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Kaufvertrag unterschrieben, Finanzierung steht... Rücktritt möglich?

Themenstarteram 11. September 2016 um 13:53

Hallo,

die Gründe spar ich mir an dieser Stelle und komme direkt und ohne Umschweife zum Punkt, mit der Hoffnung auf sachliche Ratschläge bzw. Meinungen.

Folgendes:

- In einem Autohaus (Honda) wurde am Dienstag 06.09.16 ein Kaufvertrag für ein neues Auto unterzeichnet.

- Es wurde Geld angezahlt, mein altes Auto wird beim Händler eingetauscht bzw. verkauft (festgehalten auf dem Kaufvertrag; mit Summe des Ankaufspreises) und der Rest soll finanziert werden.

- Finanzierung der Bank steht.

- Bis zur Abholung wird an dem Wagen, auf meinem Wunsch hin, eine Veränderung vorgenommen (etwas lackiert). Wurde bereits gezahlt.

 

Abholung soll am nächsten Dienstag erfolgen. Habe ich, unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Möglichkeit den Kauf Rückgängig zu machen?

Ich weiß, dass man bei der Bank ein 14tägiges Widerrufsrecht hat; so steht es in den Unterlagen.

Im Kaufvertrag finde ich nichts, abgesehen von diesem Passus:

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung [...] innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

Wäre dies gleichzusetzen mit einem 10tägigen Widerrufsrecht? Wenn ja, gehe ich davon aus, dass dieses erloschen ist, da der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat (mit dem Kaufvertrag)?

Danke und beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Indem du die Finanzierung widerrufst, bist du auch das Auto wieder los.

Die Frage ist nur, ob da irgendwo Schadenersatzansprüche draus erwachsen. Wenn z.B. die Lackierung schon gemacht wurde, dann kann das sehr schnell passieren.

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Indem du die Finanzierung widerrufst, bist du auch das Auto wieder los.

Die Frage ist nur, ob da irgendwo Schadenersatzansprüche draus erwachsen. Wenn z.B. die Lackierung schon gemacht wurde, dann kann das sehr schnell passieren.

Themenstarteram 11. September 2016 um 14:11

Danke erst einmal.

Ist dies wirklich so "einfach"? Bei der Bank widerrufen und damit wäre auch der Kaufvertrag des Händlers hinfällig?

Auf dem Kaufvertrag ist übrigens festgehalten, dass die Rest-Summe durch die Bank XY finanziert wird. Diese beiden Verträge stehen also anscheinend in direktem Zusammenhang?

 

Ich würde die Anzahlung wieder zurück bekommen (abzüglich evtl. Schadensersatz wegen dem lackieren), ich könnte meinen jetzigen Wagen behalten und die Sache wäre vom Tisch?

"In einem Autohaus (Honda) wurde am Dienstag 13.09.16 ein Kaufvertrag für ein neues Auto unterzeichnet." - Du weißt aber schon, dass heute erst der 11.09.2016 ist, oder?

Und mangels korrektem Datum lässt sich nicht sagen, ob du noch ein Widerrufsrecht hast.

Themenstarteram 11. September 2016 um 14:18

Zitat:

Und mangels korrektem Datum lässt sich nicht sagen, ob du noch ein Widerrufsrecht hast.

Stimmt, da hab ich mich um eine Woche vertan. Es war der 06.09. Danke! Hatte nur schnell auf den Kalender geschaut und den Dienstag im Blick

Sollte die Finanzierung nicht über das Autohaus laufen, sondern separat abgeschlossen worden sein, gilt das ganze nicht.

In der Regel sind das zwei Verträge!!!

Jeder ist für sich gültig und kann für sich unter bestimmten Bedingungen wieder aufgelöst werden oder auch nicht.

Ein Auto, das auf Kundenwunsch verändert, d. h. für ihn "hergestellt" wurde, wird man , wenn überhaupt , nur mit großen Schmerzen (€) zurückgeben können. Da würde ich keinen Cent für einen Anwalt investieren wenn der Händler ablehnt. Das wird er sicher tun!!

I. d. R. lassen die Händler einen Vertrag liegen, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Dann haben sie nur ein Problem mit dem Kunden aber nicht mit ihrem Vorlieferanten.

Ist diese _Frist abgelaufen, wird kaum ein Händler entgegenkommend sein! Jedenfalls nicht für kleines Geld.

Wenn die Finanzierung widerrufen werden kann, meinetwegen. Dann muß eben eine andere Bank einspringen. Ob sie auf die Schnelle günstiger ist?

Auf jeden Fall wird Mist durch weiteren Mist nicht billiger! Das nennt man Lehrgeld und beim nächsten Mal überlegt man besser vorher.

schrauber

Jein, auch bei zwei Verträgen kann ein innerer Zusammenhang bestehen. Ob das hier so ist???

Steht zwar nicht im Beitrag, aber hier dürfte das Fahrzeug beim Honda-Händler schon gestanden haben. Deshalb konnte er das Kaufangebot auch sofort bestätigen. Was musste denn um lackiert werden?

Wenn Rolli52 möchte, kann er mir den Vertrag mit seinem Hondahändler per PN übermitteln, ich schau dann morgen mal im schlauen Buch "Der Autokauf" nach, steht aber an meinem Arbeitsplatz.

Zitat:

@Rolli52 schrieb am 11. September 2016 um 16:11:03 Uhr:

Danke erst einmal.

Ist dies wirklich so "einfach"? Bei der Bank widerrufen und damit wäre auch der Kaufvertrag des Händlers hinfällig?

Auf dem Kaufvertrag ist übrigens festgehalten, dass die Rest-Summe durch die Bank XY finanziert wird. Diese beiden Verträge stehen also anscheinend in direktem Zusammenhang?

 

Ich würde die Anzahlung wieder zurück bekommen (abzüglich evtl. Schadensersatz wegen dem lackieren), ich könnte meinen jetzigen Wagen behalten und die Sache wäre vom Tisch?

Nein es muss sich um einen gebundenen Vertrag handeln und es muss sich dabei um eine wirtschaftliche Einheit sein.

Beispiel

Petra möchte ein Auto kaufen und begibt sich zu einem Autohändler. Während der Verhandlungen zieht der Verkäufer ein Darlehensformular seiner Hausbank aus der Schublade und überredet Claudia dazu, ein Darlehen bei eben dieser Bank aufzunehmen. Daraufhin schließt Claudia den Kaufvertrag über das von ihr gewählte Auto.

 

Hier handelt es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Kaufvertrag um verbundene Verträge.

Zwar finanziert der Autohändler den Kauf nicht selbst, jedoch arbeiten er und seine Hausbank so eng zusammen, dass sich die Bank entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes "seiner Mitwirkung bedient", also der Mitwirkung des Autohändlers.

Genau. Oftmals ist es ja aber der Fall, dass im Vorhinein mit der Hausbank eine Kreditzusage abgesprochen wird. Und dann einfach ein Auto gekauft wird...

 

Je nachdem was wie lackiert wurde, muss man natürlich Schadensersatz leisten. Aber nur in der Höhe, in der dieser auch entsteht. Verkauft der Händler das Fahrzeug trotzdem zum selben Preis weiter, müsste der TE auch keinen Schadensersatz leisten. Sehr wahrscheinlich ist diese Variante allerdings nicht.

 

Was genau wurde denn lackiert, wenn dadurch ein Schaden behoben wurde?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 11. September 2016 um 20:38:54 Uhr:

 

Beispiel

Petra möchte ein Auto kaufen und begibt sich zu einem Autohändler. Während der Verhandlungen zieht der Verkäufer ein Darlehensformular seiner Hausbank aus der Schublade und überredet Claudia dazu, ein Darlehen bei eben dieser Bank aufzunehmen. Daraufhin schließt Claudia den Kaufvertrag über das von ihr gewählte Auto.

... irgendwie check ich es einfach nicht, was der Autohändlerbesuch von Petra mit dem Darlehen und dem Kaufvertrag von Claudia zu tun hat ... ??? :D

XF-Coupe

Mann, ist doch ganz einfach. Als Petra beim Autohändler eintrifft, bedient der gerade Claudia und Petra muss noch warten, bis sie an der Reihe ist.

Puh, da hat Petra nochmal Glück gehabt, ich dachte schon sie hätte den Kaufvertrag von Claudia unterschrieben :D

XF-Coupe

Wenn sonst keiner drauf kommt: Petra Claudia ist ein Doppelname. ;)

Das ist nun wahrlich das Geringste, über das man sich in diesem thread lustig machen könnte.

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