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Kaufvertrag ungültig bei unterschiedlichen Briefnummen?

Themenstarteram 20. September 2020 um 6:00

Guten Morgen zusammen.

Erstmal tut es mir leid, falls ich im flaschen Forum gelandet bin, aber ich hatte auch kein Plan, wo ich das Thema sonst hätte erstellen sollen.

Also, der Sachverhalt ist folgender:

Gestern ein "neues" Auto gekauft, ein Youngtimer, von Privat. Zuerst war wie immer alles happy. Ich hatte das Auto sehr gut durchgeschaut, einige semi-kritische Sachen entdeckt, die mir der Verkäufer nicht gesagt hat, Probefahrt absolviert, Preis verhandelt, Vertrag unterschrieben und nach Hause mit dem Auto gefahren. Abends zu Hause angekommen erschöpft ins Bett geworfen und noch mal alle Papiere studiert. Dabei fielen mir zwei Sachen/Fehler auf, die meine Kaufentscheidung beeinflusst hätten: Zum einen stimmten die im Vertrag angegebenen Leistungsdaten des Autos nicht mit denen im Schein und Brief überein (War ne andere Ausbaustufe des Motors). Zum Anderen war im Vertrag eine andere Fahrzeugbriefnummer angegeben als im Brief.

Jetzt ist meine Frage, ob so ein Vertrag dann überhaupt Gültigkeit hat, wenn solche Fehler da drin sind.

Viele Grüße,

Paul

Beste Antwort im Thema

Es ging keksemann doch lediglich darum, daß man nicht wegen jedem Fliegenschiss (und mehr sehe ich hier nicht) ein Fass aufmachen muss.

Steht doch alles in keinem Verhältnis.

Zudem kommt hier noch das eigene Unvermögen des TEs.

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Ich habe einen BMW und bin 6. Halter. Das bedeutet, dass das Fahrzeug insgesamt 3 Fahrzeugbriefe / ZLB2 hat. Bist Du sicher, dass nicht doch eine Nummer richtig ist? Auf den einzelnen Dokumenten steht jeweils der Bezug zum vorherigen Dokument.

Wie alt ist der Youngtimer? Aus welcher Hand hast Du den erworben?

Themenstarteram 20. September 2020 um 6:20

Baujahr 1988, ich bin jetzt 8.Halter. Ich hatte jetzt soweit nur einen Brief bekommen.

bei 8 Haltern gibt es insgesamt 4 "Briefe" (bleiben wir mal bei dem Begriff)... wenn sich der VK jetzt nicht auf den letzten Brief bezieht... hast Du ihn mal nach den anderen 3 Dokumenten gefragt?

Themenstarteram 20. September 2020 um 6:35

Nein, dass hatte ich leider vergessen. Ist auch erst mein zweiter Autokauf (bin 19 Jahre alt).

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. September 2020 um 08:33:39 Uhr:

bei 8 Haltern gibt es insgesamt 4 "Briefe" (bleiben wir mal bei dem Begriff)... wenn sich der VK jetzt nicht auf den letzten Brief bezieht... hast Du ihn mal nach den anderen 3 Dokumenten gefragt?

Nicht unbedingt:

In dem 1988 ausgegebenen Brief können mehrere Halter eingetragen sein ;)

 

PS:

Und gerade bei einem 'Youngtimer' sollte der 'alte' Brief dabei sein...

(und nicht nur die neumodische ZLB)

um mal grundsätzlich auf Deine Frage einzugehen: bei wesentlichen Abweichungen zwischen Realität (Fahrzeug) und den damit verbundenen Dokumenten (Kaufvertrag / "Briefe") kann der KV schon angefochten werden. Passt denn wenigstens die Fahrgestellnummer im KV zur eingeschlagenen FIN am Fahrzeugrahmen.... zu allen FIN am Fahrzeug. Es gibt glaube ich immer mehrere Stellen am Fahrzeug, wo diese Nummer vermerkt ist.

Themenstarteram 20. September 2020 um 7:27

Okay, vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Ich gehe dann mal später die FIN suchen und hoffe, dass sie die selbe ist wie in den Papieren und melde mich dann wieder.

Zitat:

@keksemann schrieb am 20. September 2020 um 08:45:52 Uhr:

um mal grundsätzlich auf Deine Frage einzugehen: bei wesentlichen Abweichungen zwischen Realität (Fahrzeug) und den damit verbundenen Dokumenten (Kaufvertrag / "Briefe") kann der KV schon angefochten werden.

Nö. Entscheidend ist, ob es der Kaufgegenstand ist, über dessen Verkauf man sich geeinigt hat. Selbst wenn Papiere mit falscher FIN übergeben worden wären, spielt das für die Wirksamkeit des Kaufs keine Rolle. Briefnummern schon gar nicht.

Themenstarteram 20. September 2020 um 8:19

So, hat sich erstmal erledigt.

Letztlich ist nur die Motorisierung falsch abgegeben im Kaufvertrag. Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stimmt doch überall überein, ich war nur zu unfähig...

EDIT: Könnte man denn wegen einer flasch angegebenen Motorisierung auch den Vertrag anfechten?

Offensichtlich haben wir hier einen Fall von Kaufreue.

Deshalb vor dem Kauf lieber 2 x überlegen.

Ob der Kauf anfechtbar ist, bespricht du mit deinem Rechtsanwalt.

Ich gehe eher davon aus, dass der Kauf bei einem versehentlichen Falscheintrag der Motordaten trotzdem wirksam ist.

Du hattest vor Ort alle Möglichkeiten, das zu überprüfen.

Von was für einem Modell und über welchen Kaufpreis sprechen wir hier eigentlich?

Bei 8. Hand mit den von dir festgestellten Mängeln sprechen wir hier wohl eher von einem Verbrauchtwagen im dreistelligen Bereich, als von einem gepflegten Youngtimer.

Also wenn s nicht passt wieder verscherbeln und nächstes Mal besser aufpassen.

Zitat:

@Fordistaner schrieb am 20. September 2020 um 10:19:59 Uhr:

...

Letztlich ist nur die Motorisierung falsch abgegeben im Kaufvertrag. ...

EDIT: Könnte man denn wegen einer flasch angegebenen Motorisierung auch den Vertrag anfechten?

und was hatte Dich gehindert, mal einen Blick in die Fahrzeugpapiere zu werfen???

Themenstarteram 20. September 2020 um 9:30

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 20. September 2020 um 11:10:24 Uhr:

Offensichtlich haben wir hier einen Fall von Kaufreue.

Deshalb vor dem Kauf lieber 2 x überlegen.

Ob der Kauf anfechtbar ist, bespricht du mit deinem Rechtsanwalt.

Ich gehe eher davon aus, dass der Kauf bei einem versehentlichen Falscheintrag der Motordaten trotzdem wirksam ist.

Du hattest vor Ort alle Möglichkeiten, das zu überprüfen.

Von was für einem Modell und über welchen Kaufpreis sprechen wir hier eigentlich?

Audi 100 C3 Avant, 1450€

Themenstarteram 20. September 2020 um 9:32

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. September 2020 um 11:19:47 Uhr:

Zitat:

@Fordistaner schrieb am 20. September 2020 um 10:19:59 Uhr:

...

Letztlich ist nur die Motorisierung falsch abgegeben im Kaufvertrag. ...

EDIT: Könnte man denn wegen einer flasch angegebenen Motorisierung auch den Vertrag anfechten?

und was hatte Dich gehindert, mal einen Blick in die Fahrzeugpapiere zu werfen???

Ja, war ein Anfängerfehler. Ich dachte halt, dass alles schon stimmen wird. Der Verkäufer hatte ja auch vor Ort von einem Vergasermotor gesprochen, eingebaut ist aber faktisch ein Einspritzer.

Zitat:

@Fordistaner schrieb am 20. September 2020 um 11:32:22 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. September 2020 um 11:19:47 Uhr:

 

und was hatte Dich gehindert, mal einen Blick in die Fahrzeugpapiere zu werfen???

Ja, war ein Anfängerfehler. Ich dachte halt, dass alles schon stimmen wird. Der Verkäufer hatte ja auch vor Ort von einem Vergasermotor gesprochen, eingebaut ist aber faktisch ein Einspritzer.

Was ja jetzt kein großer Nachteil wäre.....

Was stand in der Anzeige?

Gibt es Zeugen, die die Aussage des VK vor Ort bezeugen können?

Was steht im Kaufvertrag bzgl Motor?

Alles Fragen, auf die du dich beim Versuch, den Kauf anzufechten, einstellen musst.

Was sich bei einem Streitwert in Höhe eines Mittelklassefahrrads aber kaum lohnen wird.

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