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Kaufvertrag Auto gekauft vom Händler
Guten Tag
Ich habe vor kurzem ein Auto gekauft und vor Freude nicht in den Kaufvertrag geguckt.
Dort steht “..... unter Ausschluss jeder Gewährleistung “ den Rest schauen sie auf das Bild was ich anhänge.
Hatte mich informiert und im Internet steht er kann es garnicht ausschließen und es wäre nicht rechtens.
Nun habe ich das Problem das mir nach der Autowäsche aufgefallen ist das sich an mehreren stellen Lack löst und wollte ihn jetzt darauf konfrontieren .
Hab ich dennoch eine Gewährleistung ?
Danke im Voraus
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15 Antworten
Mehr Bilder p
Das kommt darauf an, ob der Wagen im Kundenauftrag verkauft wurde. Ist dem so, besteht zwischen Privat/Privat keine Gewährleistung, da diese ausdrücklich ausgeschlossen wurde im Vertrag. Ist der Verkäufer im Kaufvertrag auch der Händler?
Ja das ist der Händler , war beim ihm direkt und da war auch ein Schild mit seiner Firma
Zitat:
@Utku09 schrieb am 5. Februar 2021 um 16:30:26 Uhr:
Ja das ist der Händler , war beim ihm direkt und da war auch ein Schild mit seiner Firma
Steht auch sein Name und Firma im Kaufvertrag?
Da war auch so schild mit hc Automobile und in der email seinem Namen
Zitat:
@Utku09 schrieb am 5. Februar 2021 um 16:45:42 Uhr:
Da war auch so schild mit hc Automobile und in der email seinem Namen
Damit kann er sich seiner Verantwortung als Händler nicht entziehen und muss Gewährleistung bieten.
Hab ihm geschrieben aber er antworten nicht obwohl er es gelesen hat
Zitat:
@Utku09 schrieb am 5. Februar 2021 um 16:51:19 Uhr:
Hab ihm geschrieben aber er antworten nicht obwohl er es gelesen hat
Ich muss es leider auch immer wieder sagen. Bitte schaut euch das Auto in Ruhe an und schaut auch, dass alles im Kaufvertrag passt. Bezüglich "Lack" abplatzen am Auto ist jetzt so eine Sache
Soll ich gesetzlich vorgehen ?
Zitat:
@Utku09 schrieb am 5. Februar 2021 um 17:02:59 Uhr:
Soll ich gesetzlich vorgehen ?
Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du deinen Anwalt fragen, wie weiter zu verfahren ist bzw. welche Möglichkeiten du hast.
Gib dem Händler erstmal die Möglichkeit zu antworten. Stellt er sich quer sind weitere Schritte nötig.
Alles andere ist schwer über das Netz zu beantworten
Zitat:
@Utku09 schrieb am 5. Februar 2021 um 16:23:54 Uhr:
Hab ich dennoch eine Gewährleistung ?
Ja, die vollen 24 Monate, da der Ausschluß unwirksam ist.
Ich würde es genauso sehen wie Timbow777.
Ein Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, aber verkürzen auf 1 Jahr. Da er die Gewährleistung hier fälschlicherweise ausschließt, tritt in Deinem Fall die 2 jährige Gewährleistung in Kraft.
Aaaaaber: nach 6 Monaten tritt die sogen. Beweislastumkehr ein.
Danach muss der Käufer beweisen, daß der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Effektiv hat der Kunde dadurch quasi nur 6 Monate Gewährleistung.
Du kannst also Nachbesserung verlangen oder vom Kaufvertrag zurück treten.
I.d.R. wird das aber ohne RA kaum sauber funktionieren.
Sprich den Händler an und verlange freundlich(!) eine Ausbesserung der Schäden.
Falls er das ablehnt, kannst Du immer noch rechtliche Schritte einleiten.
Wichtige Frage noch: bist Du ein privater Käufer oder hast Du das Fahrzeug gewerblich gekauft?
Wenn Du selbst als gewerblicher Käufer aufgetreten bist, steht Dir keine Gewährleistung zu.
Grüße,
Thilo
Hallo Thilo ,
Das Auto ist habe ich vor 1 Monat gekauft also muss er es beweisen ! Ich selber bin privat .
Danke für die Info!
@Utku09: genau: in Deinem Fall hat der Händler schlechte Karten und wird die Reparatur übernehmen müssen.
Aber Achtung: lass den Händler selbst die Reparatur vornehmen. Wenn Du den Wagen eigenmächtig reparieren lässt und ihm die Rechnung gibst, ist Stress vorprogrammiert.
Alternativ kannst Du übrigens auch eine sogen. Minderung der Kaufpreises vorschlagen. Damit bekommst Du Geld und der Wagen bleibt so wie er ist. Sieh dann aber zu, daß die Mängel, auf die sich die Minderung bezieht, explizit aufgeführt werden. Sonst bezieht sich das nachher auf alle Probleme, die während der Gewährleistung auftreten. Dann hätte der Händler dich schön an der Nase herumgeführt.
Und vor allem: regel das schriftlich, wenn Du eine Kaufpreisminderung in Betracht ziehst.