- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Kauf eines "Vorführwagen/Testwagen/Mietwagen", volle Herstellergarantie?
Kauf eines "Vorführwagen/Testwagen/Mietwagen", volle Herstellergarantie?
Moin Leute,
mein Vater hat mich beauftragt, für Ihn ein Auto zu kaufen...; so weit so gut...
Der Neuwagen ist aktuell seit ein paar Tagen erstzugelassen auf den Markenhändler, der den Wagen auch verkauft...
Im Kaufvertrag steht überwiegend die Bezeichnung "Vorführwagen", aber es gibt auch einmal den Passus, dass der Wagen als Vorführwagen/Testwagen/Mietwagen genutzt wird/wurde.
Frage: Gibt es irgendwelche Nachteile in Sachen Garantie oder ist die Garantie durch den "Makel" irgendwie verkürzt??
Das der TÜV nur ein Jahr gültig ist, ist mir klar und verschmerzbar; aber bei der Garantie...
Bin gerade ziemlich verunsichert und würde mich daher über kompetente Antworten sehr freuen!
Grüße
Ähnliche Themen
16 Antworten
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 11. November 2021 um 22:11:27 Uhr:
Das der TÜV nur ein Jahr gültig ist, ist mir klar und verschmerzbar; aber bei der Garantie...
-
Jeder Hersteller bietet erstmal eine Garantie auf sein Produkt.
Manche 2 Jahre - der Andere 5 - Kia z.B. 7 Jahre.
Dazu meist in Verbindung mit eine km-Beschränkung (z.B. bis 150.000km).
Die kann man gegen Zuzahlung meist noch um min. 2 Jahre noch verlängern.
Die Herstellergarantie besteht immer - egal, wer den Wagen besessen hat oder gefahren hat.
Voraussetzung: Wartung nach Vorschrift beim autorisierten Betrieb.
Vorführwagen werden auch gerne als "Ersatzwagen" eingesetzt, wenn der Kunde sein Auto zur Inspektion oder Reparatur gegeben hat. "Mietwagen" hingegen ist mir etwas suspekt.
-
Miet- und Leihwagen müssen jedes Jahr zum Tüv. Verlange beim Kauf frischen TÜV - für Dich gilt der dann 2 Jahre.
Kannste kaufen.
MfG kheinz
Hey @olli27721 Danke für Deine Antwort...
Die grundlegenden Garantiebedingungen, Voraussetzungen etc. sind mir ja bekannt...
Mir geht es wirklich nur darum, ob es irgendeinen Passus gibt/geben kann, der die lange Garantie des Autos aufgrund einer Formulierung im KV (Mietwagen etc.) dauerhaft reduzieren kann....?
Ohne lange Garantie würde mein Vater dann lieber einen Wagen selbst bestellen; aber wenn der Vorführwagen dennoch die "normale" Garantie hat, wird aufgrund des Abschlags dieses Auto genommen...;-)
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 11. November 2021 um 22:43:36 Uhr:
Mir geht es wirklich nur darum, ob es irgendeinen Passus gibt/geben kann, der die lange Garantie des Autos aufgrund einer Formulierung im KV (Mietwagen etc.) dauerhaft reduzieren kann....?
-
Nicht soweit mir bekannt ist.
Du solltest mit dem Kauf auch ein Garantieheft bekommen und die volle Herstellergarantie zur Sicherheit nochmal im Kaufvertrag vermerken lassen.
Wichtig ist, dass Zeitablauf der Werksgarantie ab dem Tag der EZ beginnt.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 11. November 2021 um 23:01:06 Uhr:
Wichtig ist, dass Zeitablauf der Werksgarantie ab dem Tag der EZ beginnt.
Korrekt.
Hab bei einem Mercedes-Händler einen ehemaligen Mietwagen aus der Mercedes-Vermietung gekauft. Volle Garantie und gegen kleinen Aufpreis Garantieverlängerung für weitere 3 Jahre. Hab da keinerlei Risiko erkannt.
Hey Leute, vielen lieben Dank für Eure Antworten; zu mal diese für mich inhaltsmäßig entgegen kommen...;-)
Keine Ahnung warum, aber irgendwie hatte ich mir eingebildet, dass es bei Hyundai (fahre ich ja u.a. selbst) da irgendwelche Einschränkungen gibt; aber es ist daher nun wohl eher wahrscheinlich, dass ich da was mit dem TÜV durcheinander gebracht...!
Grüße
Zitat:
@Blacky11111 schrieb am 12. November 2021 um 10:41:17 Uhr:
Hab bei einem Mercedes-Händler einen ehemaligen Mietwagen aus der Mercedes-Vermietung gekauft. Volle Garantie und gegen kleinen Aufpreis Garantieverlängerung für weitere 3 Jahre. Hab da keinerlei Risiko erkannt.
-
Mein Mokka war auch 8 Monate erst bei Europcar.
Garantie auch für 250,--€ auf 4 Jahre verlängert und gut.
Bei manchen Herstellern (Koreaner?) Musste man zum Garantieerhalt jeden Verkauf dem Hersteller melden. Bei manchen Herstellern galt die 5 Jahresgarantie nur für den Erstbesitzer.
Wie es heute ist, gute Frage. Evtl. Die Hersteller Hotline anrufen.
Gruß, der. Bazi
Zitat:
@der.bazi schrieb am 13. November 2021 um 09:08:02 Uhr:
Bei manchen Herstellern galt die 5 Jahresgarantie nur für den Erstbesitzer.
-
Stimmt - das gibts auch - ich kenne das nur von Garantieverlängerungen.
Manche sind nur für Erstbesitzer möglich.
Ähm, ist diese "Klausel", dass die Garantie nur für den Ersteigentümer gelten soll, nicht verboten i.S.v. ungültig?!?
Schließlich ist die Garantie ja eine Garantie auf das "technische Vermögen" eines Gegenstandes und hat mit der Person nichts zu tun...; kann mir kaum vorstellen, dass der EuGH das durchgehen lassen würde....
Bei all dem dürft ihr Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln.
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 13. November 2021 um 10:00:32 Uhr:
Bei all dem dürft ihr Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln.
-
Das ist richtig.
Aber wenn man 1 Jahr Garantie oder mehr noch hat, stellt sich die Frage m.E. gar nicht erst.
--
Mein FOH verkauft m.W. alle seine Gebrauchtwagen NUR mit 1-jähriger Car-Garantie, sollte die Werksgarantie nicht mehr greifen - der hat auf diesen Gewährleistungskram gar keine Lust.
Darüber hinaus handelt er eh ziemlich kulant - wenn mal was sein sollte.