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Kein Parkschein gezogen - VerwarngeldAnhörung

Themenstarteram 22. September 2022 um 16:01

Hallo Leute,

wir haben vor ein paar Wochen auf einem Parkplatz geparkt, an dem kein Schild zu sehen war, dass man dort einen Parkschein ziehen muss. Der Parkscheinautomat war auch nicht wirklich in der Nähe, trotzdem haben wir ein Verwarngeld i.H.v. 20€ bekommen, welches ich nicht wirklich bereit bin zu zahlen.

Meine Rechtsschutzversicherung gilt leider nicht für Park-Geschichten. Auch wenn es nur um 20€ geht, verstehe ich es absolut nicht, dass da kein Schild in der Straße stand.

Jetzt zu meiner Frage: Sollte ich da weiter gegen vorgehen? Auf der Rückseite des Schreibens kann ich ja ankreuzen, dass ich den Verstoß nicht zugebe und dann begründen. Was würde dann passieren? Geht das dann gleich ans Amtsgericht oder wie ist das?

Von Oben
Straße
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54 Antworten
Themenstarteram 22. September 2022 um 16:02

Ach ja, vorgeworfen wird mir, dass ich im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne Parkschein geparkt habe.

Tippe mal darauf, dass irgendwo in dem Bereich ein Hinweis war, den du nur übersehen hast. Wenn es in der Nähe ist, einfach mal genauer nachsehen.

Bei Parkverstößen gilt die Halterhaftung. Zahlst du nicht, gibt es einen Bußgeldbescheid, gegen den kannst du Einspruch einlegen und dann geht es ggfls. zum Amtsgericht. Ob es sich für 20,- € lohnt...

Auf Bild 2 über den einbiegenden Ford - ist das nicht das Schild?

Die Nebenstraße, die erkannbar ist, lässt darauf schließen, dass der Automat ca. 50m-100m entfernt steht, also durchaus in der Nähe.

Themenstarteram 22. September 2022 um 16:11

Nein das dachte ich auch erst, ist aber ein Schild, dass auf den Privatparkplatz ab dem Ford hinweist

Üblicherweise wird an der Zu- bzw. Einfahrt auf einen kostenpflichtigen Parkplatz mit Parkscheinautomat hingewiesen. Vor einem Einspruch würde ich mir das deshalb erst noch einmal genauer ansehen.

Kannste haken. Dein Widerspruch wird als unbegründet abgelehnt. Siehe Bild. Das Parken nur mit Parkschein Schild ist von Deinem Parkplatz aus gut sichtbar.

Bildx

Erstens - genau vergewissern, ob ein Schild mit entsprechenden Hinweis dort steht.

Wenn nicht, bitte Gegendarstellung und damit Widerrede gegen das Verwarnend führen, entweder schriftlich

oder persönlich bei der Ordnungsbehörde.

Auch ein verhängtes Verwarnungsgeld muß erst mal im Rahmen nach zivilrechtlichen und nicht strafrechtlichen Maßgaben vollstreckt werden. Bei der Vollstreckung wird entweder durch den Gerichtsvollzieher oder einen Vollstreckungsangestellten der Ordnungsbehörde das Verwarnungsgeld mit weiteren Gebühren eingetrieben.

Sollte das Verwarnungsgeld zu Unrecht erhoben worden sein, ist dem mit einem Rechtsbehelf ( Widerspruch,

Einspruch) zu begegnen, so daß eine übergeordnete Instanz hierüber urteilt und somit das Verwarnungsgeld

aufgehoben wird. Zumeist wird aber die Instanz (i.d.R. Ordnungsbehörde) dieses Verfahren aus Rechtsicherheitsgründen vorher beenden und von der Erhebung des Verwarnungsgeld absehen.

Ein Verwarnungsgeld wird nicht vollstreckt. Das ist nur ein Angebot, den Vorgang mit Zahlung des Verwarnungsgeldes abzuschließen und das Einverständnis wird mit der Zahlung dokumentiert. Deshalb gibt es auch kein Rechtsmittel gegen das Angebot - annehmen oder nicht annehmen. Bei Nichtannahme gibt es ggfls. einen Bußgeldbescheid und da wäre ein Rechtsmittel zulässig.

Dass die Verwaltungsbehörde das Verfahren vorher zumeist beenden wird, wäre mir hingegen neu.

Naja, was soll denn die Behörde machen wenn niemand zahlt und auch kein Einlassung des Halters erfolgt?

Sie wird mutmaßlich keinerlei Hinweise auf die Person des Fahrers haben. Also muss sie das Verfahren einstellen. Das kostet den Halter dann 23,50 EUR. Also kein so gutes Geschäft für ihn ;)

(OK, dem Vernehmen nach soll es einige Behörden geben die es in so einem Fall erstmal versuchen und gegen den Halter einen Bußgeldbescheid erlassen. Das wären hier 48,50 EUR. Aber so wirklich rechtens wäre das ja nicht...)

Themenstarteram 22. September 2022 um 17:02

Zitat:

@omasbioladen schrieb am 22. September 2022 um 18:19:03 Uhr:

Kannste haken. Dein Widerspruch wird als unbegründet abgelehnt. Siehe Bild. Das Parken nur mit Parkschein Schild ist von Deinem Parkplatz aus gut sichtbar.

Wie gesagt, das sind zwei Schilder, zwischen circa 6 Parkplätzen, die diese Parkplätze als Privatparkplätze kennzeichnen, bei denen man auch einen Parkschein braucht. Da sind sogar Pfeile dran, sodass wirklich nur die Parkplätze zwischen den Schildern gemeint sind, ähnlich wie beim Parkverbot.

Wolfsburg ist ja nun nicht sparsam mit den Schildern "Parken nur mit Parkschein", auch und nicht zuletzt in den umliegenden Straßen.

Wenn also in dem fraglichen Bereich tatsächlich keine solchen Schilder stehen (an Hand der Bilder ist das nicht zu beantworten, und "Streetview" gibt es dort nicht), dann sollte man wohl davon ausgehen dürfen, dass dort kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung geparkt werden darf. Diese Ansicht hat es sogar bis auf Parkopedia.de geschafft.

Streetview nicht aber ein Panoramabild auf dem das Parken nur mit Parkschein Bild gut zu erkennen ist. Angeblich beziehe sich das nur auf sechs Parkplätze rings um das Schild und der Parkautomat stünde 80m entfernt. Ich habe das Gefühl, daß irgendwas an des Parksünders Geschichte faul ist.

glaub die Story so auch nicht. Da WAR mit Sicherheit irgendwo ein Hinweisschild zum gebührenpflichtigen Parken - wahrscheinlich auch ein Automat.

Hat der TE nur schlicht übersehen.

Der einzige Parkautomat 80m weit weg und derart versteckt - nie im Leben.

Man stelle sich das mal vor: jeder auf den Parkflächen parkt illegal und kriegt Post... :rolleyes:

Fahre mal nach Bremerhafen zum Klinikum, da steht auch an der Hauptzufahrtstrasse Parken nur mit Parkschein und ich habe nie ein Parkscheinautomat gesehen. Letztens bin ich in die Nebenstraße gefahren wo man auch nur mit Parkschein parken darf und da stand der Automat. War von der anderen Stelle nicht zu sehen.

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