1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4F
  7. Keilriemen gerissen, Perfect Car Garantie?

Keilriemen gerissen, Perfect Car Garantie?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 11:25

Hallo,

Hatte am Samstag das zweifelhafte Vergnügen das bei meinem Audi A6 4f Bj. 2008 3.0 TDI Quattro der Keilriemen sich während der fahrt verabschiedet hat. Naja, Abgeschleppt (auf nem Transporter) und dann in die AudiWerkstatt gestellt. Heute morgen ist er dann überprüft worden, und es kommt ein nettes Sümmchen zusammen (2100,- Flocken), bedingt eben durch den Keilriemen Wechsel, die Umlenkrolle (oder sowas), Die Servopumpe hat teile des Keilriemens abgekriegt, und die LIMA dürfte auch hinüber sein, ganz komische Geräusche laut Mechaniker.

Jetzt komm ich zu meiner Frage:

Ich habe das Auto im Feb. Gekauft (gebraucht natürlich) und eine Perfect Car PRO Garantie gekriegt. Diese gilt für ein Jahr und ich bleibe in den Parametern für die Gültigkeit (nicht älter als 6 Jahre und unter 150Tkm Laufleistung, meiner ist 4Jahre und 135TKm gelaufen)

Gilt die Garantie auch für solche Schäden? Die Fett unterlegten Passi in den Garantiebestimmungen sagen was von Gummiteilen, Gilt ein Keilriemen auch als Gummiteil?

Danke im Vorraus und verbleibe

Mfg hornetbuster

Ich geb mal den Passus von der Perfect Car Pro wieder:

PerfectCar PRO (erweiterte Garantie)

1. Fahrzeuge, die innerhalb der ersten 6 Jahre nach Erstzulassung an den Garantienehmer ausgeliefert werden bzw. bei Servicegarantien zum Tag der Verlängerung und bei Quereinsteigern zum Zeitpunkt des Garantiebeginns nicht älter als 6 Jahre sind und die zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtfahrleistung von unter 150.000 km aufweisen, können durch den Garantiegeber die erweiterte Garantie PerfectCar PRO erhalten. Diese erweiterte Garantie gewährt zusätzlich die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile des im Kaufvertrag/Werkvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs.

2. Folgende Positionen und Bauteile sind von der erweiterten Garantie nicht erfasst und daher ausgeschlossen:

a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen;

b) Kupplungsscheiben und Bremsbeläge, -trommeln, -scheiben und -klötze, Reifen, Auswuchten der Räder, Federn und Stoßdämpfer;

c) Batterien, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;

d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterungen;

e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lack- und Korrosionsschäden, Undichtigkeiten;

f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten im ursächlichen Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf ( s. § 6,II, 1. und 2.).

g) Auspuffsysteme mit Katalysator, Verunreinigungen im Kraftstoffsystem;

h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;

i) Radio-/Kassetten-/CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des Sound-Systems sowie Unterhaltungselektronik, Navigationssysteme und Telefone, Audio- und Videosysteme;

j) Auswuchten der Räder;

k) Wartung (Teile und Service)

§ 3 Garantieausschlüsse

Keine Garantie besteht (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) für folgende Schäden:

Ähnliche Themen
15 Antworten

Zuallererst würde ich meinen, dass hier die Gewährleistung des Händlers greift und nicht die Garantie.

Ich hatte schon mehrere Autos und immer die Serviceintervalle wahrgenommen, wobei auch verschlissene Riemen aufgefallen sind und auch ersetzt wurde. Gerissen ist mir während der Fahrt noch nie einer.

Wenn der aber binnen eines Jahres reisst, dann muss er ja beim letzten Servicetermin schon erkennbar verschlissen gewesen sein, sonst kann ich mir das nicht erklären.

Nach den hier vorliegenden PerfectCar Pro-Bestimmungen würde ich meinen, dass nur der Keilriemen nicht bezahlt wird, alles andere unterliegt den Garantiebestimmungen.

Ich lese es genau anders herum und denke die Garantie zahlt nichts....

Gewährleistung kann ich mir auch nicht vorstellen, auf was denn und warum?

MFG

Üblicherweise wird, wenn ein Fahrzeug verkauft wird, dieses vorher noch durchgechecked und spätestens dann hätte ein verschlissener Keilriemen auffallen und ersetzt werden müssen.

Es ist doch sehr wohl anzunehmen, dass ein Keilriemen, der als in Ordnung befunden wird, bis zum nächsten Servicetermin durchhält. Wenn die Werkstätte nicht dieser Meinung ist, hätte sie ihn bereits da tauschen müssen.

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 11:51

Ich hab das Auto im Februar bei einem Audi Vertragshändler gekauft, der hat noch eine Verkaufsüberprüfung gemacht, das war bei 131800 KM und bin bis jetzt vielleicht 4000 Km gefahren.

Ich hab ja die Garantie abgeschlossen, die frage ist ob ein Keilriemen und die dadurch entstanden Schäden ersetzt werden. Mir egal ob auf Gewährleistung oder Garantie, hauptsache ich muss so wenig wie möglich zahlen. 2100 sind da schon ein ganzer batzen (ca 10% des Kaufpreises)

Mfg hornetbuster

Zitat:

Original geschrieben von hornetbuster

[..] Mir egal ob auf Gewährleistung oder Garantie, hauptsache ich muss so wenig wie möglich zahlen.[..]

Genau darum sollte es DIR nicht egal sein. Gewährleistung ist aus finanzieller Sicht des Käufers immer besser, wenn anwendbar. (natürlich kommts auf die Einzelfälle an: Ein neuer Motor auf Grantie mit 0km ist vermutlich besser als ein im Rahmen der Gewährleistung gangbar gemachter mit 150.000km. Aber der Garantietausch wird nicht kostenlos sein.)

Gewährleistung: verpflichtende Sachmangelhaftung zu 100% auf Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, Mangelbeseitigung muss zunächst dem Verkäufer(!) überlassen werden, nach 6 Monaten Beweislastumkehr, Gesamtdauer gesetzlich geregelt ein oder zwei Jahre.

Garantie: freiwillig(!) abgeschlossene Haftung für Mängel in bestimmten Bereichen, die in einem bestimmten Zeitraum entstehen oder erkennbar werden. Hierbei werden Lohn/Material mit zunehmendem Alter/Laufleistung nur noch anteilig übernommen.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist im Einzelfall immens und sollte von jedem verstanden werden!

Manchmal reisst der Riemen durch ein defektes Nebenaggregat.Du schreibst ja das die Lima defekt ist,vielleicht ist dadurch der Riemen gerissen.

Bei meinem Bruder ist der Riemen durch defekten Klimakompressor gerissen.

Dann wäre die Sache doch ganz klar auf Garantie zu beheben.

2 Dinge gäbe aus meiner Sicht noch dazu zu sagen:

  1. in meiner PerfectCarPro steht bei den Garantieausschlüssen ein bisschen mehr - kann aber auch sein, dass ich eine bereits überarbeite Ausfertigung habe: "...11. Wartung (Teile und Service) und allgemeiner Verschleiß sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind (z.B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen). ..." Selbst wenn das bei Dir so explizid nicht formuliert ist, wird der Garantiegeber das wohl unter der Rubrik ablehnen. Meine Vermutung
  2. sollte die Garantie doch eintreten, dann werden Materialkosten über 100.000 km nur noch zu 40% übernommen - so steht es zumindest in meiner PerfectCarPro...

VG

Immo

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von immohai

2 Dinge gäbe aus meiner Sicht noch dazu zu sagen:

  1. in meiner PerfectCarPro steht bei den Garantieausschlüssen ein bisschen mehr - kann aber auch sein, dass ich eine bereits überarbeite Ausfertigung habe: "...11. Wartung (Teile und Service) und allgemeiner Verschleiß sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind (z.B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen). ..." Selbst wenn das bei Dir so explizid nicht formuliert ist, wird der Garantiegeber das wohl unter der Rubrik ablehnen. Meine Vermutung
  2. sollte die Garantie doch eintreten, dann werden Materialkosten über 100.000 km nur noch zu 40% übernommen - so steht es zumindest in meiner PerfectCarPro...

VG

Immo

Ja das habe ich auch gelesen, mir war das mit den verminderten Materialkosten schon total bewusst, aber wenigstens die Arbeitszeit (die ja auch sehr viel ausmacht) wird ersetzt!

Und zweitens, wenn man diesen Absatz ließt, dann ergibt sich daraus, das Reperaturen die im Rahmen von einem Service gemacht werden (z.b. ein Zahnriemenwechsel bei einem 2.0TDI bei 120Tkm) nicht bezahlt werden, da sie zur Wartung des Fahrzeuges Dienen! Was ja andersherum heißen würde, wenn der Zahnriemen auch schon bei 20Tkm reißt, wird die reperatur nie bezahlt. Im folgeabsatz heißt es das Schäden die durch nicht wartungsgemäß ersetzte Teile (eben zahnriemen bei 120tkm oder Kupplungsscheiben bei was weiß ich) entstehen auszunehmen sind von der Garantie. Ergo, Wenn der Keilriemen zu alt war, hätte er beim Service (das bei 118Tkm beim Audifachbetrieb gemacht wurde) laut Serviceintervall ausgetauscht werden müssen (schlagmichtot ich weiß nicht wann der hätte gewechselt werden müssen bei welchem Service), wenn er nicht laut Serviceintervall zu wechseln wäre, müssten Schäden die dadurch entstehen ersetzt werden (ist kompliziert die Fachsimpelei)

Hier der Text des Perfect Car Pro Garantiebestimmungen: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=704314

Der Absatz heisst, dass Wartungsarbeiten nicht durch die Garantie abgedeckt sind. Sonst könnte man doch kommen und sagen: "Der Zahnriemen ist porös. Bitte tauscht den im Rahmen der Garantie."

Wenn aber ein vorschriftsmäßig gewarteter Riemen reisst, könnte es auch ein abgedeckter Schaden sein.

Also ich lese das nicht so.

Wo steht denn, dass Schäden an korrekt gewarteten und servitierten Verschleißteilen übernommen werden? Dort steht nur, dass diese Teile von der Garantie ausgenommen werden.

Ich denke, dass wenn der Service immer korrekt bei Audi gemacht wurde und der Keilriemen vor seinem Intervall gerissen ist, das ein Fall für eine Kulanzanfrage bei Audi ist.

Wenn er bereits zu erstzen war und nicht ersetzt wurde oder ersetz wurde und doch gerissen, ist das ein Gewährleistungsthema gegenüber der servicedurchführende Audi-Werkstatt.

Jetzt steht denen natürlich unbenommen, zu untersuchen und nachzuweisen, dass der Keilriemen wegen defekter Servopumpe oder LiMa gerissen ist - dann wäre es wieder ein Garantiefall.

Und ja, natürlich ist die Übernahme der Abeitskosten zu 100% und Material zu 40% sehr viel mehr als alles alleine tragen zu müssen, aber wie Vorredner bereits vorgetragen haben, Gewährleistung wäre halt besser.

Zitat:

@meierhannes schrieb am 8. Oktober 2012 um 15:58:10 Uhr:

Manchmal reisst der Riemen durch ein defektes Nebenaggregat.Du schreibst ja das die Lima defekt ist,vielleicht ist dadurch der Riemen gerissen.

Bei meinem Bruder ist der Riemen durch defekten Klimakompressor gerissen.

Dann wäre die Sache doch ganz klar auf Garantie zu beheben.

Mahlzeit jungs.

Innerhalb von einem Jahr ist mir jetzt der dritte Keilrippenriemen gerissen.

Niemand kann eine Ursache feststellen.

Alle 20000 km und 6 Monate reißt er mir.

Alle Umlenkrollen, der Schwingungsdämpfer und der Riemenspanndämpfer sind mit neu gekommen.

Lima, Kompressor und Servopumpe lassen sich normal drehen. Riemenscheiben wirken auch nicht scharfkantig, oder dergleichen.

Das einzige was JETZT aufgefallen ist, dass der Kompresor an seinen Anschlüssen Kälte-/Kontrastmittel verliert. Natürlich werde ich das sofort beheben.

Allerdings frage ich mich, ob dadurch ein Keilrippenriemen schaden nehmen kann, und auch in so weit, dass er dann so schnell reißt.

Es würde mich zumindest beruhigen, dass ich die Ursache gefunden habe, und nichtimmer mit dem Bangen rum fahre, dass er bald wieder reißt.

Meinungen? Erfahrungen?

Danke!

Ulvhedin

Hi Leute, muss das nochmal ausgraben da ich nun ein ähnliches Problem habe.

Audi A6 3.0 TDi 233ps Maschine mit Quattro S-Tronic.

Der Wagen hat jetzt 170.tkm gelaufen und mit 165tkm hab ich ihn gekauft im Juli.

Audi will für die Reperatur 1200€ haben davon übernimmt die Garantie leider gar nix.

Der Händler ist noch in der Gewährleistung ( sind ja noch keine 6 Monate um ).

Kann ich nun vom Händler verlangen den Wagen abzuholen und wieder fit zu machen ?

Wenn ich den Wagen vor Ort in einer freien Werkstatt machen lasse ca. 500€ sagte man mir.

Würde der Händler nur 250€ dabei steuern.

Was mach ich den jetzt, das gegen den Händler aussitzen ( ohne Auto ) oder 250€ nehmen und gut.

 

MfG Andy

Hallo Andy,

also prinzipiell ist es ja so, dass Du einen Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit Audi hast. Also ist Audi auch nicht Dein Ansprechpartner bei der Gewährleistung. Und dem Händlern musst Du die Chance zum Reparaturversuch geben. Wenn der Wagen auf eigenen Rädern nicht mehr zum Händler fahren kann. Dann muss der Händler den Wagen sogar abholen. Ansonsten ist Erfüllungsort der Ort des Händlers. Das heißt, Du musst sogar auf eigene Kosten den Wagen zum Hänlder schaffen, wenn der Wagen das noch selbst schafft ohne dass die Gefahr besteht, dass der Schaden vergrößert wird. Im Deine Falle muss der Händler den Wagen abholen. Und Du musst ihm die Zeit zur Reparatur einräumen. Wieviel dafür üblich ist, kannst Du bei Audi erfragen. Erst nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen hast Du einen Anspruch auf Wandlung. Wenn Du dem Händler die Möglichkeit zum Reparaturversuch nicht einräumst sondern die Reparatur selbst durchführen (lassen) willst, hast Du erstmal keinen Anspruch auf Kostenersatz. Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug - was wohl hier auszuschließen sein sollte. Wenn Dir der Händler eine Kostenbeteiligung schadenungeprüft/ungesehen anbietet, ist das schon sehr kullant. Kannst ihm ja auch was vom Pferd erzählen.

Fazit: Du musst entscheiden, ob Du die Zeit ohne Fahrzeug warten kannst, bis der Händler repariert hat. Oder ob es Dir die prognostizierten 250 € Eigenanteil wert ist, Dein Fahrzeug schneller zurück zu bekommen, weil es beim Freien um die Ecke schneller eventuell schneller geht.

VG

Sebastian

Ich würde die 250€ nehmen und es in der Freien machen lassen, wenn diese Werkstatt gute arbeit leistet. Aber bitte auch gleich alles Reparieren lassen was da vorne im argen liegt. Das beinhaltet auch den Dichtring für die Kurbelwelle. Es muss ja eh alles raus, dann kann man das gleich mit machen ;)

500 € ist ein guter Preis für die Reparatur, noch günstiger und ich würde mich wieder fragen was da eingespart wird. Man kann das ganze auch kostengünstig selbst auf dem eigenen Hof erledigen. (Nur für die, die den Nervenkitzel suchen :cool: )

Ich finde die 250 € schon sehr entgegenkommend.

Deine Antwort
Ähnliche Themen