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Kauf eines PKW mit Tageszulassung / Haltereigenschaft erst nach 6 Monaten

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 15:28

Ich habe folgendes Angebot von einem KIA-Händler: Kauf eines Ceed, welcher auf den Händler noch zugelassen wird. Er wird Halter des PKW und bleibt dies für 6 Monate. Verkauf an mich jedoch sofort mit meiner Kfz-Versicherung, die der Händler bei der Zulassung angibt. Ich kann den Wagen auch sofort nutzen. Ich erhalte mit der Übernahme des PKW auch alle Unterlagen inkl. Kfz-Brief und soll den Ceed in 6 Monaten dann auf meinem Namen umschreiben. Aufgrund der 6-Monats-Frist bekommt er einen hohen Rabatt, den er an mich weitergibt.

Ist das gängige Praxis? Welche Risiken habe ich, wenn ich 6 Monate lang nicht der Halter bin? Und: Gibt es Probleme nach der 6-Monats-Frist mit der Umschreibung auf mich (auch wenn ich Kaufvertrag und alle Unterlagen, wie z.B. Kfz-Brief vorlegen kann). Vielen Dank für die Hilfe!

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52 Antworten

Von dieser Methode habe ich schon häufiger bei Online-Vermittlern gehört/gelesen...

Scheint in der Tat immer gängiger zu werden...

Ein wirkliches Risiko sehe ich da nicht.

Wie hoch ist denn der prozentuale Rabatt auf den Listenpreis?

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 15:35

Statt Listenpreis 23.000 Euro mit der TZ und 6 Monate Haltereigenschaft bei Händler kostet der Wagen 17.500. Falls ich sofort Halter werden möchte, zahle ich 19.900 Euro. Deutsche Ausführung - kein EU

 

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:31:14 Uhr:

Von dieser Methode habe ich schon häufiger bei Online-Vermittlern gehört/gelesen...

Scheint in der Tat immer gängiger zu werden...

Ein wirkliches Risiko sehe ich da nicht.

Wie hoch ist denn der prozentuale Rabatt auf den Listenpreis?

Ok. Guter Preis! Kennst Du den Händler oder anders gefragt, handelt es sich um einen seriösen Händler? Falls ja, würde ich es machen...!

Und wenn der Händler in die Insolvenz geht ist Auto und Geld weg. Das Risiko würde ich nicht eingehen, schon gar nicht für die paar Euro

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 15:47

Deshalb mache ich Barzahlung - Geld gegen Autopapiere und Schlüssel. Dann bin ich Eigentümer

Zitat:

@Michael_ohl schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:45:56 Uhr:

Und wenn der Händler in die Insolvenz geht ist Auto und Geld weg. Das Risiko würde ich nicht eingehen, schon gar nicht für die paar Euro

Warum? Halter (die Firma dann) ist doch nicht der Eigentümer...!?

VN=TE

Eigentümer=TE

Halter=Händler

Zitat:

@Juergen008 schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:47:41 Uhr:

Deshalb mache ich Barzahlung - Geld gegen Autopapiere und Schlüssel. Dann bin ich Eigentümer

Zitat:

@Juergen008 schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:47:41 Uhr:

Zitat:

@Michael_ohl schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:45:56 Uhr:

Und wenn der Händler in die Insolvenz geht ist Auto und Geld weg. Das Risiko würde ich nicht eingehen, schon gar nicht für die paar Euro

Wenn Du die Papiere gleich bekommst, kannst nach der Abholung den Wagen auf Dich umschreiben.

Wie will der Händler mitbekommen, dass Du nicht 6 Monate gewartet hast.

Eine Meldung an den Hersteller über die Umschreibung vom Händler auf Dich erfolgt nicht.

@windelexpress

weil der Händler eine Gutschrift der Kfz-Steuer erhalten wird / würde, eben für 11 Monate und nicht, wie erwartet, für 6 Monate. Vertraglich gesehen wird er die Differenz vom VK-Preis vom Käufer fordern, da er sich das hat vertraglich sichern lassen.

Der Fragesteller hat den "Nachteil", dass er später beim einem Weiterverkauf einen Haltern mehr in den Papieren stehen hat, als es tatsächlich war. Das reduziert den Preis in den meisten Fällen.

Die Versicherung läuft auch über den TE, ich geh mal von aus,dass das Sepa-Lastschriftmandat ebenfalls vom TE ausgefüllt wird und die Steuer ab Erstzulassung von TE abgezogen wird. Die evb soll er ja auch beibringen, wodurch die Kosten der Vers auch steigen,da Halter und VN abweichen.

Wenn der Halter das Autohaus ist, dann zahlen die auch die Kfz-Steuer. Fertig!

Zitat:

@keksemann schrieb am 17. Dezember 2020 um 18:38:32 Uhr:

Wenn der Halter das Autohaus ist, dann zahlen die auch die Kfz-Steuer. Fertig!

Nicht ganz.

Der Halter ist steuerpflichtig.

Zahlen kann die jeder,der ein sepa-Lastschriftmandat für das Fahrzeug und den Halter ausfüllt und es bei der Zulassung vorlegt. Fertig!

Und das kommt öfter vor als Du es Dir vorstellen kannst.

@Juergen008

Wer wird die Kfz-Steuer zahlen und ist es die Umschreibung nach frühestens 6 Monaten vertraglich fixiert?

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

§ 7 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist

1.bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, (Halter)

§ 13 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Nachweis der Besteuerung

(1) Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen im Sinne von § 8 festgestellt und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen sind und wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer genügt ist. Die Zulassung ist davon abhängig, dass

1.Im Falle einer Steuerpflicht eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder eine Bescheinigung vorgelegt wird, wonach die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde auf eine Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet, oder

@windelexpress

Was soll das? Das ist die THEORIE... warten wir doch ab, was der TE dazu berichtet. Grundlage unserer Debatte ist doch: merkt das AH eine vorzeitige Umschreibung des Halters auf den Käufer!

Ich sage ja nicht, das Deine Variante nicht möglich ist. Ich bezweifle nur, das das AH so so leicht austricksen lassen kann und will. Aber: welchen Vorteil hätte der TE davon, wenn er vertrags- oder vereinbarungsbrüchig wird? Eigentümer und Besitzer ist er so oder so.

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