Kaufvertrag von Junge Sterne
Hallo liebe MB-Freunde!
Ich habe vor ein S204 C200CDI beim Mercedes Junge Sterne Vertragshändler zu erwerben. Nun habe ich einige Fragen zum Vertrag.
Denn im Vertrag kommt oft die Formulierung „laut Vorbesitzer“ vor.
Deswegen mache ich mir nun Sorgen…, vor allem wegen diesem Satz:
„Art und Umfang vom Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Keine“
-Wurde es bei Ihnen genau so formuliert?
-Muss ich mir den Kopf deswegen machen?
-Und was ist, wenn das Fahrzeug doch ein Unfallschaden hatte?
Beste Antwort im Thema
Du hast in jedem Fall ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wenn dort falsche Angeben gemacht worden sind. Ob vom Vorbesitzer oder Verkäufer spielt keine Rolle, Gerichte (sollte es soweit kommen) gehen immer davon aus das ein Händler oder Autohaus soviel erfahrung haben etweilige Schäden am KFZ erkennen zu müssen. (hatte so einen Fall in der Familie war ein Wald- und Wiesen-Händler mußte die Kiste dank Gericht wieder zurück nehmen)
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29 Antworten
das ist meiner Meinung nach völlig normal... wenn du Bedenken hast lass dir doch von deinem Händler noch die Werkstattausdrucke zeigen, ausserdem geben sie ja junge Sterne-Garantie...
das ganze heisst eben so viel wie: es ist kein Schaden bekannt..
Danke für die schnelle Antwort!
Das klingt schon mal sehr beruhigend.
Der Verkäufer versicherte mir dass dieses Fahrzeug in keinem Unfall verwickelt war, auch äußerlich ist nichts Auffälliges zu erkennen.
Die sorgen sind jedoch da.
Und wie läuft es mit den „Papieren“ für die Garantie ab?
Bekomme ich irgendwelches Zertifikat, dem ich bei jedem Werkstattbesuch dabei haben muss?
also ich hab so n Junge Sterne -Zertifikat bekommen....
einfach nach erwerb des Fahrzeuges oder bei der Probefahrt (sehen allerdings die Händler nicht gern) bei TÜV oder DEKRA vorbeifahren und checken lassen, kostet zwar ein bißchen aber dannach kannst Du Dir sicher sein solltest Du das Fahrzeug dann schon gekauft haben und es stellt sich ein Schaden am KFZ raus ist der Händler verpflichtet die Kiste zurückzunehmen
MfG
Ich hatte einen Brief bekommen und eine Plastikkarte wo alles nötige draufsteht.
Danke!
Über einem DEKRA-Siegel habe ich auch nachgedacht. Ist der jedoch dazu verpflichtet das Fahrzeug zurück zu nehmen, auch trotz der Formulierung „lt. Vorbesitzer“ im Kaufvertrag?
Du hast in jedem Fall ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wenn dort falsche Angeben gemacht worden sind. Ob vom Vorbesitzer oder Verkäufer spielt keine Rolle, Gerichte (sollte es soweit kommen) gehen immer davon aus das ein Händler oder Autohaus soviel erfahrung haben etweilige Schäden am KFZ erkennen zu müssen. (hatte so einen Fall in der Familie war ein Wald- und Wiesen-Händler mußte die Kiste dank Gericht wieder zurück nehmen)
Also,
ich habe meinen S 211 ebenfalls als jungen Stern unfallfrei gekauft und einige Tage später festgestellt, dass er hinten rechts nachlackiert wurde. Bei Vorsprache beim Händler war der recht verdutzt und hat den Vorbesitzer kontaktiert. Letztendlich soll es ein Vandalismusschaden gewesen sein (jemand soll fagegen getreten haben...) - Was solls, das Auto war sonst genau meine Wunschausstatung, sehr wenige km und ein guter Preis, dazu sehr gutes Angebot für Winterkompletträder und eine Werkstatt, mit der ich uifrieden bin. Ich habe mir nochmals schriftlich bestätigen lassen dass die Lackierung nach einem Vandalismusschaden erfolgte, nicht dass bei einem (nicht geplanten) Verkauf jemand schreit "Unfallwagen!!!"
Steve
Tja da hätten wir wieder das Problem was ist Unfall
und was nicht?
Ich musste zum Beispiel meine Heckstoßstange nachdem
mir einer Hinten Draufgebrummt war tauschen lassen.
Das selbe hätte aber auch passieren können wenn ich beim rangieren
irgendwo gegen gefahren wäre.
Ist ein Parkrempler nun ein Unfall oder nicht?
Ist dann nicht auch ein Einbruchschaden bei dem Scheiben
und evtl. noch mehr getauscht werden musste dann auch ein Unfall?
Ich meine gerade eine Comand kostet über 4000 Doppelmark!
Dagegen sind meine knapp 1200 Euro für die Heckstoßstange
geradezu lächerlich?
Diese Formulierung ist IMHO völlig normal!
Man sollte halt nur alle Schäden angeben!
Die Beurteilung ob ein Parkrempler ein Unfall war oder nicht
bleibt dem Käufer überlassen.
Früher hieß es mal, dass nur Schäden von tragenden Teien als Unfallschaden angegeben werden müssen! Ein Austausch von Stoß-Stangen und Hauben zählt dann nicht als Unfall! Kann aber sein, dass es auch wieder geändert wurde. 2005 hatte ich mir einen 3er BMW gekauft, der mal eine neue vordere Stoß-Stange bekommen hatte! Die Verkäuferin von BMW hatte mich vorher informiert, aber gemeint dass es nicht als Unfall zählt!
Zitat:
Original geschrieben von Nighttrain1012
Du hast in jedem Fall ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wenn dort falsche Angeben gemacht worden sind. Ob vom Vorbesitzer oder Verkäufer spielt keine Rolle, Gerichte (sollte es soweit kommen) gehen immer davon aus das ein Händler oder Autohaus soviel erfahrung haben etweilige Schäden am KFZ erkennen zu müssen. (hatte so einen Fall in der Familie war ein Wald- und Wiesen-Händler mußte die Kiste dank Gericht wieder zurück nehmen)
Über diese Brücke würde ich nicht gehen, denn wenn der Vorbesitzer einen Vorschaden verschweigt und der VK nachweist, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und auch dabei keinen Schaden feststellen konnte, hast du als Käufer schlechte Karten.
Das ist keinesfalls ein "Selbstgänger", vor allem, weil die Definition "Unfallschaden" alles andere als eine einheitliche ist. "Vor Gericht und auf See ......."
Wenn der Verkäufer es so genau weiß, dass nichts war, kann er es doch auch so im KV vermerken. Dann ist es eine zugesicherte Eigenschaft und durchklagbar.
Die Angaben von Nighttrain sind korrekt, das ist z.Zt. die gängige Rechtsprechung.
Schönes Wochenende!
pp
Zitat:
Original geschrieben von protoplaste
Die Angaben von Nighttrain sind korrekt, das ist z.Zt. die gängige Rechtsprechung.
du hast sicher ein paar aktenzeichen, anhand derer man das mal objektiv bewerten kann, oder ?!
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von protoplaste
Die Angaben von Nighttrain sind korrekt, das ist z.Zt. die gängige Rechtsprechung.
Schönes Wochenende!
pp
Dann gib du mir das Geld (mercantiler Minderwert), was ich mir vor Gericht erstreiten wollte, aber leider gescheitert bin.
Ich rate zu äußerster Vorsicht bei solchen Aussagen, da das unter Umständen ganz schnell ein böses Erwachen geben kann.