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Kauf MB 220 CDI T-Modell bei Mercedes Kalmlage/Bersenbrück

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 1. Januar 2013 um 13:33

Liebe Leser!

Habe im Juli 2012 einen einen E 220 CDI T-Model, BJ 1/2007, 135.500km gelaufen bei MERCEDES Kalmlage in Bersenbrück gekauft. Nicht günstig, aber doch von einem seriösen Händler- dachte ich!

Der Hammer kam erst später. So etwas habe ich noch nie erlebt.

Der Verkäufer war ein einziger Alptraum: unfreundlich, giftig, unwillig Infos zum Fahrzeug herauszugeben. Da wir unbedingt ein Fahrzeug dieser Klasse benötigten, habe ich mich dennoch entschieden, dort zu kaufen. Ein grosser Fehler. Der angeblich unfallfreie Wagen stellte sich als Unfallwagen heraus. Den Verkäufer darauf angesprochen, behauptete er zunächst von nichts zu wissen. Eine halbe Stunde später ruft er zurück und sagt ziemlich glatt, ja der Wagen hatte einen Unfallschaden. Er wünscht den Kaufvertrag zu wandeln. Seltsam an der Sache ist nur, warum wusste er während der Verkaufverhandlungen nichts davon. Und woher wusste er das jetzt plötzlich?? Frech!! Ich denke über Strafanzeigenerstattung nach.

Deshalb liebe Leser: Vorsicht und Finger weg bei diesem Autohaus!!!

Beste Antwort im Thema

Liebe Kollegen,

Kalmlage in Bersenbrück ist in der MB-Organisation eher ein kleines/mittleres Licht. Das Angebot der Wandlung hat der Verkäufer bereits mit dem Verkaufsleiter bzw. dem Geschäftsführer abgestimmt, von daher wird ein Brief an die Geschäftsführung nicht viel bringen ausser einem üblichen Antwortschreiben "wir bedauern unser Versehen ausserordentlich...."

Dann direkt an die MBVD in Berlin wenden (Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland), die interessiert es sehr wohl, was die Händler so treiben, und das kann dann auch Konsequenzen haben. Maastricht bringt da nichts, dort wird nichts entschieden und solche Briefe/Mails werden ohnehin nach Berlin weitergeleitet.

Ich rate Dir auch, sofort wandeln, dabei versuchen, den Nutzungsabzug möglichst weg zu diskutieren, und dann die Sache vergessen. Diese Verhandlungen würde ich auch mit dem Verkaufsleiter/Geschäftsführer führen. Sollte es dabei dann schwierig werden, kannst Du Dich dann noch an Berlin wenden. Anzeige halte ich auch für überflüssig, da kein zusätzlicher, zu entschädigender Schaden entstanden ist.

Good Luck,

Grunewaldturm

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Wandel den Wagen, bzw. gib ihn zurück, und gut ist.

Alles andere wäre MIR zuviel Theater.

Sei froh, das er ohne großes Aufheben die die Rückgabe anbietet.

Sicher ist das vom Autohaus / Verkäufer nicht die feine Art gewesen, aber so kommst du sauber da raus.

Gib den Wagen ab, und lass dir möglichst die gesamte Summe erstatten (normalerweise wird deine Nutzung abgerechnet).

Oder bieten sie dir ein anderes Fahrzeug an?

Zitat:

Original geschrieben von songla

Und woher wusste er das jetzt plötzlich?? Frech und glatter Betrug!! Ich denke über Strafanzeigenerstattung nach.

Nicht nur nachdenken, MACHEN!!! Sobald du die Kohle zurück hast, würde ich die Geschäftsleitung des Autohauses (Adresse im Internet suchen) in Kenntnis setzen, was da genau passiert ist und du eine Anzeige bei der Polizei machen wirst. Zusätzlich noch einen netten E-Mail an Maastricht (cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com), was dieser unseriöser Typ im Namen MB da verschandelt!!!

Zitat:

Original geschrieben von audia6tdifahrer

Wandel den Wagen, bzw. gib ihn zurück, und gut ist.

Alles andere wäre MIR zuviel Theater.

Sei froh, das er ohne großes Aufheben die die Rückgabe anbietet.

Sicher ist das vom Autohaus / Verkäufer nicht die feine Art gewesen, aber so kommst du sauber da raus.

Gib den Wagen ab, und lass dir möglichst die gesamte Summe erstatten (normalerweise wird deine Nutzung abgerechnet).

Oder bieten sie dir ein anderes Fahrzeug an?

Dem schließe ich mich in vollem Umfange an. Beim Fähnchenhändler am Kiesplatz müsstest Du jetzt bis zum Jahr 2018 prozessieren und zwischenzeitlich hat der dann vermutlich auch noch Insolvenz angemeldet.

Nimm das Angebot an und gut is. Wenn Du dann noch Anzeige erstatten willst, dann tu es. Allerdings solltest Du dabei beachten, das es vermutlich viel Ärger und Arbeit bedeutet und letztendlich nichts dabei rauskommst.

Du legst dich schließlich nicht mit Frau Meier von nebenan an, sondern mit einem vermutlich recht großen Händler mit einem Weltunternehmen dahinter. Die Anwälte, die die haben sind todsicher besser als Deiner. Und Schadenersatz wirst Du nicht kriegen, die wérden behaupten, das das alles ein großes Versehen war und bieten dir eine Gratis-Inspektion an.

Schlaf drüber und wäge Aufwand und Nutzen gegeneinander ab.

Gruß aus Köln und trotzdem allen ein gutes neues Jahr

Zitat:

Original geschrieben von bothi

Zitat:

Original geschrieben von audia6tdifahrer

Wandel den Wagen, bzw. gib ihn zurück, und gut ist.

Alles andere wäre MIR zuviel Theater.

Sei froh, das er ohne großes Aufheben die die Rückgabe anbietet.

Sicher ist das vom Autohaus / Verkäufer nicht die feine Art gewesen, aber so kommst du sauber da raus.

Gib den Wagen ab, und lass dir möglichst die gesamte Summe erstatten (normalerweise wird deine Nutzung abgerechnet).

Oder bieten sie dir ein anderes Fahrzeug an?

Dem schließe ich mich in vollem Umfange an. Beim Fähnchenhändler am Kiesplatz müsstest Du jetzt bis zum Jahr 2018 prozessieren und zwischenzeitlich hat der dann vermutlich auch noch Insolvenz angemeldet.

Nimm das Angebot an und gut is. Wenn Du dann noch Anzeige erstatten willst, dann tu es. Allerdings solltest Du dabei beachten, das es vermutlich viel Ärger und Arbeit bedeutet und letztendlich nichts dabei rauskommst.

Du legst dich schließlich nicht mit Frau Meier von nebenan an, sondern mit einem vermutlich recht großen Händler mit einem Weltunternehmen dahinter. Die Anwälte, die die haben sind todsicher besser als Deiner. Und Schadenersatz wirst Du nicht kriegen, die wérden behaupten, das das alles ein großes Versehen war und bieten dir eine Gratis-Inspektion an.

Schlaf drüber und wäge Aufwand und Nutzen gegeneinander ab.

Gruß aus Köln und trotzdem allen ein gutes neues Jahr

Auto zurück geben, komplette kohle nehmen, Strafanzeige erstatten, du brauchst keinen Anwalt, dass ist die Staatsanwaltschaft. die sind für solche Delikte zuständig, das ist deren Job und müssen den Vorgang bearbeiten, nette Grüße, und frohes Neues,adel_1

Den Strafantrag würde ich dann stellen, wenn sich der Händler quer stellt. Wenn Du dein Geld zurück bekommst, dann wäre die Sache im Bezug auf den Strafantrag für mich erledigt. Du hättest ohnehin keinen Nutzen daraus und solche Sachen verlaufen im Sand.

Die Nachricht an die Geschäftsleitung und an DB hingegen würde ich mir überlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Taxi153

Den Strafantrag würde ich dann stellen, wenn sich der Händler quer stellt. Wenn Du dein Geld zurück bekommst, dann wäre die Sache im Bezug auf den Strafantrag für mich erledigt. Du hättest ohnehin keinen Nutzen daraus und solche Sachen verlaufen im Sand.

Die Nachricht an die Geschäftsleitung und an DB hingegen würde ich mir überlegen.

So sehe ich das auch. Wenn du dein Geld zurückbekommst, und keine Nachteile hast, sollte man sagen: Ok, der war jetzt im Nachhinein doch Einsichtig und Fair und hat die Chance genutzt. Leben und leben lassen.

Liebe Kollegen,

Kalmlage in Bersenbrück ist in der MB-Organisation eher ein kleines/mittleres Licht. Das Angebot der Wandlung hat der Verkäufer bereits mit dem Verkaufsleiter bzw. dem Geschäftsführer abgestimmt, von daher wird ein Brief an die Geschäftsführung nicht viel bringen ausser einem üblichen Antwortschreiben "wir bedauern unser Versehen ausserordentlich...."

Dann direkt an die MBVD in Berlin wenden (Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland), die interessiert es sehr wohl, was die Händler so treiben, und das kann dann auch Konsequenzen haben. Maastricht bringt da nichts, dort wird nichts entschieden und solche Briefe/Mails werden ohnehin nach Berlin weitergeleitet.

Ich rate Dir auch, sofort wandeln, dabei versuchen, den Nutzungsabzug möglichst weg zu diskutieren, und dann die Sache vergessen. Diese Verhandlungen würde ich auch mit dem Verkaufsleiter/Geschäftsführer führen. Sollte es dabei dann schwierig werden, kannst Du Dich dann noch an Berlin wenden. Anzeige halte ich auch für überflüssig, da kein zusätzlicher, zu entschädigender Schaden entstanden ist.

Good Luck,

Grunewaldturm

Zitat:

Original geschrieben von Taxi153

Den Strafantrag würde ich dann stellen, wenn sich der Händler quer stellt. Wenn Du dein Geld zurück bekommst, dann wäre die Sache im Bezug auf den Strafantrag für mich erledigt. Du hättest ohnehin keinen Nutzen daraus und solche Sachen verlaufen im Sand.

Die Nachricht an die Geschäftsleitung und an DB hingegen würde ich mir überlegen.

Doch. Wenn alle so denken, dann fliegt demnächst ein anderer wieder rein.

Sicher ist es sinnvoll, wenn Du einen Rechtsanwalt dazu befragst. Bist Du im ADAC? Wenn ja, dann rufe dort an. Die können Dir helfen. Ich wäre auch vorsichtig, wenn ich andere beschuldigen würde etc. Scheinbar scheint Fakt zu sein, dass es ein UNfallwagen war. Ob der Händler/Verkäufer dies beim Verkauf des Wagens wusste, ist Dir ja nicht bekannt. Daher einfach vorsichtig mit Beschuldigungen.

Neben der Rückabwicklung solltest Du prüfen, ob Dir nicht ein Schaden durch den Kauf dieses Wagens entstanden ist. Falls ein anderer vergleichbarer Wagen für den vereinbarten Preis nicht zu bekommen ist, dann stellt sich die Frage von Schadensersatz etc.

Ich würde auf jeden Fall einen netten Brief an Mercedes senden und dort um eine Stellungnahme bitten. Mercedes wird sagen, dass es sich um einen selbstständigen Händler handelt und sie dazu gar nichts sagen können...

Zitat:

Original geschrieben von rudy1970

So sehe ich das auch. Wenn du dein Geld zurückbekommst, und keine Nachteile hast, sollte man sagen: Ok, der war jetzt im Nachhinein doch Einsichtig und Fair und hat die Chance genutzt. Leben und leben lassen.

Einsichtig und Fair? Ich falle gleich vom Tisch vor lachen.... Das meinste nicht ernst, oder?

Leider wird von der Darstelluing des TE nicht ersichtlich, wie lange er im Besitz des Autos war.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Zitat:

Original geschrieben von rudy1970

So sehe ich das auch. Wenn du dein Geld zurückbekommst, und keine Nachteile hast, sollte man sagen: Ok, der war jetzt im Nachhinein doch Einsichtig und Fair und hat die Chance genutzt. Leben und leben lassen.

Einsichtig und Fair? Ich falle gleich vom Tisch vor lachen.... Das meinste nicht ernst, oder?

Leider wird von der Darstelluing des TE nicht ersichtlich, wie lange er im Besitz des Autos war.

Man muss ja froh sein wenn der sich nicht total quer stellt. Dann kannste erst Jahre klagen und siehst keine Kohle. So meinte ich es. Die Nerven ersetzt dir eh keiner. Ich hoffe das der TE sein komplettes Geld zurück bekommt und was besseres findet. Was auch nicht einfach ist. Alles Ganoven, oder fast alles:)

Im Juli gekauft mit 135 tsd. Es fehlen aber Infos zum Unfallschaden und von welchem Vorbesitzer verbockt. Und wie es ans Lich gekommen ist. Und ob es eben vorsätzlich vom Verkäufer verschwiegen wurde. Ansonten ist das Veröffentlichen des ganzen AH auch nicht so ganz ohne, trotz Ärger.

Viel Glück

den Tünnes mußt du voll durch den Kakao ziehen.Er hat Mist gebaut,er hat was verschwiegen.Das ist kein Kavaliersdelikt.Bei einem nächsten Interessenten wird er wieder Schindluder treiben.Er muß auf den Boden der Tatsachen zurück geholt werden.

Gruß Olli

Themenstarteram 18. April 2013 um 18:59

 

Jetzt isser mundtot ... :D

 

 

Man kann keinen Beitrag ohne Inhalt abspeichern ... :confused:

Geklaut worden?

Was ist gelöscht?

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