sein, dass man es evtl mit roter Nummer abholen kann. So weit die Theorie, konkret weiß ich es nicht. Würde mich aber auf jeden Fall auf Ersteres einstellen.

Du bezahlst und bekommst Rechnung/Kaufvertrag mit dem Hinweis, dass die Dokumente separat per Post kommen. Da würde ich davon ausgehen, dass ich nichts Gestohlenes erhalte.

Mit roten Kennzeichen kann er das Fahrzeug als Privatmann nicht abholen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2024 um 18:00:49 Uhr:

Mit roten Kennzeichen kann er das Fahrzeug als Privatmann nicht abholen.

Nur mal neugierdehalber, warum nicht?

Weil nur Hersteller, Werkstätten und Händler rote Kennzeichen zugeteilt bekommen und diese nur von dieser Gruppe bzw. deren Mitarbeitern diese Kennzeichen nutzen dürfen. Wenn hier von roten Kennzeichen geschrieben wird, geht es mutmaßlich um 06er, andere Nummern machen keinen Sinn.

 

Aber das wurde hier ja schon alles X-mal durchgekaut und du hast das sicher auch in den 22 Jahren deiner Aktivitäten hier auf MT mitbekommen, kannst dich aber vielleicht nicht mehr erinnern ;).

Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden.

Das Kennzeichen darf nicht an Privatpersonen ausgeliehen werden.

https://www.adac.de/.../

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