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Kauf nach Leasingende

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 11:54

Hallo,

ich habe aufgrund eines Schadenfalls meinen Leasingvertrag nochmal genau gelesen, und dabei ist mir folgender Punkt ins Auge gesprungen welchen ich wohl damals übersehen hatte obwohl ich den ganzen Papierberg vor Unterschrift zweimal gelesen hatte:

"Ein Erwerb des Fahrzeuges vom LG durch den LN ist ausgeschlossen".

Der Vertrag wurde bei einem großen Vertragshändler geschlossen, und mir wurde damals (mündlich) versichert, dass nach dem Leasingende ein Kauf möglich wäre.

Man würde dann ein Angebot machen und sich ggf. einig werden. Und man würde das regelmäßig so machen.

Darauf hatte ich mich auch verlassen.

Aber es war mir damals auch noch nicht so wichtig, weil da noch nicht klar war, dass sowohl mein präferiertes Antriebskonzept als auch die Fahrzeugklasse so schnell aussterben werden.

 

Das steht aber nun beides ein bisschen im Widerspruch.

Oder bedeutet es einfach nur, dass der Händler das Auto vom LG übernimmt und der es mir quasi als Dritter verkauft?

So dass Händler und LG-Vertrag beide recht haben?

Es wurde ja kein Restwert vertraglich festgelegt (Kilometerleasing) und das Auto wird ja so oder so an irgendwen verkauft, warum dann nicht an mich?

Vermutlich werde ich außerdem eine merkantile Wertminderung durch einen reparierten Hagelschaden haben, dem gegenüber steht eine Gutschrift durch Minderkilometer.

Verstehe ich das richtig, dass demnach der Vertrag entsprechend komplett abgerechnet wird, so dass das mit dem LG erledigt ist, und mir dann der Händler sagt: Und zu dem Preis verkaufe ich es dir.

?

Oder wird da ggf. schon zwischen Bank und Händler rumgerechnet und mir ein Preis genannt der alle Verrechnungen schon enthält und evtl. zu meinem Vorteil ist, weil ja die Kosten für den Aufwand Wiederverkauf, Abmeldung, Aufberereitung etc. entfallen? (Und dazu kommt noch das Risiko der Wertminderung durch den Schaden, welches ja im Kauf-Fall auf mich übergehen würde)

Wie läuft das in der Praxis bei Ford?

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14 Antworten

Das von dir geschilderte Konstrukt ist gängig. Vertraglich hast du keinen Anspruch auf die Übernahme, aber in der Regel kann der Verkäufer dir nach Ablauf ein Angebot machen. Auf einem anderen Blatt steht dann, ob das Angebot attraktiv ist (bei uns lag es 10% über dem Preis eines Gebrauchten bei anderen Händlern).

Vor dem Kauf wird meines Wissens nach das Leasing ganz normal abgewickelt.“ bezüglich Schäden etc. Das kannst du ja noch mal beim VK erfragen

Leasinggeber ist die Bank. Die verkauft das Auto dann an den Händler. Du kaufst das Auto dann vom Händler. Zur Attraktivität hat bermuda.06 ja schon was gesagt.

Von daher haben sowohl Händler als auch Vertrag recht.

Frag den Händler. Hab dasselbe grade durch. Händler verkauft mir den Wagen ohne dass Schäden oder gefahrene km berücksichtigt werden.

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 12:41

Noch habe ich etwas Zeit, in der sich einiges tun kann.

Aber danke euch für die Antworten, so weiß ich zumindest schon mal recht sicher, dass ich das Auto behalten kann wenn ich möchte. :) Mich hatte nur der Satz eben etwas erschreckt.

Die Konditionen sind dann allerdings wirklich die Frage, da ist im Moment so viel im Gange, dass selbst eine Glaskugel noch zu genau wäre.

Aber was z.B. sowas wie die angesprochenen +10% rechtfertigen würde, wäre die Tatsache, dass nur ich das Auto gefahren und eingefahren habe, sprich ich weiß was alles war und dass es gut behandelt wurde, in der Garage stand etc.

All das weiß man bei einem Gebrauchten natürlich nicht so genau, gerade so manch anderer Leasingwagen wird ja schon bei der Abholung ins Bodenblech getreten etc.

Aber wird man wohl sehen.

Frag rechtzeitig beim Händler nach. Sonst hat er ggf das Auto schon verkauft. War bei mir auch ziemlich knapp.

Wer zuerst kommt....

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 12:51

Sobald ich mir sicher bin, dass ich das machen werde, und das werde ich sicher ein gutes Jahr vor Vertragsende getan haben, werde ich dem Händler bescheid geben. :)

Wie lange vorher war das bei dir?

10 Monate

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 25. Oktober 2023 um 13:59:30 Uhr:

Vor dem Kauf wird meines Wissens nach das Leasing ganz normal abgewickelt.“ bezüglich Schäden etc. Das kannst du ja noch mal beim VK erfragen

Die beiden Male, als ich ein Fahrzeug nach dem Leasing gekauft habe, wurde garnichts abgewickelt. Der Haendler hatte das Auto nicht ein Mal angesehen.

Summe X bezahlt und das Auto behalten.

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 25. Oktober 2023 um 14:45:41 Uhr:

Frag rechtzeitig beim Händler nach. Sonst hat er ggf das Auto schon verkauft. War bei mir auch ziemlich knapp.

Wer zuerst kommt....

Ich stehe auch gerade vor der Überlegung meinen X2 nach Leasingende (Dez.2023) zu kaufen.

Lt. meinem BMW Händler kann er aber erst in dem Monat, in dem das Leasing ausläuft, den Preis für das Fahrzeug bei der BMW Bank erfragen...

Das ist dann nat. sehr kurzfristig.

Er hat auch davon abgeraten, da aus seiner Erfahrung die aufgerufenen Preise der BMW Bank wohl sehr unattraktiv sind und ein Kauf nach Leasing sich nicht rechnet.

Der einzige Vorteil ist, dass man weiß was man kauft, da man ja schon drei Jahre mit dem Auto verbracht hat.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 25. Oktober 2023 um 16:14:09 Uhr:

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 25. Oktober 2023 um 13:59:30 Uhr:

Vor dem Kauf wird meines Wissens nach das Leasing ganz normal abgewickelt.“ bezüglich Schäden etc. Das kannst du ja noch mal beim VK erfragen

Die beiden Male, als ich ein Fahrzeug nach dem Leasing gekauft habe, wurde garnichts abgewickelt. Der Haendler hatte das Auto nicht ein Mal angesehen.

Summe X bezahlt und das Auto behalten.

Ja, so läuft das in der Regel. Der Händler kalkuliert den "Buchpreis" mit den im km-Leasing vereinbarten km und ohne Schäden. Wenn Du dann kaufst, ist es dem Händler völlig egal, in welchem Zustand das Blechkleid des Autos ist. So spart man es sich, km-Ausgleich zu zahlen und Dellen beseitigen zu lassen.

Zitat:

@HolgerCB schrieb am 25. Oktober 2023 um 17:41:14 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 25. Oktober 2023 um 16:14:09 Uhr:

 

Die beiden Male, als ich ein Fahrzeug nach dem Leasing gekauft habe, wurde garnichts abgewickelt. Der Haendler hatte das Auto nicht ein Mal angesehen.

Summe X bezahlt und das Auto behalten.

Ja, so läuft das in der Regel. Der Händler kalkuliert den "Buchpreis" mit den im km-Leasing vereinbarten km und ohne Schäden. Wenn Du dann kaufst, ist es dem Händler völlig egal, in welchem Zustand das Blechkleid des Autos ist. So spart man es sich, km-Ausgleich zu zahlen und Dellen beseitigen zu lassen.

So war es bei uns. Es wurden 12.000 Minderkilometer anfänglich nicht berücksichtigt. Dann gab's nachträglich aber noch die 2.500 km vergütet.

Themenstarteram 26. Oktober 2023 um 8:51

Zitat:

@Arpaio schrieb am 26. Oktober 2023 um 09:35:45 Uhr:

So war es bei uns. Es wurden 12.000 Minderkilometer anfänglich nicht berücksichtigt. Dann gab's nachträglich aber noch die 2.500 km vergütet.

Das verwundert mich jetzt aber ein bisschen...

Die Rückvergütung für die Minderkilometer bekommt man ja, weil das zurückgegebene Auto durch den niedrigeren Kilometerstand einen höheren Wert hat, sprich die Leasinggesellschaft einem einen Teil des Gewinns zurückzahlt den sie macht, weil sie das Auto für mehr verkaufen kann als es in ihren Büchern steht.

Wenn man es aber nun behält, dann profitiert man ja ausschließlich selbst von den Minderkilometern, der LG hat nichts davon, da er das Auto ja nicht verkauft, sondern wenn dann nur du als neuer Eigentümer. Der Leasinggeber braucht aber schon seinen Buchwert zurück um keinen Verlust zu machen.

Genauso wie bei Mehrkilometer ja logischerweise dann auch nicht an den LG bezahlt werden müssen weil der LG keinen Schaden durch den jetzt niedrigeren Wert als in seinen Büchern hat.

Zitat:

@Traxx83 schrieb am 26. Oktober 2023 um 10:51:47 Uhr:

Zitat:

@Arpaio schrieb am 26. Oktober 2023 um 09:35:45 Uhr:

So war es bei uns. Es wurden 12.000 Minderkilometer anfänglich nicht berücksichtigt. Dann gab's nachträglich aber noch die 2.500 km vergütet.

Das verwundert mich jetzt aber ein bisschen...

Die Rückvergütung für die Minderkilometer bekommt man ja, weil das zurückgegebene Auto durch den niedrigeren Kilometerstand einen höheren Wert hat, sprich die Leasinggesellschaft einem einen Teil des Gewinns zurückzahlt den sie macht, weil sie das Auto für mehr verkaufen kann als es in ihren Büchern steht.

Wenn man es aber nun behält, dann profitiert man ja ausschließlich selbst von den Minderkilometern, der LG hat nichts davon, da er das Auto ja nicht verkauft, sondern wenn dann nur du als neuer Eigentümer. Der Leasinggeber braucht aber schon seinen Buchwert zurück um keinen Verlust zu machen.

Genauso wie bei Mehrkilometer ja logischerweise dann auch nicht an den LG bezahlt werden müssen weil der LG keinen Schaden durch den jetzt niedrigeren Wert als in seinen Büchern hat.

Das Geschäft hat ja das Autohaus und nicht die Bank gemacht.

Wenn in den Verträgen dann verschiedene Kilometerstände stehen, ist es schon verdächtigt.

Es war ein Hyundai i20.

Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen:

Habe bei BMW schon 6 Monate vorher angekündigt, daß ich das Fahrzeug "rauslaufen" will. Händler bekam den Buchwert am Anfang des Monats der Rückgabe (!) von der BMW Bank und hat mir dann das Angebot unterbreitet, was bei den damaligen Gebrauchtwagenpreisen gut war. Er hätte locker 3-5Tsd mehr erzielen können.

Das Leasing wird dann einfach normal beendet ohne Km-Stand, bzw. Anspruch auf Minder-km und Schäden. Damit geht das Fahrzeug zum Händler über und er hat dann mit mir einen einfachen Kaufvertrag abgeschlossen.

Ob ein Rückkaufangebot attraktiv ist oder nicht, muss man selbst entscheiden. Am besten auf Gebrauchtwagenportalen vergleichen, damit man ein Gefühl bekommt.

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