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KBA-Rückruf
Es gibt einen neuen Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt und zwar:
Fehler in der Steuerelektronik der elektromechanischen Servolenkung (EPS) führt zu Ausfall der Lenkkraftunterstützung.
Für den 1,3,X1,Z4
Bj: 2007-2012
Veröffentlicht am 13.07.2012
Beste Antwort im Thema
Zum ersten. es war nicht vom hören sagen oder irgendwo gelesen , sonder es stand auf der Seite vom KBA.
Zum zweiten . es waren auch nicht alle BMW`s betroffen sondern nur einige,die auch schon angeschrieben wurden.
Und es diente auch nur zur INFO und es hat auch keiner gesagt das es alle haben.
Das Forum ist auch dafür und nicht nur für dummes Zeug zu schreiben.
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35 Antworten
Hm und nu? Einfach zu BMW fahren und anfragen?
BTW zur Zündspulenaktion, hiess ja immer 4 Zylinder?
Lt. der ADAC Seite mit Rückrufen sind die Zündspulenrückrufe auf alle 3er bezogen, keine 4 Zylinder oder so.
Ich habe morgen selber einen Termin beim freundlichen und werde es auch ansprechen.Werde euch dann hier auf dem
laufenden halten.
Die Zündspulen sind ja keine Rückrufaktion sondern eine "Serienstandsverbesserung" der Herstellers.
Rückrufe vom KBA sind ein anderes Kaliber. In dem Fall wird man mit Sicherheit benachrichtigt.
Das betrifft aber ganz schön viele Autos.....
Ein Rückruf ist verpflichtend für den Halter. Fährt man nicht in die Werkstatt, legt die Zulassungsstelle irgendwann den Wagen still.
gibt es da ne genaue quelle? google findet da nichts.. ne ungefähre zahl der betroffenen autos würd mich mal interessieren.
hat das was mit der aktivlenkung zutun?
Ist damit auch die Servotronik betroffen?
ich glaub es geht um diesen hier : http://www.kba-online.de/gpsg/jsp/gpsg5.jsp
Bin da recht unerfahren...
wenn das KBA den Rückruf anordnet, muss ich das dann selber löhnen oder wird der Rückruf dann dem Hersteller auferlegt?
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Bin da recht unerfahren...
wenn das KBA den Rückruf anordnet, muss ich das dann selber löhnen oder wird der Rückruf dann dem Hersteller auferlegt?
rückruf bezahlt die AG und ist für den kunden kostenlos
Zitat:
Original geschrieben von John Connor
Das betrifft aber ganz schön viele Autos.....
Ein Rückruf ist verpflichtend für den Halter. Fährt man nicht in die Werkstatt, legt die Zulassungsstelle irgendwann den Wagen still.
Ach was ??
Rückruf über KBA ist der Nachweis, dass der Halter informiert wurde. Zwangsstilllegung wegen nicht in Anspruchnahme gibt es bei uns noch nicht.
Ich glaube das stimmt nicht ganz so,
Bei besonders gefährlichen Mängeln müssen alle betroffenen Fahrzeuge repariert werden. Deshalb meldet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Ende solcher Rückrufaktionen die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden.
Sie können die Betriebsuntersagung verhindern, wenn Sie Ihr Fahrzeug sofort in einer Werkstatt des Herstellers reparieren lassen und Sie dies der Zulassungsbehörde nachweisen. Näheres erfahren Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Zitat:
Original geschrieben von John Connor
Das betrifft aber ganz schön viele Autos.....
Ein Rückruf ist verpflichtend für den Halter. Fährt man nicht in die Werkstatt, legt die Zulassungsstelle irgendwann den Wagen still.
Ach was ??
Rückruf über KBA ist der Nachweis, dass der Halter informiert wurde. Zwangsstilllegung wegen nicht in Anspruchnahme gibt es bei uns noch nicht.
eben doch.....