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Kauf eines unangemeldeten Wagens?

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 21:36

Hey,

ich möchte demnächst meinen ersten Wagen verkaufen, dieser ist bereits abgemeldet. Ich würd natürlich gerne in der Lage sein einem Interessenten Auskunft zu geben, wenn er fragt, wie er den Wagen dann abholen soll etc.

Wie wird sowas in der Regel geklärt? Bleibt der Wagen einfach beim Verkäufer stehen, bis der Käufer ihn angemeldet hat und dieser holt ihn dann mit dem Nummernschild direkt ab? Das ist denke ich die beste, wenn nicht sogar die einzige mögliche Lösung, oder?

Beste Antwort im Thema

Den Kaufvertrag vom ADAC kannst Du beim AvD runterladen...

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Sollte sich nicht der Käufer darüber Gedanken machen?

 

Nur bares ist wahres . Erst Geld dann Auto, einen Kaufvertrag vom ADAC und du bist auf der sicheren Seite, vor allem weil er schon abgemeldet ist, erspart in den meisten Fällen Ärger.

Um den Rest sollte sich der Käufer kümmern.

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 21:51

Zitat:

@pantera30 schrieb am 18. Juli 2016 um 23:45:04 Uhr:

Sollte sich nicht der Käufer darüber Gedanken machen?

 

Nur bares ist wahres . Erst Geld dann Auto, einen Kaufvertrag vom ADAC und du bist auf der sicheren Seite, vor allem weil er schon abgemeldet ist, erspart in den meisten Fällen Ärger.

Um den Rest sollte sich der Käufer kümmern.

Klar sollte er das. Aber ich möchte natürlich gerne in der Lage zu sein, ein bisschen behilflich zu sein. Es soll ja nun nicht daran scheitern, dass er abgemeldet ist.

Wo bekomme ich so einen Kaufvertrag vom ADAC her?

Den Kaufvertrag vom ADAC kannst Du beim AvD runterladen...

Kurzzeitkennzeichen wäre doch auch eine Lösung. Kann der Käufer auch beim örtlichen Straßenverkehrsamt holen.

Ich habe meine letzten Fahrzeuge alle mit Kurzzeitkennzeichen verkauft. Eine Probefahrt ist möglich, die Uberführung ist möglich und die eigene Versicherung und das Finanzamt sind raus. :)

Zitat:

@Qnkel schrieb am 18. Juli 2016 um 23:56:23 Uhr:

Den Kaufvertrag vom ADAC kannst Du beim AvD runterladen...

Oder nimm den vom AvD - den kannst von der ADAC Homepage runterladen.

Bist Du witzig, schon wieder trocken?

am 19. Juli 2016 um 4:52

Hatte meinen letzten Wagen auch abgemeldet verkauft.

Und um ehrlich zu sein, habe ich mir absolut keine Gedanken darüber gemacht, wie der Wagen abgeholt wird.

Das ist, wie oben schon gesagt wurde, das "Problem" des Käufers. Der wird das auch sicher nicht als Problem sehen, wenn er vor dem Kauf schon weiß, dass der Wagen abgemeldet ist.

Ebenso habe ich auch den Kaufvertrag vom ADAC verwendet.

Da kannst eigentlich nichts falsch machen.

entscheidende frage ist hier eigentlich nur, für den privaten käufer, ob das kfz über eine gültige HU verfügt-

alles andere ist eigentlich nebensächlich

Ich habe meine Autos immer nach dem Ansehen und der Absprache mit dem (Anzahlung!) Kfz- Brief angemeldet, dann gekauft und abgeholt- alles kann schnell gehen und man spart sich das Geld für ein Kurzzeitkennzeichen. Und Sicherheit auf beiden Seiten.

Das ist aber nur eine Lösung wenn der Wagen um die Ecke steht...

am 19. Juli 2016 um 21:39

Der Käufer soll eine rote Nummer mitbringen und fertig. Alles andere ist ein Risiko für den Verkäufer.

Alles schon mitgemacht, ich lasse mich von keinem Käufer mehr für dumm verkaufen.

rzz

Rote Nummer? Sind Kennzeichen, die nur für Händler ausgegeben werden.

Zitat:

@Autofahrer250 schrieb am 18. Juli 2016 um 23:51:41 Uhr:

 

Es soll ja nun nicht daran scheitern, dass er abgemeldet ist.

Überlegt man sich sowas nicht besser VOR der Abmeldung?

Dass die Verkaufsschancen zu einem adäquaten Preis dadurch nicht steigen, sollte doch bekannt sein.

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