KBA 42425 ABE
Hallo zusammen,
ich suche für meine Felgen auf dem W124 mit der KBA Nr. 42425 eine ABE oder ein vergleichbares Gutachten.Der Dekra Mann will es unbedingt, sonst gibt es keine Plakette.
Kann jemand helfen?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dfsoldier
Servus Thaddy
Ja, das lustige Rumgenerve mit dem TÜV, das kenne ich zur Genüge.
Also, dann hau deinem AAS mal die TÜV Protokollnummer 453/4525/00668-01, abnehmende Prüfungsstelle Hückelhoven um die Ohren. Anhand der Nummer kann er sofort die ABE aus dem System lesen.
Gruß Johannes
mein lieber johannes,
das ist drei mal unsinn.
zum einen arbeiten bei der dekra (im westen) keine aaS, sondern "nur" prüfingenieure.
zum andren braucht der dekra-mann keinerlei "protokoll-nummern" oder dergleichen, sondern kann die ABE direkt anhand der KBA-nummer, nämlich 42425 im system raussuchen.
außerdem ist das ganze kein "lustiges rumgenerve", sondern der fzg.-halter hat sich darum zu kümmern, die passende ABE vorzeigen zu können. das ist nicht die aufgabe des tüv/dekra-mannes sie rauszusuchen!
aber um hier mal wirklich zu helfen: @thaddy: gib mit mal deine email-adresse als PN, dann schick ich dir die ABE als PDF.
grüße vom nogel
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29 Antworten
Servus Thaddy
Ja, das lustige Rumgenerve mit dem TÜV, das kenne ich zur Genüge.
Also, dann hau deinem AAS mal die TÜV Protokollnummer 453/4525/00668-01, abnehmende Prüfungsstelle Hückelhoven um die Ohren. Anhand der Nummer kann er sofort die ABE aus dem System lesen.
Gruß Johannes
Oh danke,
das mache ich und bin gespannt, was der DEKRA-Heinz dazu meint.In seinem allwissenden System (lt. eigener Aussage) hat er zu der KBA nix gefunden.Bei der letzten HU hat wegen den Felgen niemand etwas gesagt.
Grüße, Thaddy
Zitat:
Original geschrieben von dfsoldier
Servus Thaddy
Ja, das lustige Rumgenerve mit dem TÜV, das kenne ich zur Genüge.
Also, dann hau deinem AAS mal die TÜV Protokollnummer 453/4525/00668-01, abnehmende Prüfungsstelle Hückelhoven um die Ohren. Anhand der Nummer kann er sofort die ABE aus dem System lesen.
Gruß Johannes
mein lieber johannes,
das ist drei mal unsinn.
zum einen arbeiten bei der dekra (im westen) keine aaS, sondern "nur" prüfingenieure.
zum andren braucht der dekra-mann keinerlei "protokoll-nummern" oder dergleichen, sondern kann die ABE direkt anhand der KBA-nummer, nämlich 42425 im system raussuchen.
außerdem ist das ganze kein "lustiges rumgenerve", sondern der fzg.-halter hat sich darum zu kümmern, die passende ABE vorzeigen zu können. das ist nicht die aufgabe des tüv/dekra-mannes sie rauszusuchen!
aber um hier mal wirklich zu helfen: @thaddy: gib mit mal deine email-adresse als PN, dann schick ich dir die ABE als PDF.
grüße vom nogel
@Nogel. Du hast Post.
Der Prüfer hat die Felgen anhand der KBA Nr. im System nicht gefunden.Es ist richtig, dass man eine entsprechende Bescheinigung haben sollte, aber da der Prüfer bei der letzten HU nicht auf die Felgen eingegangen ist, habe ich mir diesbezüglich auch nichts dabei gedacht,
@thaddy: du hast auch post (deine ABE)
grüße vom nogel!
Lieber Nogel
Das nicht jeder TÜV Prüfer/Ingenieur ein nervtötender Besserwisser ist, ist mir durchaus bewusst.
Und ich gestehe auch absolut zu, dass es die Pflicht des Halters ist, sich um die Papiere des Fahrzeuges zu kümmern und die ABE´s mit zuführen. Jedoch ist es oft erstaunlich, dass anhand einer einfachen KBA Nr. es oftmals nicht möglich ist und die TÜV Prüfer bei uns hier mir mal gesagt haben, dass sie die Protokollnummer zur Identifikation bräuchten.
Was mich hier aber wieder freut, dass du dem Thaddy die ABE geben konntest !
Mfg Johannes
Hallo Freunde,
mir ist hier sehr gut geholfen worden.
@Nogel: Vielen Dank.Nun werde ich die Plakette bekommen, da der einzige Knackpunkt jetzt beseitigt ist.
Thaddy
@Nogel
Du hast noch mal Post.
Gruss
Und...Hast du die Plakette bekommen?
Wenn die KBA nämlich nicht mehr im System zu finden ist...
ist sie ungültig, auch wenn du noch eine ABE hast.
Wenn der Hersteller z.B. pleite geht oder nicht mehr nachweisen kann, ein QS System zu haben, wird die KBA Nummer für ungültig erklärt...und du fährst, ohne es zu wissen, ohne Zulassung rum.
Ich spreche leider aus eigener Erfahrung.
Wenn du Glück hast, gehts dann evtl. mit §19.2 Abnahme.
Zitat:
Original geschrieben von altundgebraucht
Wenn die KBA nämlich nicht mehr im System zu finden ist...
ist sie ungültig, auch wenn du noch eine ABE hast.
Die ABE ist gültig und im System vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von altundgebraucht
..und du fährst, ohne es zu wissen, ohne Zulassung rum.
Das ist sowieso Unsinn. Ein typisches Ammenmärchen.
Nogel
@nogel:
Ich druck deinen Kommentar mal aus und geh nochmal zum TÜV.
Wünsch mir Glück!
Zitat:
Original geschrieben von altundgebraucht
@nogel:
Ich druck deinen Kommentar mal aus und geh nochmal zum TÜV.
Wünsch mir Glück!
Wie gesagt, die ABE ist im System und gültig.
Und die Betriebserlaubnis des Fzgs. ist nicht erloschen.
Deswegen kann eine fehlende Räder-ABE oder sonst nicht eingetragene Räder/falsche Felgen/falsche Bereifung etc. natürlich trotzdem eine Unvorschriftsmäßigkeit datstellen, die zum Nichterteilen der HU-Plakette führt.
Aber die Betr.-Erlaubnis ist deswegen noch lange nicht erloschen.
Nogel
@nogel:
Könntest du dann auch vllcht gucken, ob die ABE für meine Felgen auch im System ist?
KBA 45376...
Merci
du hast post!