KBA 45322 Alufelgen S 203
hi,
mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.
stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...
was sagt ihr?
mfg
Beste Antwort im Thema
Hallo zipzilla,
sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.
In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.
Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.
Zitat:
stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...
Nicht unbedingt.
Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.
Zitat:
mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.
Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.
Zitat:
auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.
Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).
Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.
Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.
Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.
Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.
Gruß
Alpha Lyrae
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8 Antworten
Google aufmachen, KBA Nummer eingeben und schon weiß man dass es sich um eine Felge für FORD handelt:
http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/63_4/alu469.pdf
Gruß
Opa Fred
Hallo zipzilla,
sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.
In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.
Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.
Zitat:
stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...
Nicht unbedingt.
Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.
Zitat:
mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.
Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.
Zitat:
auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.
Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).
Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.
Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.
Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.
Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.
Gruß
Alpha Lyrae
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Hallo zipzilla,
sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.
In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.
Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zitat:
stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...
Nicht unbedingt.
Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zitat:
mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.
Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zitat:
auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.
Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).
Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.
Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.
Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.
Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.
Gruß
Alpha Lyrae
danke,danke danke,
das mit fordfelgen hatte ich auch gegooglelt,aber dachte mir,dit kann definitiv nicht passen...
wie gesagt,danke danke
wegen den dokumenten schrieb er mir heute per mail,das die für den mercedestyp eintragungsfrei sind,ick war nur verwundert,deswegen den eintrag im forum...
mfg
hi,
kennst du dich mit der dieselbesteuerung aus?
c200 cdi,mit plakette grün
c220 cdi nur gelb,da weiss ick,steuern jährl. 339€
weißt du,was der c200 kostet?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Hallo zipzilla,
sehr gut, dass Du Deine Fragen vor dem Fahrzeugkauf stellst.
In der Tat sollte ein Verkäufer nachweisen können, dass Sonderräder auf dem Fahrzeug zulässig sind und die entsprechenden Dokumente vorweisen. Sie gehören zu den Fahrzeugpapieren.
Ich antworte Dir jetzt 'mal in etwas anderer Reihenfolge.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zitat:
stimmt das so,meinermeinung nach,was nicht im schein/brief steht und von der serie abweicht,muß eingetragen werden...
Nicht unbedingt.
Wenn für ein Sonderrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurde (ist hier der Fall), bedeutet es, dass für dessen Betrieb an bestimmten Fahrzeugtypen/-modellen keine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich sind, sofern die im fahrzeugbezogenen Radgutachten (Anlage zur ABE) genannten Auflagen erfüllt werden. Was hier zutrifft, kann ich nicht bewerten, da mir weitere Angaben zum Radmodell fehlen.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zitat:
mein momentaner bauchgefühlfavorit hat 17er schluffen drauf,die in den papieren nicht auftauchen.
Wie bereits erwähnt, ist das bei Sonderrädern mit einer ABE vielleicht auch nicht nötig. Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere können aber dennoch erforderlich sein, wenn weitere Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Zitat:
auf die frage hin,warum nicht,konnte der verkäufer nicht direkt antworten.das hat ihm keene ruhe gelassen und er hat seine papiere durchwühlt und n kba-teilegutachten gefunden,indem stehen würde,das die dinger für die klasse eintragungsfrei sind.
Immerhin hat sich der Verkäufer Mühe gegeben, was für ihn spricht. Noch besser wäre es, wenn er die passenden Dokumente vorweisen und beim Verkauf übergeben würde, vorzugsweise bezogen von R.O.D (ABE-Haupttext + fahrzeugbezogene Anlage).
Die montierten Räder sind keinesfalls für Fahrzeugmodelle von Ford vorgesehen. Bereits der Vergleich der Anschlussmaße Ford/Mercedes macht das klar.
Es ist vielmehr so, dass eine ABE für Sonderräder mehrere Ausführungsformen enthält, die sich in ihren Anschlussmaßen und oft auch in der Einpresstiefe unterscheiden. Dazu gibt es dann einen Stapel von Radgutachten, die den jeweiligen Verwendungsbereich beschreiben.
Eine oberflächliche Google-Suche führt daher nicht zum Ziel.
Aber immerhin konnte ich diese Anlage zur ABE 45322 finden, die im vorliegenden Fall passen könnte, sofern sich die darin erwähnten Kennzeichnungen auf den Rädern wiederfinden lassen. Die Auflagen für den Typ 203 sollten natürlich auch erfüllt sein.
Gruß
Alpha Lyrae
hi,
nein,bin ich nicht.der rechner funktioniert doch net.der pkw wurde ez 2005 bzw. 2004 zugelassen,der rechner rechnet aber erst ab 2009? oder bediene ick das ding falsch?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von S203 SE
Hallo
Zu faul zum Googlen? Eieiei!
http://themen.autoscout24.de/auto/kfz-steuer3/?extcidm=76266694180929|||kfz+steuer|||P
Hier geht's auch mit EZ vor 09.
danke,
leider habe ich nicht den schadstoffausstoss parat.habe aber jetzt die version vor 2009 vom steuerrechner gefunden.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Schnitzel862
http://themen.autoscout24.de/auto/kfz-steuer3/?extcidm=76266694180929|||kfz+steuer|||P
Hier geht's auch mit EZ vor 09.