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kein Führerschein aber geschädigter bei Unfall

Themenstarteram 20. November 2011 um 7:59

Hallo,

Mit ist was extrem doofes passiert ich habe aktuell keinen gültigen Führerschein (bin in der Probezeit abzüglich der Tolleranz 4 (!!!) KM zu schnell gewesen. Habe mir kanpp 4 Jahrezeit gelassen und vor einer Zeit mit der Nachschulung angegefangen, noch 2 Stunden und ich hätte ihn wieder. Nun hatte meine Tochter am Fr. einen Unfall im Kindergarten und ich musste schnell hin und habe dummerweise das Auto genommen. So wie es kommen musste hat mich nun jemand volle kanne im Kreisel erwischt. Schuld ist klar der andere... Als die Polizei gekommen ist dachte ich schon es wäre aus. Jedoch haben sie alles "normal" aufgenommen, mein Fürhrerschein und Pass haben sie wie die vom verursacher mitgenommen und dann wieder ganz normal ausgehändigt und konnten dann wieder los.

So nun die Frage nachdem die Polizei die Sachlage am Ort aufgenommen hat ,prüfen diese am dem Revier event. noch die gültigkeiten oder legen Sie den Fall zu den Akten und schicken es an die Versicherungen und prüfen die Versicherung die Gültigkeit? Wenn die Polizei oder die Versicherung nun feststellt das ich keinen gültigen Führerschein habe - wird der Schaden da ich nicht Schuld habe trotzdem übernommen, bekomme aber stress wegen Fahren ohne Führerschein oder zahlen Sie überhaupt nicht?

Vielen lieben dank...

Beste Antwort im Thema
am 20. November 2011 um 9:25

sind eigentlich schon wieder ferien, oder haben die trolle am wochenende ausgang .....

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Ich verstehe jetzt nicht warum du keine gültige Fahrerlaubnis haben solltest, du hast deinen Führerschein doch der Polizei vorgelegt.

Und das du mal in der Probezeit 4 km/h zu schnell unterwegs warst juckt weder die Fahrerlaubnis noch den Führerschein, deswegen musst du auch kein Aufbauseminar machen.

Themenstarteram 20. November 2011 um 8:19

naja ich musste den Führerschein eigentlich abgeben. Hatte ihn damals aber verloren (ehrlich) und konnte Ihn nicht wie gefordert abgeben. Nack knapp einem Jahr habe ich dann einen Schreiben bekommen das der Führerschein gefunden wurde und ich ihn beim Fundbüro in der Stadt abholen könne.

Sprich ich habe zwar einen Führerschein ABER dieser sollte keine gültigkeit mehr besitzen.

Hallole zusammen

Die schädigung ist eine Sache , darauf hast du Anspruch. Wie allerdings deine Fahrt ohne gültige <Fahrerlaubniss zu bewerten ist kann ich nicht beurteilen. Da würde ich schnellstens deinen Anwalt befragen , eventuell wurde das nicht bemerkt , sonst hättest Du den Schein vermutlich nicht zurückbekommen. Vermutlich wurde der überhaupt nicht überprüft sondern nur die Daten aufgenommen,,,, bei Kleinunfällen machen das die Beamten nicht immer , ist ein Dummer Zufall wenns später dann noch rauskommt und dann wirds eventeull extra teuer bzw geahndet was ja auch richtig ist. der Grund trozdem zu fahren ist leider durch den Vorfallwenn auch nachvollziehbar nicht gegeben ( Notwehrsituation; Schutz von Leib und Leben... ) Jol.

Themenstarteram 20. November 2011 um 8:25

ja Vorort haben Sie es ganz sicher nicht bemerkt. Eben da ist nun die Frage ob es auf dem Revier event. nochmals geprüft wird....

Wirst du doch merken, wenn du Post bekommst. Vorher würde ich nichts unternehmen. Einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten.

am 20. November 2011 um 9:25

sind eigentlich schon wieder ferien, oder haben die trolle am wochenende ausgang .....

Mal abgesehen davon, daß ich Dir Deine Geschichte mit dem Kindergarten nicht glaube und mal rein aus Menschenkenntnis davon ausgehe, daß Du schon längere Zeit ohne FE herumgefahren bist, bis es nun, tja, gekracht hat:

Verkehrsunfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind hier m. E. zwei getrennte Tatbestände und werden auch als solche behandelt werden. Man wird durch das Fahren ohne Erlaubnis nicht automatisch zum juristischen Verursacher eines unverschuldeten Unfalls. Der gegnerische Anwalt wird vielleicht versuchen, eine Teilschuld anzubringen, aber das sollte der eigene RA abzuwehren versuchen.

Warte erst mal ab, was die Behörden Dir zusenden.

Also....geh mal davon aus, das alles noch geprüft wird und dann auch festgestellt werden wird, das du ohne gültigen FS gefahren bist.

Das wird bedeuten das du ihn auch nicht gleich wieder bekommst.

Egal was der Grund deiner Fahrt war und ob du das schon öfter gemacht hast (wie der eine oder andere hier vermutet) haste eben jetzt Pech gehabt.

Der Unfall wird nicht zu deiner Last gehen aber den Schuh ohne FS mußt du dir selber anziehen.

Schön Sonntag noch...

Zitat:

Original geschrieben von neuer-user

Hallo,

(bin in der Probezeit abzüglich der Tolleranz 4 (!!!) KM zu schnell gewesen.

Wenn man nur 4 Km/h zu schnell ist braucht man aber doch nicht zur Nachprüfung!

Und ausserdem verstehe ich nicht wieso du dir 4 Jahre Zeit gelassen hast.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von franky2201

Der Unfall wird nicht zu deiner Last gehen aber den Schuh ohne FS mußt du dir selber anziehen.

Sicher? Kann die gegnerische Versicherung nicht argumentieren, dass man ja eigentlich überhaupt nicht auf der Straße hätte sein dürfen und daher zumindest eine Teilschuld angesetzt wird?

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Zitat:

Original geschrieben von franky2201

Der Unfall wird nicht zu deiner Last gehen aber den Schuh ohne FS mußt du dir selber anziehen.

Sicher? Kann die gegnerische Versicherung nicht argumentieren, dass man ja eigentlich überhaupt nicht auf der Straße hätte sein dürfen und daher zumindest eine Teilschuld angesetzt wird?

Wenn das so wäre, könnte man ihm auch seine Geburt vorwerfen. Nicht geboren - nicht auf der Straße.

Sorry:D:D

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Zitat:

Original geschrieben von franky2201

Der Unfall wird nicht zu deiner Last gehen aber den Schuh ohne FS mußt du dir selber anziehen.

Sicher? Kann die gegnerische Versicherung nicht argumentieren, dass man ja eigentlich überhaupt nicht auf der Straße hätte sein dürfen und daher zumindest eine Teilschuld angesetzt wird?

Die Frage sollte man mal ins Versicherungsforum stellen, ich denke die gegenerische Versicherung wird den Schaden zuerst mal bezahlen ob sie den Fahrer anschließend in Regreß nimmt könnte ich mir jedenfalls denken.

 

Wenn man eben so argumentiert, der Fahrzeugfüher hat keine gültige Fahrerlaubnis > hätte er nicht fahren drüfen > hätte es auch keinen Unfall geben können wenn er nicht gefahren wäre.

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Wenn das so wäre, könnte man ihm auch seine Geburt vorwerfen. Nicht geboren - nicht auf der Straße.

Nee nee... das ist durchaus ein ernstzunehmender Punkt...

Wenn beispielsweise ein Azubi den Betrieb zur Mittagspause nicht verlassen darf, er es trotzdem tut und dabei was passiert, kann das versicherungstechnisch extrem haarige Probleme geben. Eben weil argumentiert wird, dass er gar nicht außerhalb des Firmengeländes hätte sein dürfen...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Wenn das so wäre, könnte man ihm auch seine Geburt vorwerfen. Nicht geboren - nicht auf der Straße.

Nee nee... das ist durchaus ein ernstzunehmender Punkt...

Wenn beispielsweise ein Azubi den Betrieb zur Mittagspause nicht verlassen darf, er es trotzdem tut und dabei was passiert, kann das versicherungstechnisch extrem haarige Probleme geben. Eben weil argumentiert wird, dass er gar nicht außerhalb des Firmengeländes hätte sein dürfen...

Na klar. Da gehts aber nur um die Haftung wenn ihm was passiert oder wenn er zum Beispiel mit dem Firmenwagen fährt und das nicht durfte. Dann wird die Firma ihn in Regress nehmen, wenn was passiert und er Schuld hat.

Da kann sich bei einem Unfall die gegnerische Versicherung jedoch nicht drauf berufen.

Das ist nicht ausschlaggebend für das Verursachen und damit die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall sein.

Nach dem Motto: du durftest hier nicht sein, also bist du Schuld.

Also bitte. Das kann nicht dein Ernst sein.

Anders kann es in diesem Fall sein, wenn die Schuldfrage nicht ganz geklärt ist. Dann kann natürlich die gegenerische Versicherung argumentieren, dass der TE keinen Führerschein hat und auf Grund dieser fehlenden Berechtigung falsch reagiert hat.

Die bloße Anwesenheit kann jedoch kein Argument sein.

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