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Kaufvertrag falsches Comand

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 3. Juni 2013 um 15:26

Hi,

ich bin glücklicher Besitzer eine W212 seit zwei Wochen.

Bis auf ein paar Kleinigkeiten auch sehr zufrieden.

Am Samstag war ich wegen einer Frage in der Werkstatt und der :-) meinte zu mir das dies nur mit dem Comand Online geht. Ich etwas erstaunt, das wir wohl jetzt ein Problem haben, da in meinem Kaufvertrag Comand Online aufgeführt ist und dies auch ein Grund dafür war, dieses Fahrzeug zu nehmen und bei anderen dingen Kompromisse einzugehen.

Laut dem Verkäufer und Rückfrage bei der Werkstatt ist es wohl nicht möglich, meine E-Klasse EZ03/2010 auf Comand Online umzurüsten, ganz abgesehen vom Preis.

Er hat mir nur angeboten den Vertrag Rückabzuwickeln.

Das bringt mir allerdings recht wenig, da ich dann kein Auto habe.

Was meint Ihr? Wie soll ich mich verhalten? Ist es Technisch nicht möglich, den Vertrag zu erfüllen?

Was wäre eine angemessene Entschädigung?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Lg

Benny

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20 Antworten
am 3. Juni 2013 um 16:07

Du hast Das Recht auf Nacherfüllung. Dies ist nach meiner Kenntnis auch nicht technisch unmöglich, wirtschaftlich jedoch Wahnsinn. Deshalb kannst Du das sicherlich fordern, allerdings gehst Du dann das Risiko ein, dass der Verkäufer den Kaufvertag anfechtet und er damit unwirksam wird. Dann ist das Auto auch wieder weg...

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 16:37

Hat er die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zutreten?

Bin da rechtlich nicht ganz sicher wie es sich verhält.

am 3. Juni 2013 um 16:42

Nein. Für einen Rücktritt bedarf es eines vertraglichen oder gesetzlichen Grundes. Den sehe ich hier nicht. Allerdings kann er den Kaufvertrag anfechten. Er kann sagen, dass er sich geirrt hat und nie einen Kaufvertrag mit dem Inhalt schließen wollte. Wenn diese Anfechtung wirksam erklärt wurde, ist der Kaufvertrag selbst unwirksam. Du bist dann zur Herausgabe des Fahrzeugs verpflichtet, er muss Dir Dein Geld zurückgeben und Schadensersatz leisten.

Kurzum: Er kann zwar nicht zurücktreten, in der Wirkung jedoch kann er den Kaufvertrag kippen.

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 16:51

Laut BGB hätte ich doch aber Anspruch auf Nachbesserung, bzw. auf Minderung des Kaufpreises. Jetzt kann es doch aber nicht sein, das ich nicht auf eine Minderung pochen kann, aus Angst das er den Kaufvertrag anfechtet, oder?

Comand Online kannst du nicht nachrüsten da die Komponenten komplett unterschiedlich sind. Du hast ein NTG4 und das Online ist NTG4.5. Somit paßt die Kommunikation im Fahrzeug nicht. Dein Fahrzeug kennt kein Online daher wird eine reguläre Programmierung nicht einfach sein. Das einzige was du versuchen könntest einen nachträglichen Abschlag auszuhandeln oder wenn noch nicht 14 tage her Rücktritt vom Vertrag.

Bei der Rückabwicklung wird so getan, als ob man nie dieses Geschäft gemacht hätte.

Pro 1.000 gefahrener km werden 0,5% Nutzungsentschädigung gegengerechnet. Du kannst das Ding i. d. R. fahren, bis der Neue kommt und wenn Du nicht viel gefahren bist, ist die Nutzungsgebühr doch lächerlich.

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 16:55

Es sind knapp 3 Wochen rum. Wenn es technisch "für Mercedes" nicht möglich ist, wäre ich auch mit einer Preisminderung zu frieden. Allerdings kann ich nicht wirklich abschätzen in welchem Rahmen sich diese Bewegen kann!?

Zitat:

Original geschrieben von Benny2601

Laut BGB hätte ich doch aber Anspruch auf Nachbesserung, bzw. auf Minderung des Kaufpreises. Jetzt kann es doch aber nicht sein, das ich nicht auf eine Minderung pochen kann, aus Angst das er den Kaufvertrag anfechtet, oder?

Ist doch gut wenn der Händler den zurück nehmen will. Warum willst den behalten? Willst ein hohen Rabatt aushandeln?

Zitat:

Original geschrieben von Benny2601

Es sind knapp 3 Wochen rum. Wenn es technisch "für Mercedes" nicht möglich ist, wäre ich auch mit einer Preisminderung zu frieden. Allerdings kann ich nicht wirklich abschätzen in welchem Rahmen sich diese Bewegen kann!?

Viel wirst du nicht bekommen. Wenn es 500€ werden ist es gut. Solltest du aber beweisen können das du das Auto nur wegen dieser Funktion gekauft hast könnte es mehr sein.

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 16:59

ich bin ansicht sehr zufrieden. tolles auto mit guter ausstattung. Wenn eine Nachrüstung nicht möglich, würde ich auch den Rabatt nehmen.

Glaub mir du wirst enttäuscht sein wenn du die Funktionen kennen würdest. Hab 2011 das normale gehabt und 2012 das Online geholt. Das Internet ist langsam es gibt wenige Aps man kann nichts eigenes Aufspielen und während der Fahrt schaltet das System ab.

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 17:05

naja aber die zusatzfunktionen gegenübergestellt, hat es deutlich mehr nutzen, alleine schon die 3D-Ansicht, Anzeige von der GLA, Verbesserter Montior, und alle weiteren zusatzfunktionen.

Was wäre den ein Möglicher Rabatt wert?

am 3. Juni 2013 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Bruno_Pasalaki

Glaub mir du wirst enttäuscht sein wenn du die Funktionen kennen würdest. Hab 2011 das normale gehabt und 2012 das Online geholt. Das Internet ist langsam es gibt wenige Aps man kann nichts eigenes Aufspielen und während der Fahrt schaltet das System ab.

Hallo Gemeinde!

Echt?

Da bin ich aber froh, dass ich kein Online habe. Wäre bestimmt enttäuscht. Obwohl ... Gibt es vielleicht HACKS?!?

Herzliche Grüße

Jochen

Immer das liebe geld, bring zurück oder sollen passenden wagen besorgen und abflug, ob dich daran gewöhnt hast oder nicht, alle 212 mit selber ausstattung dürften gleich fahren und hat den vorteil kannst auch ...................

wenn zurück geben kannst mach es und bis sie einen passenden besorgt haben fährst deinen weiter.

oder ist deiner ein Individual modell (bei daimler heißt das anders, kenne den begriff jetzt nur von bmw auf die schnelle) also sowas wie ein einzelstück weil seltene sachen hat?

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