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kein fz schein(teil1)

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 17:31

hallo, kann mir jemand beantworten ob es ne chance gibt ein auto ohne teil1 anzumelden???

der vorbesitzer hat ihn wohl verbummelt und ich dachte mir kann ja nicht so das ding sein!

jetzt hab ich versucht mit ihm zu sprechen, jaaaa den guten findet man nicht mehr.......

das fz soll im gleichen lk zugelassen werden!

die könnten daas dann doch eig einsehen im computer, oder????

danke schonmal.....

mfg micha

Beste Antwort im Thema

Nein kannst Du nicht, du brauchst beide Teile zum Anmelden.

Wenn Du einen Kaufvertrag und KFZ Brief Teil 2 hast musst du zum KFZ Amt und einen neuen beantragen, dann werde sie erstmal veröffentlichen ob der wagen nicht gestohlen ist oder irgendeiner Rechte auf das KFZ hat.

Das Dauert ck 6-8 Wochen und erst dann kannst du das KFZ anmelden.

Übrigens du kannst nicht jede beliebige KFZ Zurverfügungstellen nehmen, es muss die Zulassungsstelle sein wo das KFZ auch gemeldet war.

Habe ich auch mal durchmachen müssen.

 

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Nein kannst Du nicht, du brauchst beide Teile zum Anmelden.

Wenn Du einen Kaufvertrag und KFZ Brief Teil 2 hast musst du zum KFZ Amt und einen neuen beantragen, dann werde sie erstmal veröffentlichen ob der wagen nicht gestohlen ist oder irgendeiner Rechte auf das KFZ hat.

Das Dauert ck 6-8 Wochen und erst dann kannst du das KFZ anmelden.

Übrigens du kannst nicht jede beliebige KFZ Zurverfügungstellen nehmen, es muss die Zulassungsstelle sein wo das KFZ auch gemeldet war.

Habe ich auch mal durchmachen müssen.

 

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 18:18

also muss ich da hin und die können das prüfen???

der war bei mir im lk angemeldet.

hab leider kein kaufvertrag.

kann den vorbesitzer auch nicht ausfindig machen!!

es ist zum kotzen.....

Würde an deiner Stelle zum KFZ Amt und denen die Geschichte erzählen, vielleicht können sie Dir helfen, aber das wird sich bestimmt lange hinziehen.

Wünsche Dir viel Glück

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 18:25

wenn man einfach zuuuuu gutgläubig ist.....

dank dir aber trotzdem!!!!

Wird bei einer Abmeldung nicht der Teil I von der Zulassungsstelle einbehalten ?

@ Siggi1803

Nein das dürfen sie nicht den KFZ Brief Teil 1 ist der alte KFZ Brief wo man bis zu 6 Vorbesitzer eintragen konnte und das ist der Nachweis, das einem das KFZ gehört.

Der KFZ Brief teil 2 ist der damalige KFZ Schein, denn man immer im KFZ mit frühen muss.

Wenn der KFZ Brief Teil 2 weg ist ist das kein Problem, denn den kann man jede Zeit nachbestellen verbunden mit einer Anzeige bei der Polizei.

Ist der KFZ Brief weg hat man auch nicht so das Problem wenn der Wagen angemeldet ist, dann gibt es eine Ausschreibung ob der KFZ Brief z.B. bei der Bank hinterlegt ist und so, das ganze kann bis zu 6-8 Wochen dauern, aber dann bekommt man den neuen ausgestellt.

Ist man aber nicht in den KFZ Brief teil 1 eingetragen, muss man beweisen das man das KFZ erworben hat und dann ist es so als wenn man Eigentümer von KFZ ist.

Bei audi80 90 kommt jetzt noch das Problem dazu das er kein Kaufvertrag besitzt und den Ehemaligen Eigentümer nicht auffinden kann.

Somit hat er ein großes Problem zu beweisen das dieses KFZ sein eigen ist.

Glaube so ist alles Richtig ;)

Zitat:

Original geschrieben von steph0211

@ Siggi1803

Nein das dürfen sie nicht den KFZ Brief Teil 1 ist der alte KFZ

Jetzt hast Du was verwechselt.

Zulassungsbescheinigung Teil I ist der "alte" Fahrzeugschein.

Und Teil II der "alte" Brief.

 

Bei Brief und Schein war es zumindest so, daß der Schein bei einer Abmeldung einbehalten wurde.

 

Der Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II war und ist kein Eigentumsnachweis.

Steht auch so auf beiden Dokumenten.

DERJENIGE der den krempel verdaddelt hat MUSS einen eid auf der zulassungsstelle abgeben und dann gibts eben neuen schein gegen kohle.

MannOmann, das dicke Ende kommt zum Schluss.

Geklautes Auto gekauft, Geld weg, Auto weg. :D :D :D 

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 20:19

nein....

geklaut ist der nicht, den brief(teil2) hab ich ja!

Zitat:

Original geschrieben von audi80 90

nein....

geklaut ist der nicht, den brief(teil2) hab ich ja!

Warst du schon auf der Zulassungsstelle, was hat man dazu gesagt? :D

Ich würde niemals ein Auto kaufen bei dem die Hälfte der Papiere fehlt.

Zitat:

Original geschrieben von audi80 90

nein....

geklaut ist der nicht, den brief(teil2) hab ich ja!

au man!

dann nehm deinen teil 2 und les mal was UNTEN GANZ DICK UND FETT STEHT! der der den brief hat ist NICHT die person der das auto gehört...:rolleyes: gerade DARUM stehts nämlich auch riesengross auf deinem brief drauf! man muss es nur lesen.

Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 20:26

das weiss ich selbst.....

das ist auch absolut nicht ne antwort auf meine frage!!!!

Zitat:

Original geschrieben von audi80 90

das weiss ich selbst.....

das ist auch absolut nicht ne antwort auf meine frage!!!!

Das einzig richte ist zur Zulassungsstelle zu gehen.

Dort wird man dir die richtige Antwort geben.

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