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Problem bei Abmeldung des FZ

Themenstarteram 28. Juli 2024 um 8:56

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem mein VZ verkauft. Ich habe geplant, direkt nach der Übergabe das Fahrzeug online abzumelden, deswegen habe ich mir das Sicherheitscode auf dem KFZ Schein freigerubbelt, ein Foto gemacht und KFZ Schein dem Käufer übergeben. Soweit, so gut. Sollte alles kein Problem sein. Habe aber nicht hinbekommen, die Codes auf den Kennzeichen lesbar zu machen und wahrscheinlich auch beschädigt. Also online Abmeldung hat nicht geklappt.

Am nächsten Tag war ich bei Zulassungsstelle. Dort wurde mir gesagt, dass man für die Abmeldung ein Original vom KFZ Schein braucht.

Der Käufer ist aus Rumänien (ist sehr kooperativer und netter Typ). Wir sind im Kontakt. Er wird morgen zur örtlichen KFZ Zulassungsstelle gehen. Kann es sein, dass ihm die Anmeldung verweigert wird, weil das FZ noch in der EU zugelassen ist?

Mir ist klar, dass der vermutlich der richtige Weg ist, mir den Schein per Express schicken zu lassen, ich führe die Abmeldung ab und schicke den Schein ebenfalls mit DHL Express zurück.

Sorry für eine etwas chaotische Beschreibung :-) Gibt es hier noch was zu beachten, was ich übersehen habe?

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7 Antworten

Wenn er die ZB hat sollte die Umschreibung in Rumänien kein Problem sein.

Die Kennzeichen hat der Käufer?

Themenstarteram 28. Juli 2024 um 10:01

Zitat:

Wenn er die ZB hat sollte die Umschreibung in Rumänien kein Problem sein.

Die Kennzeichen hat der Käufer?

Nein, der Käufer hat nur ZB Teil I und II

Die Kennzeichen habe ich.

Ich habe nur Angst dass ihm bei der Zulassung der alte Fahrzeugschein entnommen wird. Dann habe ich ein echtes Problem :-(

Wenn Dein Fahrzeug in Rumänien angemeldet wird kann Deine Zulassungsstelle das über EUCARIS sehen und wird dann die Zulassung in D zum Tag der Anmeldung in RO beenden.

Zitat:

@MikeGGG schrieb am 28. Juli 2024 um 10:56:55 Uhr:

Kann es sein, dass ihm die Anmeldung verweigert wird, weil das FZ noch in der EU zugelassen ist?

Rumänien ist auch in der EU. :)

Es gibt doch ganz eindeutige Vorschriften, wie das zu machen ist!

Entweder das Auto vor der Übergabe abmelden, das muss man aber nicht, ist oft auch nicht sinnvoll wegen Probefahrt, Überführung usw.

Wenn das zugelassene Kfz weitergegeben wird mit Kennzeichen, Schlüssel und Papieren, einen Kaufvertrag vollständig ausfüllen, Ausweis im Original vorlegen lassen, die Daten davon auch eintragen, Datum und Uhrzeit der Übergabe eintragen und die beiden dafür vorgesehenen Ausfertigungen unverzüglich an die eigene Versicherung und die Zulasungsstelle geben.

Der Rest läuft dann von selbst, auch beim Verkauf ins Ausland, Ärger hat man nach allgemeiner Erfahrung nicht.

Den Kaufvertrag mit den beiden Ausfertigungen für Versicherung und Zulassungsstelle gibts im Internet vom ADAC und diversen Versicherungsgesellschaften.

Themenstarteram 29. Juli 2024 um 14:06

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 29. Juli 2024 um 16:01:07 Uhr:

Es gibt doch ganz eindeutige Vorschriften, wie das zu machen ist!

Ich vermute, du hast meinen ersten Beitrag nicht genau gelesen.

Ich war sogar PERSÖNLICH bei der Zulassungsstelle, hatte den Kaufvertrag und beide Kennzeichen dabei, und wurde von einem schlecht gelaunten, fast frechen Mitarbeiter nach Hause geschickt, weil ich keinen Fahrzeugschein dabei hatte.

Was ja auch vollkommen richtig war.

Was für den Antrag zur Außerbetriebsetzung vorgelegt werden muss, steht in der FZV (gesiegelte Kennzeichen und ZB1)

ZB1 hattest Du nicht, ergo Antrag abgelehnt!

Was für die Außerbetriebsetzung mittels ikfz erforderlich ist, ist auch nachzulesen, die SI Codes der Siegel Kennzeichen vorn, Kennzeichen hinten und der ZB1. ZB1 hast Du nicht mehr, also ikfz auch nicht möglich.

Was man machen muss, wenn man ein Kfz unbedingt angemeldet veräußern will, steht ebenfalls in der FZV.

Die Kennzeichen sind gesiegelt am Fahrzeug zu belassen und die ZB ist auszuhändigen.

Mittels Veräußerungsanzeige(zwingend schriftliche bestätigung über Erhalt der ZB vom Erwerber erforderlich) ist die zuständige Zulassungsstelle über den Halterwechsel zu informieren.

Wenn Du noch Kontakt zum Käufer hast und der das umgemeldet hat,kann er Dir ja einen Kopie der rumänischen ZB schicken, damit kannst Du dann bei Deiner Zulassungsstelle den Hinweis geben, dass die in EUCARIS mal nachschauen. Dann beenden die die Zulassung zum Tag der Anmeldung in RO.

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