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Kawasaki 35 Jahre abgemeldet

Themenstarteram 26. Mai 2022 um 6:22

Guten Tag ,

Ich möchte mir gerne ein weiteres Motorrad zulegen.

Die gute ist bj 1979, komplett original und alle Papiere vorhanden.

Nun meine Frage:

Die kawa ist seit 1987 abgemeldet.

Wie teuer währe eine vollabnahme?

Ist eine wieder Zulassung ohne Probleme möglich ?

Vielleicht weiß hier ja jemand bescheid.

Danke im voraus!

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26 Antworten

Solange das Ding schon mal zugelassen war, sehe ich da keine Probleme! Da es seit 1987 abgemeldet ist, ist der Fall ja klar.

 

Mfg

Es muss eine vollabnahme gemacht werden. Aber sonst steht nichts im Weg. Viel Erfolg.

Die Abnahme dürfte dein geringstes Problem sein.

Aber erstmal dahin kommen.

Nach 35 Jahren Stillstand, wovon ich ausgehe, dürften die Restaurierungsarbeiten herausfordend sein.

Themenstarteram 26. Mai 2022 um 17:51

Weiß einer wie hoch die Kosten sind einer vollabnahnme ?

am 26. Mai 2022 um 19:07

Laut Internet zwischen 75 und 150 €. Aber glaub mir, bis die Möhre wieder flott ist und fährt ist das wirklich Dein kleinstes Problem Tank entrosten, neue Reifen, neue Bremsschläuche, evt. neue Vergaser-Gummis, festsitzende Bremsen, Vergaser reinigen........ da können schnell ein paar hundert Euros zusammenkommen. Wenn Dir schon die Abnahme zu teuer ist, dann laß bloß die Finger weg von sowas.

Themenstarteram 26. Mai 2022 um 19:11

Mit der Abnahme ging es mir nur darum das ich ungefähr weiß was mich erwartet.

Hat nix mit zu teuer zu tun.

am 26. Mai 2022 um 19:47

Ich würde ganz einfach mal den TÜV in deiner Nähe kontaktieren die sagen es dir dann genau. Des weiteren

kannst du dann auch noch fragen was die alles brauchen an Papieren usw. um unnötige Lauferei zu vermeiden.

Wie Softail-88 schon geschrieben hat, kommt da einiges an Kosten auf dich zu.

Stell doch bitte mal ein Bild von der Maschine hier rein, es gibt hier viele Oldies-Fans - Danke!

Welche Kawasaki ist es denn?

Viele Grüße, Uli

Themenstarteram 27. Mai 2022 um 13:15

Eine kawasaki z 200

Eine Z200 ist ein kleiner Einzylinder, sollte so um die 17 PS haben. Ein schönes Motorrad, aber kein Kulturgut wie die größeren Z aus dieser Zeit. Die in einen Originalzustand zu versetzen wird eine Menge Geld verschlingen. Auf kleinen Landstraßen wird sie viel Spaß machen. Den Aufwand wird aber niemand bezahlen wollen, so etwas kann man nur aus Spaß an der Freude machen, für die entspannte Runde am Wochenende. Die meisten modernen 125er werden ihr wegfahren.

Mit meiner RD war es ähnlich, Spaß ohne Ende bis der Motorschaden kam. Die Wiederherstellung des Motors und die Arbeiten an Federung, Lackierung etc. übersteigen einen möglichen Verkaufswert. Trotzdem wird die RD langsam wiederhergestellt, so ein leichtes Krad erzeugt ein Grinsen bis hinter die Ohren, da kommt kein modernes Krad mit! Bevor Du mit der Arbeit beginnst, solltest Du Dir im Klaren darüber sein was Du selbst machen kannst, und erste Anfragen an die Profis richten, wg. möglicher Motorschäden etc.. Die erste Wiederbelebung meiner RD hat mehrere Jahre gedauert, aus finanziellen Gründen, die zweite Wiederbelebung nach Motorschaden dauert noch.

Aber wenn die kleine Z fertig ist und Du die ersten Ausfahrten machst, dann kommst Du aus dem Grinsen nicht mehr heraus!

Viele Grüße, Uli

Schade, daß ich gestern selber den ganzen Tag an meiner Kawa Bj.81 gebastelt habe und hier nicht reingeschaut habe…

Nun hat der TE lauter gutgemeinte, jedoch falsch e Antworten für sein Hauptanliegen erhalten.

Ich habs in verschiedenen Threads schon mehrmals geschrieben:

Es gibt seit geraumer Zeit keine verpflichtende Vollabnahme (früher als Paragraf 21 bekannt) mehr für abgemeldete KFZ, egal wie lange die Stillgelegt waren…

Einzige Vorraussetzung: Deutscher KFZ-Brief oder ZB 2 vorhanden.

Der TE hat doch im Opener gesagt, es sind alle Papiere vorhanden, demzufolge auch der alte weiß-grüne Fahrzeugbrief, verstehe daher nicht wieso dann hier jeder was von Vollabnahme und Gutachten schreibt. Woher habt Ihr eure Infos?

Es wird lediglich eine ganz normale HU benötigt.

Kosten hierfür: ca.45 €, da Deine Z 200 keine spezielle AU benötigt.

Denn alle Krafträder die bis zum 31.12.1988 erstmals zugelassen wurden, sind von der AU befreit.

Vielleicht sollte man die anderen hier nicht so angehen, wenn man selbst falsch liegt.

Die Zeit wurde nur hoch gesetzt, aber nicht abgeschafft.

Jetzt liegt sie bei 7 Jahren.

Und das hat die Maschine vom TE, laut seiner Aussage, ohne Probleme überschritten.

 

Kann man z. B hier nachlesen....

 

https://www.bussgeldkatalog.org/wiederzulassung/

Lieber Forster, bitte mal selbst in den Spiegel zu schauen… Du bist auch nicht grade zimperlich, wenn Du Dich im Recht glaubst.

Leider ist Dein veraltet oder unseriös.

Besser auf die richtigen offiziellen Seiten von Staat, Behörden, Landkreisen etc.schauen.

Die sogenannte 7 Jahre ist schon lange Gechichte.

Schau einfach mal in die aktuelle FZV Fahrzeugzulassungsverordnung.

Die Seite ist ziemlich aktuell.....

 

30.03.2022

 

Du hast meinen Beitrag nicht verstanden.

 

Du gehst als erstes erstmal alle an und gibst Dann deine Aussage zu ab. Gib doch nur deine Aussage zu ab oder nimm speziell Bezug auf die "falschen" Aussagen.

Aber so....

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