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Kaufvertrag Vorbesitzer
Hallo,
wir wollen ein neues Auto (gebraucht) vom Händler kaufen,
Im Vertrag steht 1 Vorbesitzer, im Brief konnte ich aber erkennen, dass 2 Besitzer eingetragen sind, beides kein Händler. Müsste dann im Vertrag nicht 2 Vorbesitzer stehen?
Also nach meinem Verständnis könnte er 1 Vorbesitzer schreiben, wenn er selbst der jetzige Besitzer wäre, oder?
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23 Antworten
Richtig. Zwei unterschiedliche Einträge = zwei unterschiedliche Besitzer.
Na ja der Händler ist ja wahrscheinlich nicht der Halter und steht daher nicht im Brief. Also waren es 2 andere Halter, nicht nur einer.
Was sagt der Händler dazu?
Zitat:
@ProjektDoenerTaxi schrieb am 31. Mai 2024 um 12:09:13 Uhr:
Was sagt der Händler dazu?
Wir haben ihn darauf angesprochen und er meint, dass er im Recht ist und seine Angabe von einem Vorbesitzer korrekt ist, obwohl wir nun als Nr 3 mit 2 Vorbesitzern eingetragen sind.
Nr 1 und 2 sind beides Privatpersonen ohne Verbindung zum jetzigen Händler.
So ein Rechenschieber (Abakus) könnte dem Händler helfen
Bist du sicher, dass du bei dem Händler noch kaufen möchtest? Gruß, der.bazi
Zitat:
@Peli75 schrieb am 31. Mai 2024 um 13:16:07 Uhr:
Zitat:
@ProjektDoenerTaxi schrieb am 31. Mai 2024 um 12:09:13 Uhr:
Was sagt der Händler dazu?
Wir haben ihn darauf angesprochen und er meint, dass er im Recht ist und seine Angabe von einem Vorbesitzer korrekt ist, obwohl wir nun als Nr 3 mit 2 Vorbesitzern eingetragen sind.
Nr 1 und 2 sind beides Privatpersonen ohne Verbindung zum jetzigen Händler.
Falls der Händler das Fahrzeug im Auftrag des Vorbesitzers verkauft (sollte sich dann aus dem Vertrag ergeben), so wäre die Angabe "ein Vorbesitzer" richtig.
Gleiches würde ich auch akzeptieren, wenn nur die Haltereigenschaft wechselt, der Besitzer aber bleibt.
Deine Beiträge sind etwas widersprüchlich:
"wir wollen ein neues Auto (gebraucht) vom Händler kaufen" - wäre die Zukunft und ihr habt noch nicht gekauft
"obwohl wir nun als Nr 3 mit 2 Vorbesitzern eingetragen sind" - wäre die Gegenwart und ihr habt bereits gekauft und das Fahrzeug ist auf euch umgeschrieben. Und aus der Erinnerung heraus sind nicht Besitzer, sondern Halter eingetragen.
Wenn Ihr oder Du schon gekauft hast und in der ZB 2 eingetragen seid oder bist: abhaken.
Lohnt den Aufwand nicht dagegen vorzugehen, zumal der Händler sich auch uneinsichtig zeigt.
Ansonsten hätte man natürlich schon einen kleinen Rabatt nachträglich raushandeln können.
Ich vermute der Händler sieht es so:
Hier steht ein gebrauchtes Auto bei mir , da steht Herr X in der Zul.besch. Teil 2 drin.
Das hat außer diesem Hr.X noch die Frau Y als 1.Halter drinstehen.
Da schreib ich 1 Vorbes. weil es vor dem jetzigen eben einen davor gab.
Das ist die Autohändler Arithmetik
Kann man machen, sollte man kennen, am eindeutigsten ist immer noch zu schreiben:
Aus 1. Hand oder aus 2., 3, usw. Hand.
Aber sehe es mal andersrum: Obwohl das Auto nun 3. Hand ist und ihr als 3.Halter eingetragen seid, bei einem Verkauf des Autos gebt Ihr doch sicher nun in einem Inserat auf die Frage:
„Anzahl der Vorbesitzer“ eine 2 ein und keine 3 , oder?
Denn das Auto ist , solange nicht verkauft, noch immer euers und hatte 2 Besitzer vor euch.
So hat es der Händler auch gemacht bzw.sich gedacht. In dem Fall halt 2 Besitzer, 1 Vorbesitzer.
Hast du echt Verständnis dafür, einen der Halter generell zu unterschlagen?
Wenn der Erstbesitzer sein Auto verkauft, kann der dann als "0 Vorbesitzer" verkaufen?
Und das von einem gewerblichen Händler....
Wenn 2 Besitzereinträge im Brief stehen sind das 2 Vorbesitzer, basta.
Ja, kann er, denn vor ihm hatte niemand das Auto (Hersteller und Händler zählen eher nicht).
Im ADAC-Formular steht:
" <n> Anzahl Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer)".
Das kann man ausfüllen und streichen, so daß es unmißverständlich ausgedrückt wird.
Was sein könnte der Wagen vorher auf den Mann eingetragen und die Frau ist gefahren und war in ihrem Besitz, Paar hat si h getrennt, die Frau at sich in dem Zuge ach als Halter eingetragen. Bleibt unter den Strich ein Besitzr und zwei Halter. Der Halter eines Fahrzeuges muss nicht der Besitzer sein.
Es bleiben dennoch zwei Fahrzeughalter statt einer.