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Kauf eines Oldies - eine rechtliche Frage!

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 14:19

Hallo zusammen,

habe eine Frage an die Cracks: Ich habe mir eine alte Yamaha Bj. 81 angesehen, die voll restauriert wurde, und bin nun mit dem Verkäufer einig geworden. Erst nach der Einigung kamen für mich aber ein paar Unklarheiten auf, die vielleicht ja auch gegenstandslos sind, deshalb meine Frage an Euch, bevor der Deal morgen erfolgen soll:

Folgender Sachverhalt liegt vor: Der Verkäufer hat das gute Stück offenbar bereits restauriert erworben, selbst aber nicht angemeldet, sondern nur einige abschließende Arbeiten gemacht und verkauft es jetzt weiter. Letzten Monat hat er es noch neu geTÜVt. Auf meine Frage am Telefon, wie viele Vorbesitzer es eigentlich hat, musste er im Brief nachsehen, dort steht wohl neben demjenigen, von dem er es gekauft hat: "ein Vorbesitzer bekannt". Der Brief wurde 1996(!) ausgestellt. Meine Frage, wann es zuletzt zugelassen war, konnte er nicht genau beantworten, er "meint", das sei 2013 gewesen, vermutlich also vor der Restaurierung durch den Vorbesitzer.

Da es sich um keinen Kleckerbetrag handelt, ist meine Frage, ob hier rechtlich alles im grünen Bereich ist und worauf ich bei der Transaktion achten muß. Die Bezahlung erfolgt bar und ich habe mir den ADAC-Privatkaufvertrag dafür ausgedruckt.

Für ein paar Tipps wäre ich Euch sehr dankbar!

 

Viele Grüsse :)

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30 Antworten

Die Frage ist, ob Du einen Oldtimer aus Liebhaberei kaufen willst,

oder ob Du auf der Suche nach einem günstigem Bike ist...

Für letzteres sind (teil)restaurierte Maschinen in der Regel keine gute Lösung.

DRUM BUN,

Paula & Eddy

Bei so einem alten Schätzchen ist die Historie oft schwierig bis nicht mehr nachzuweisen.

Du kauft letztendlich das was Du siehst.

Um was für eine Yamaha handelt es sich denn?

Ist das zufällig eine Orange XS750?

Zu der könnte ich Dir mehr erzählen.

Die Daten der Briefaustellung und der letzten Zulassung kommen mir seltsam bekannt vor,

ebenso die bereits gemachte Restaurierung.

Und was ruft der Verkäufer denn für einen Preis auf?

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 14:32

Liebhaberei, günstig ist definitiv was anderes ... :rolleyes:

Es geht mir vor allem um den rechtlichen Part.

VG!

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 14:34

Hallo 016,

nein, es ist eine XS650.

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 14:36

Tschuldigung: 0016 (verd... Tastatur) :)

Zitat:

@Abstoiber schrieb am 29. Oktober 2016 um 16:32:15 Uhr:

Liebhaberei, günstig ist definitiv was anderes ... :rolleyes:

Es geht mir vor allem um den rechtlichen Part.

VG!

Rechtlich gesehen kauft Du einen Oldtimer ohne Gewährleistung,

die wird der Verkäufer sicher ausschließen.

Und eine nachweisbare Historie wirst Du nicht bekommen,

wenn die KOMPLETT vorhanden wäre müsstest Du sicher noch mal 1000,-€ mehr abdrücken.

Wie gesagt, Du kaufst was Du siehst.

Und ja, gute XS650 liegen teilweise in € beim damaligen Neupreis in DM. ;)

Das sind sehr rare und gesuchte Klassiker.

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 14:57

Ganz klar, wer auf Gewährleistung steht, sollte sich was neues kaufen. Wenn ich mich recht erinnere, hat meine erste (und jetzt noch im Besitz befindliche) XS neu ~3000€ gekostet. Da liegt diese locker drüber ...

Meine Frage ist die, ob sich aus den geschilderten Rahmendaten Probleme bzgl. der Besitzverhältnisse ergeben könnten. Ich meine, der Verkäufer, der im Kaufvertrag steht, steht nicht im Brief. Ist das immer noch so: wer den Brief hat, ist der Besitzer oder brauche ich noch irgendwelche anderen Schriftstücke von ihm?

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 14:59

Ach so, Euro = DM, ja, das kommt hin.

Zitat:

@Abstoiber schrieb am 29. Oktober 2016 um 16:57:20 Uhr:

Meine Frage ist die, ob sich aus den geschilderten Rahmendaten Probleme bzgl. der Besitzverhältnisse ergeben könnten. Ich meine, der Verkäufer, der im Kaufvertrag steht, steht nicht im Brief. Ist das immer noch so: wer den Brief hat, ist der Besitzer oder brauche ich noch irgendwelche anderen Schriftstücke von ihm?

Das ergibt keine Probleme.

Der jetzige Besitzer ist ja nicht verpflichtet die Maschine auf sich anzumelden.

Somit steht er auch nicht in den Papieren.

Der den Schein hat, ist Besitzer.

Kannst dir aber auch den Kaufvertrag, den er unterschrieben hat, zeigen lassen.

Themenstarteram 29. Oktober 2016 um 15:18

Danke, ich will auch kein Misstrauen aufkommen lassen, wo dies gar nicht nötig wäre. Insgesamt verliefen die Gespräche freund(schaft)lich und mit großem gegenseitigen Respekt. Wenn natürlich eine Kopie von seinem Kaufvertrag vonnöten ist, sollte ich das sicher besser gleich klären als hinterher ...

am 29. Oktober 2016 um 16:25

Zitat:

@Abstoiber schrieb am 29. Oktober 2016 um 17:18:45 Uhr:

Wenn natürlich eine Kopie von seinem Kaufvertrag vonnöten ist, sollte ich das sicher besser gleich klären als hinterher ...

Nein, das ist nicht nötig. Wenn er den Brief hat (offiziell abgemeldetes Fahrzeug) sowie TüV gemacht hat, dann ist wohl alles in Ordnung (und wenn der Brief gefälscht sein sollte, dann fälscht er Dir auch einen Kaufvertrag).

Daß der Originalbrief mit allen Vorbesitzern nicht mehr da ist, kann durchaus sein. Früher wurden "volle" Briefe, wenn ich mich richtig erinnere, bei der Ausstellung eines neuen Briefs vernichtet. Das ist bei meiner Harley bei einer neuen Eintragung jedenfalls so gewesen.

Ansosnten gilt: Wer den Brief (bzw. neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 1) hat, dem gehört das Fahrzeug. Genau deshalb sollte man den ja auch nie aus der Hand geben und sicher im Haus (und nicht im Auto) aufbewahren. Der Kaufvertrag ist streng genommen bei einem nicht angemeldeten Fahrzeug überflüssig - es sei denn, der Käufer schrottet die unangemeldete Kiste bzw. schlachtet sie aus und läßt sie bzw die Überreste irgendwo liegen, dann wollen die vom letzten feststellbaren Halter das Geld für die Entsorgung. Das ist mit alten Schrottautos schon oft passiert, vor allem früher, als die Entsorgung noch Geld kostete.

Also, nochmal in Kurzform: Bei altem System: Wenn er den Fahrzeugbrief hat, ist alles in Ordnung. Am Besten ist es, wenn er die grüne Abmeldungsbescheinigung auch noch hat (geht aber auch problemlos ohne). Den Fahrzeugschein hat man beim Abmelden eingezogen.

Bei neuem System: Da benötigst Du die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 (entspricht Fahrzeugbrief und -Schein). Abmeldungsbescheinigung gibt es da nicht mehr.

Der ADAC-Kaufvertrag ist sicher kein Fehler. Aber sieh mal das Ganze etwas entspannter: Bei einem abgemeldeten Fahrzeug machst Du als Käufer juristisch nix falsch, wenn alle Papiere da sind.

am 29. Oktober 2016 um 16:37

Beim alten Brief darf nicht die untere rechte Ecke abgeschnitten sein. Dann ist der Brief ungültig und ein neuer bereits ausgestellt worden.

Um diesen alten Denkfehler auszurotten, steht auf jeder Zulassungsbescheinigung Teil II in der Rubrik C4c der Hinweis "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen".

Ob der Verkäufer Eigentümer des Fahrzeuges ist oder nicht, lässt sich von hier nicht beurteilen. Einfachste Möglichkeit: Mit der FIN bei der örtlichen Polizeibehörde fragen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Etwas aufwendiger: Beim Voreigentümer laut Brief nachfragen. Dritte Möglichkeit: Beim KBA nachfragen, ob Zulassungsbescheinigung und Fahrzeug zusammenpassen.

Oder halt das Risiko eingehen und sich auf das Bauchgefühl verlassen. Wenn der Verkäufer bekannt ist (keine Übergabe an der Raststätte usw.), hält sich das Risiko, eine gestohlene Maschine zu kaufen, in engen Grenzen.

Wenn die letzte Zulassung des Oldies im Jahre 2013 war, gibt es keinen Fahrzeugbrief mehr, sondern nur die Zulassungsbescheinigung Teil II. Der alte Brief wurde ungütig gemacht, aber dem damaligen Halter wieder ausgehändigt (wenn der das wollte). In der Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es auch eine Rubrik "Anzahl der Vorhalter". Auch wird sich (vermutlich) über das KBA die Anzahl der Vorhalter ermitteln lassen.

Kleiner Nachtrag: Im BGB wird zwischen Besitz und Eigentum unterschieden. Vereinfacht ausgedrückt: Eigentümer ist der, dem das Eigentum am Gegenstand von einem früheren Eigentümer übertragen wurde.

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