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KBA 45322 Alufelgen S 203

Mercedes
Themenstarteram 27. Mai 2012 um 10:01

hi,

mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.

stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...

was sagt ihr?

mfg

Beste Antwort im Thema
am 27. Mai 2012 um 11:54

Hallo zipzilla,

sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.

In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.

Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.

Zitat:

stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...

Nicht unbedingt.

Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.

Zitat:

mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.

Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.

Zitat:

auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.

Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).

 

Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.

Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.

Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.

Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.

 

Gruß

Alpha Lyrae

8 weitere Antworten
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8 Antworten
am 27. Mai 2012 um 10:08

Google aufmachen, KBA Nummer eingeben und schon weiß man dass es sich um eine Felge für FORD handelt:

http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/63_4/alu469.pdf

Gruß

Opa Fred

am 27. Mai 2012 um 11:54

Hallo zipzilla,

sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.

In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.

Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.

Zitat:

stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...

Nicht unbedingt.

Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.

Zitat:

mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.

Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.

Zitat:

auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.

Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).

 

Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.

Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.

Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.

Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 27. Mai 2012 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Hallo zipzilla,

sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.

In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.

Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...

Nicht unbedingt.

Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.

Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.

Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).

 

Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.

Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.

Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.

Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.

 

Gruß

Alpha Lyrae

danke,danke danke,

das mit fordfelgen hatte ich auch gegooglelt,aber dachte mir,dit kann definitiv nicht passen...

wie gesagt,danke danke

wegen den dokumenten schrieb er mir heute per mail,das die für den mercedestyp eintragungsfrei sind,ick war nur verwundert,deswegen den eintrag im forum...

mfg

Themenstarteram 27. Mai 2012 um 12:54

hi,

kennst du dich mit der dieselbesteuerung aus?

c200 cdi,mit plakette grün

c220 cdi nur gelb,da weiss ick,steuern jährl. 339€

weißt du,was der c200 kostet?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Hallo zipzilla,

sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.

In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.

Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...

Nicht unbedingt.

Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.

Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.

Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).

 

Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.

Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.

Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.

Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 27. Mai 2012 um 14:28

Hallo

Zu faul zum Googlen? Eieiei!

Kfz Steuer Berechnung

Themenstarteram 27. Mai 2012 um 16:41

hi,

nein,bin ich nicht.der rechner funktioniert doch net.der pkw wurde ez 2005 bzw. 2004 zugelassen,der rechner rechnet aber erst ab 2009? oder bediene ick das ding falsch?

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von S203 SE

Hallo

Zu faul zum Googlen? Eieiei!

Kfz Steuer Berechnung

http://themen.autoscout24.de/auto/kfz-steuer3/?extcidm=76266694180929|||kfz+steuer|||P

Hier geht's auch mit EZ vor 09.

Themenstarteram 27. Mai 2012 um 17:08

danke,

leider habe ich nicht den schadstoffausstoss parat.habe aber jetzt die version vor 2009 vom steuerrechner gefunden.

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von Schnitzel862

http://themen.autoscout24.de/auto/kfz-steuer3/?extcidm=76266694180929|||kfz+steuer|||P

Hier geht's auch mit EZ vor 09.

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