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Kaufvertrag Rückabwicklung Gebrauchtwagen Audi A4 B8- [Nutzungsentschädigung]

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 7:59

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag. Yuuuuy. c:

Ich brauche Euren Rat bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages meines Audi A4 B8 (BJ 2009)

Ich möchte gerne direkt zum Thema kommen.

Kurze Vorgeschichte:

Ich habe mir im August letzten Jahres meinen gebrauchten Audi A4 B8 bei einem seriösen Autohändler gekauft. Den Audi hat mein Autohändler von einem anderen Händler gekauft und mir wiederum weiterverkauft. Soweit so gut. Hier stellte sich allerdings sehr schnell heraus das dieser einen gravierenden Unfallschaden im Jahre 2010 hatte, welcher mir und meinem Händler bei Autokauf nicht bekannt war, diesen Mängel habe ich aber ca. 2 Wochen nach Autokauf gerügt.

Aktueller Stand ist: Ich gebe meinen Audi A4 B8 zurück (Kaufvertrag-Rückabwicklung) und kaufe mir bei dem selben Autohaus ein neues Auto, vors. einen gebrauchten Audi A5.

Mir geht es jetzt nicht darum zu klären, wer hier seine Pflichten nicht nachgekommen ist, sondern um folgendes:

Vergangene Woche hatte ich einen Vor-Ort Termin bei meinem Autohändler bzgl. der Kaufvertrags-Rückabwicklung. Nach meinen Recherchen im Internet funktioniert die Rückabwicklung bei Gebrauchtwagen wie folgt:

Beispiel:

„Bruttokaufpreis beträgt 15.830 Euro, meine gefahrene Strecke 9.000 Kilometer, Tachostand beim Kauf 126.000, erwartbare Restlaufleistung 250.000 minus 126.000 = 124.000. Nutzungsvergütung = 1.148,95 Euro (15.830 Euro x 9.000 : 124.000).“

Mein Autohändler hingegen sagt, dass die Rückabwicklung wie folgt von statten gehen soll:

Die Daten des Audi's werden bei Schwacke eingegeben, und dann wird der aktuelle Wert des KFZ's berechnet. (Unfallschaden wird dabei "freundlicherweise" nicht berücksichtigt.)

Wenn der aktuelle Wert z.B 12.500 Euro beträgt, muss ich die Differenz zwischen Bruttokaufpreis (15.830 Euro) und aktuellen Wert (12.500 Euro) zahlen! Das wären dann 3.330 Euro!

Meine Meinung dazu:

Um die Rückabwicklung - wenn überhaupt - über Schwacke abzuwickeln, hätte man doch mindestens den aktuellen Wert des Audi's vor dem Kauf über Schwacke berechnen lassen müssen, um eine faire Differenz zwischen Wert "August 2016" und "heute" berechnen zu können, denn an diesem Auto hat ja jetzt der eigentliche Verkäufer verdient, und das Autohaus welches mir das Auto verkauft hat..

Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

Als Er mir das Vorgedichtet hat, habe ich zu diesem Thema erstmal nichts gesagt da mir das nicht ganz rechtens vorkommt. Bzgl. meiner"Nutzungsentschädigung" wollte Er nichts hören bzw. schwankte schnell auf ein anderes Thema um..

Würde mich über Eure Meinungen oder gerne kurze Erfahrungsberichte freuen.

Vielen Dank für Eure Bemühungen und sonnige Grüße

Vio

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11 Antworten

Eine kurze Recherche im Internet zeigt, dass deine Berechnung die richtige ist. Aber mit einer Ausnahme: Die erwartbare Restlaufleistung ist mit 250.000 km viel zu hoch. Für einen Mittelklassewagen werden vermutlich max. 200.000 km anzusetzen sein. (Und da es ein Audi ist, vermutlich noch weniger :D).

P. S. Habe vor einigen Jahren mal einen Opel Astra H gewandelt. Da wurden dann 150.000 km angesetzt :(

Zitat:

@LKOS schrieb am 22. Mai 2017 um 10:12:17 Uhr:

Eine kurze Recherche im Internet zeigt, dass deine Berechnung die richtige ist. Aber mit einer Ausnahme: Die erwartbare Restlaufleistung ist mit 250.000 km viel zu hoch. Für einen Mittelklassewagen werden vermutlich max. 200.000 km anzusetzen sein. (Und da es ein Audi ist, vermutlich noch weniger :D).

P. S. Habe vor einigen Jahren mal einen Opel Astra H gewandelt. Da wurden dann 150.000 km angesetzt :(

..korrekt, Deine Rechnung ist "korrekt", die des Händlers nicht.. ;)

Kannst ihm mit entsprechenden Ausdrucken von Urteilen auf die Sprünge helfen.

So wie LKOS sehe ich es auch, einziger Streitpunkt könnte die zu erwartende Restlaufleistung sein. Vielleicht rückt ja Audi mit einer verwertbaren Zahl heraus ...

250 tkm findet sich in jüngeren Urteilen durchaus wieder.

Höhe der Restlaufleistung hängt hier insbesondere davon ab, ob Diesel oder Benziner.

O.

am 22. Mai 2017 um 9:56

Bevor man groß rumrechnet, sollte man sich auch einfach mal fragen, was hat das Fahrzeug realistisch verloren?

Denn bei der Rechnung des TE´s fehlt ja eine Zeitkomponente komplett, die hier aber sicher nicht ganz unwesentlich ist. Denn nach seiner Rechnung läuft das irgendwo auf das Jahr 2028 zu ... das ist sicher etwas viel des Guten.

Am Ende schätze ich den realistischen Verlust auf knapp 2000€ ein.

Was dein Verkäufer vorschlägt wäre ja mehr oder weniger der Preis für eine normale Inzahlungnahme

Ich würde mit dem Kauf des neuen noch warten

Bzw in Aussicht stellen, dass man den nächsten durchaus auch woanders kaufen kann.

Bei solchen Sachen dreht sich der Rechtsstreit doch regelmäßig um die zu erwartende Restlaufleistung und damit um Höhe der Nutzungsentschädigung.

Bei einer Rückabwicklung werden beide Parteien so gestellt, als sei der Verkauf nie erfolgt.

Die Kilometer die Du das Fahrzeug genutzt hast, musst Du dem Händler erstatten.

Zusätzlich etwaige Schäden, die nicht auf den bestimmungegemäßen Gebrauch zurück zu führen sind.

Was dir der Händler vorschlägt ist keine Rückabwicklung, sondern ein ganz normaler Gebrauchtwagenankauf.

Bist Du sicher, dass bei dir und bei ihm das gleiche Verständnis über das, was geplant ist herrscht?

Nicht dass es zu Mißverständnissen kommt.

Sein "Vorschlag" zeigt mir aber eines:

Je nach Kooperationswillen des VK musst Du dich auf einen Rechtsstreit einstellen, da die Festsetzung der Entschädigung pro KM ganz erheblichen Einfluss auf deine (und seine) Kosten hat.

Möglicherweise wird er deine Berechnung ebensowenig akzeptieren, wie Du seine.

Grob liegst Du mit deinen 250.000km scheinbar ganz gut im aktuellen Rahmen.

Hier eine kleine Übersicht vergangener Urteile:

http://www.iww.de/.../...r-gesamtlaufleistung-von-fahrzeugen-d7225?...

Themenstarteram 4. August 2017 um 8:02

Guten Morgen liebe MotorTalkerinnen und MoterTalker,

vielen Dank für Eure Bemühungen und Euer Feedback.

Am kommenden Dienstag den 08.08.2017 ist es (endlich) soweit, ich werde meinen Audi A4 B8 (verschwiegener Unfallschaden) auf Basis der Nutzungsentschädigung an den Verkäufer zurückgeben.

Mir sind in der Zwischenzeit ein paar Weitere Dinge aufgekommen:

- Das Fahrzeug hat neben dem verschwiegenen Unfallschaden seid beginn des Kaufes erhebliche Elektronik Probleme mit dem MMI. (P.S. Diesen Mangel habe ich wenige Wochen nach Autokauf direkt an den Händler kommuniziert), (Ausfall MMI = Kein Navi, kein Radio, kein CD-Spieler, keine Kontrollfunktion über Bedieneinheit, Multifunktionslenkrad funktionsuntüchtig, Serviceintervalle können nicht abgerufen werden, also alles was über das MMI-Display läuft ist nicht bedienbar.)

Mein Auto habe ich nun seid 11 Monaten, der Mängel wurde im ersten Monat nach Kauf an der Verkäufer weitergegeben, welcher einmalig versucht hat nachzubessern, aber ohne Erfolg. In Summe fahre ich bereits seid ca. 4,5 Monaten mit einem funktionsuntüchtigen schwarzen Bild in der Mittelkonsole herum..

- Auf Basis dieses Problemes und Werkstattaufenthalte und auch dem "Kampf" um Nachbesserung bzw. Rückabwicklung habe ich bereits insgesamt ca. 400km Fahrtkosten gehabt (Zum Verkäufer und wieder zurück) zzgl. Zeitaufwand und benötigte Urlaubstage.

Nun zu meiner Frage:

Ich bin nun gestern über folgenden Textpassage gestolpert.

"Mangelbedingter Abschlag bei der Pkw-Nutzungsentschädigung"

Was aus meiner Sicht so viel bedeutet, dass ich (natürlich) für die entsprechende Entschädigung der Nutzung des Audi's aufkommen muss, aber Anrecht auf eine entsprechende Minderung der zu zahlenden Nutzungsentschädigung habe, da mir wesentliche Funktionen das Fahrzeuges Monatelang nicht zur Verfügung standen.

 

Würde mich über Eure Meinungen oder gerne kurze Erfahrungsberichte freuen.

 

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Vio

Das siehst Du richtig. Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung ist dann von einem geringeren Fahrzeugwert auszugehen, also von der entsprechenden "Holzklasse" mit Unfallschaden.

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