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Kein ABE bzw TÜV Abnahme nötig bei Nachrüst-bremsscheiben/Fahrwerksteilen

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 11:07

Hallo Zusammen, mich beschäftigt schon seit langer Zeit folgende Frage:

Wenn ich am Motorrad ein anderes Federbein einbauen möchte, oder eine andere (nicht originale) Bremsscheibe, dann brauche ich dafür eine ABE, oder muss es eintagen lassen.

Beim Auto scheint das nicht so zu sein, oder es interessiert zumindest niemanden. Ich habe Monroe Dämpfer mit Eibach Federn verbaut und der Prüfer hat kurz genickt, das war alles.

Beim Mopped wäre sofort die Frage nach der ABE gekommen.

Ist es wirklich so dass ich beim Auto für Fahrwerks und Bremsenteile keine Eintragung/ABE brauche?

Kann man das irgendwo nachlesen / wo steht das geschrieben?

Vielleicht kann jemand helfen, den TÜV Prüfer mochte ich aus naheliegenden Gründen nicht fragen ;)

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7 Antworten

Wenn die Fahrwerks und Bremsenteile original für dieses Auto zugelassen sind, dann ist es doch egal ob du Eibach, Monroe, Bilstein, Koni einbaust. Das Selbe auch bei Bremse. Ob es nun Textar, Ate, Delco usw ist, das Fahrzeug wird dadurch baulich nicht verändert.

Anders verhält es sich bei Tuning! Bremsscheiben die gelocht bzw geschlitzt sind haben meistens eine ABE dabei, die ist dann eintragungsfrei, du musst die ABE aber im Handschuhfach haben, weil der Prüfer wird die beim nächsten TÜV Besuch sehen wollen.

Ich hatte letztens gelochte Bremsscheiben, da war die E-Nr. Und Prüfnummer nicht zu sehen weils aufm Topf aufgeprägt war. Ich musste dafür extra das Rad abschrauben!

Sogar Stahlflexbremsleitungen benötigen eine ABE oder Gutachten.

Wird ein Fahrzeug tiefer gelegt, ist bei dem Fahrwerk ein Gutachten bei, das bedarf einer Eintragung beim TÜV, der Prüfer muss den Einbau und Fahrverhalten prüfen und die neue Fahrzeughöhe feststellen.

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 11:54

Was bedeutet "original für dieses Auto zugelassen" und wer legt das fest?

Mich wundert halt dass es beim Auto scheinbar egal ist was ich einbaue, solange es aussieht wie original.

Original bedeutet für mich, in dem Zustand so das das Fahrzeug in der Eigenschaft in der es von Band lief nicht verändert würde, das bedeutet soviel wie keine Änderung der Bauteile und Fahrzeug.

Nun gibt es bei Stoßdämpfer Unterschiede wie Gasdruck und Öldruck gefüllte Dämpfer. Frag mich bitte nicht warum die Unterschiede nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall wurde das vom Hersteller geprüft und freigegeben.

"Interessiert keinen so lange es aussieht wie original", die Aussage is geil :-D

Is doch logisch: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß!!!

Wenn das Fahrzeug original aussieht und der Prüfer nicht weiß das es so nicht zu sein hat, woher solls er wissen.

Aber sollte einmal was passieren, du musst nicht mal Schuld sein, und ein Unfall-Gutachter stellt einen grob fahrlässigen Mangel am Fahrzeug fest, kannste dir ausmalen was die Versicherung zur Schadensregulierung sagt.

Man könnte es Gesetzeslücke nennen, dass zwar Federn zur Tieferlegung eine ABG o.ä. benötigen, Federn aus dem Aftermarket, welche nur die originalen ersetzen sollen, hingegen nicht, obwohl diese oftmals noch größere Auswirkungen auf den Höhenstand des Fahrzeugs haben.

Genauso ist es bei Stoßdämpfern, deren Innenleben und damit die Kennlinien für eine Vielzahl von Fahrzeugen immer gleich sind und sich nur in der Befestigung unterscheiden.

Ein serienmäßiges, vom Entwickler vorgesehenes individuelles Fahrverhalten lässt sich damit natürlich nicht erreichen.

Zitat:

@hueyx schrieb am 17. Januar 2025 um 12:54:33 Uhr:

Was bedeutet "original für dieses Auto zugelassen" und wer legt das fest?

Mich wundert halt dass es beim Auto scheinbar egal ist was ich einbaue, solange es aussieht wie original.

Stell dir vor du bist Eigentümer einer Firma die Auspuffanlagen schweisst und verkauft.

Deine Firma befindet sich in Brasilien und du möchtest in den Europäischen Markt eintreten und dort deine Ware verkaufen.

Um im Europäischen Markt fuß zu fassen muss das Werk zertifiziert werden.

Das bedeutet es muss Europäischen "Standarts" entsprechen.

Beispiel wäre die Qualitätssicherung ISO 9001/02.

Wenn man Austausch Schalldämpfer herstellen möchte müssen diese auch dem Original entsprechen. Das bedeutet die Schalldämpferanlage wird getestet und erhält nach Prüfung die Zertifizierung.

https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

KFZ Ersatzteile die von Zertifizierten Firmen kommen, müssen nicht eingetragen werden.

 

 

 

 

 

Ganz so einfach ist es nicht.

Und auch nicht mit einem Satz zu erklären.

 

Erstmal muss man unterscheiden, warum man überhaupt für ein Teil eine Genehmigung, Eintragung o.ä. braucht.

Dafür gibt es im Wesentlichen zwei mögliche Gründe:

1. das Teil muss "in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein" (§22a StVZO).

Das betrifft fast alle lichttechnischen Einrichtungen, Rückhaltesysteme, Luftreifen, Verbindungseinrichtungen usw.

Die Teile müssen dann entweder eine nationale Bauartgenehmigung (ABG) oder eine EG- oder ECE-Genehmigung haben. Mitführpflicht für irgendwelche Papiere besteht in der Regel nicht, das Prüfzeichen reicht als Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit.

Hier sind ebenfalls Austausch-Bremsbeläge für Fahrzeuge der Klassen M, N und O einzustufen, die gemäß §41(18) StVZO ebenso den EG- bzw. ECE-Vorschriften genügen müssen wie die Bremsanlage selbst.

2. Änderungen am Fahrzeug, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird oder eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (sog. "19(2)-Fälle"). Wann ein solcher Fall vorliegt ist in der Praxis nicht immer ganz einfach zu entscheiden, der Beispielkatalog zu §19 hilft dabei.

Bei solchen Änderungen ist die Vorschriftsmäßigkeit durch ein entsprechendes Prüfzeugnis nachzuweisen. Das kann national eine ABE, in Fällen der Bauartgenehmigungspflicht die entsprechende ABG oder ein Teilegutachten sein. International eine EG- oder ECE-Typgenehmigung.

Bei Vorliegen einer EG- oder ECE-Genehmigung gibt es weder eine Abnahmepflicht noch eine Mitführpflicht für irgendwelche Papiere.

Im Fall nationaler Genehmigungen kann es eine Abnahmepflicht geben (beim Teilegutachten immer, bei ABE und ABG dann, wenn es in der Genehmigung steht). In jedem Fall müssen bei nationalen Genehmigungen der Nachweis über die Änderungsabnahme oder, wenn die nicht erforderlich war, die Teilegenehmigung selbst mitgeführt werden.

 

Für die hier diskutierten Fälle bedeutet das:

Stoßdämpfer müssen weder bauartgenehmigt sein, noch sieht man beim PKW einen 19(2)-Fall, sofern die Funktionsmaße eingehalten werden und die Befestigung unverändert ist. Bei vielen anderen Austausch-Teilen ist das ähnlich, so zum Beispiel Spurstangenköpfe oder auch komplette Lenkgetriebe. Obwohl es unstrittig sein dürfte, dass diese Teile von erheblicher Bedeutung für die Verkehrssicherheit sind.

Gleiches gilt für Federn, wenn diese keine anderen Eigenschaften haben als die serienmäßigen. Anders dagegen bei Sonderfedern (Tiefer-/Höherlegung): hier ist immer ein Prüfzeugnis erforderlich. Das kann eine ABE sein, dann ist möglicherweise auch keine Änderungsabnahme erforderlich. Häufig ist das heute noch (*) ein Teilegutachten, dann muss immer eine Änderungsabnahme durchgeführt werden (und zwar unverzüglich, nicht erst bei der nächsten HU...). In jedem Fall müssen die entsprechenden Papiere mitgeführt werden, und eigentlich sollte das bei der HU auch überprüft werden.

Die "Zertifizierung" des Teileherstellers spielt da nur insofern eine Rolle, als er für eine Typgenehmigung (egal ob ABE, ABG, EG- oder ECE-Genehmigung) und Teilegutachten ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem nachweisen muss.

(*)

Das Teilegutachten ist ein Auslaufmodell, was es nur noch für einen überschaubaren Übergangszeitraum geben wird.

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 20:58

Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort!!

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