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Kein Scheckheft bei Neuwagenkauf

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 9:22

Hallo zusammen

ich habe gestern zum ersten Mal einen Neuwagen gekauft bei einem EU-Importeur. Während dem Verkaufsgespräch, bei der Übergabe (mit Zeugin) auf der Internetseite des Händlers und auf der Rechnung wird mir eine 3jährige Garantie (Suzuki) zugesichert.

Das Scheckheft fehlte allerdings. Der Verkäufer sagte, er wisse nicht warum das noch nicht da sei und er hat sofort in meiner Anwesenheit eine E-Mail geschrieben, in der er dieses nachforderte.

In der Situation dort wollte ich mich natürlich absichern und liess mir schriftlich bestätigen, dass das Scheckheft inkl. abgestempelte Abgabeinspektion so schnell wie möglich nachgeliefert wird, ca. 3 Wochen. Und eine Zeugin hatte ich ja auch dabei.

So, nun hab ich aber im Internet etwas rumgelesen und mir macht das Ganze nun doch ziemliche Bauchschmerzen. Die Garantie hat mich ja erst bewogen, einen Neuwagen zu kaufen anstatt einen höherwertigen Gebrauchten.

Einen Vorteil habe ich noch: Ich musste den Wagen noch gar nicht bezahlen! Er hat mir einen Überweisungsschein mit der Rechnung mitgegeben, den ich eigentlich spätestens am Montag bezahlen soll.

Was würdet Ihr mir raten? Meine Überlegungen gehen in Richtung den Wagen wieder zurück zu bringen und den Kaufpreis erst zu zahlen, wenn er mir das abgestempelte Scheckheft geben kann? Ich verliere halt dann (falls er das Scheckheft wirklich nachliefern kann) einige Wochen in denen ich die Kfz-Versicherung wahrscheinlich weiter zahlen muss. Das Auto brauchen wir in den Wochen nicht so dringend, das wär nicht schlimm.

Andere Überlegung: Einen Teil vom Kaufpreis zurück zu halten. Aber darf ich das überhaupt einfach so?

Kann ich ein Auto, das abweichend vom abgeschlossenen Vertrag keine Garantie hat, zurückgeben und auf eines mit Garantie bestehen? Oder kann eine Preisminderung durchgesetzt werden?

Zum Glück hab ich einen Rechtsschutz-Versicherung, die ich aber erst am Montag erreiche. Und da mir das Thema nicht mehr aus dem Kopf geht und ich kaum nachts schlafen konnte, bitte ich Euch hier um Eure Einschätzungen / Ratschläge.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2013 um 14:32

Hi,

Ob mit oder ohne Scheckheft hast Du immer Ansprüche gegen den Händler. Diese Ansprüche ersetzen zwar nicht eine eventuell weiter gehende Garantie aber reichen erst mal. Dass ein Scheckheft fehlt, kann immer mal passieren.

Da gleich an Anwalt und Rechtschutz zu denken, grenzt an mittelschwere Paranoia.

Relax!

Sonnige Grüsse

9 weitere Antworten
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9 Antworten
am 27. Juli 2013 um 9:29

Die einfachste Methode wäre wohl das Fahrzeug zu bezahlen und ganz normal zu fahren. Parallel dazu wartet man einfach darauf, bis Suzuki das Scheckheft nachliefert und dein Händler die Abgabeinspektion einträgt.

Das Scheckheft wurde dir vertraglich zugesichert und in den nächsten 3 Wochen wird vermutlich kein Garantiefall eintreten.

Ich würde da einfach tiefenentspannt bleiben, und mich an dem neuen Auto erfreuen.

Moin,

 

meine Frau fährt auch einen spanischen EU Corsa C, dass Scheckheft ist zwar vorhanden, aber nicht lesbar, da alles in spanisch geschrieben steht. Die Bedienungsanleitung fehlte, vermutlich auch spanisch geschrieben.

Da die Bedienung des Corsa sehr übersichtlich ist, ist sie auch nicht erforderlich, alles andere kann man aus dem Netz laden.

 

Der Corsa war nicht ganz ein Jahr alt, als er gekauft wurde, in sofern wurde die Jahresinspektion immer bei einer freien Werke unseres Vertrauens gemacht.

 

Ich persönlich würde erst dann zahlen, wenn das Scheckheft da ist, sonst besteht die Gefahr, dass ich immerzu hinterher laufen müßte.

Dazu hätte ich keine Lust.

 

Am Scheckheft soll es nicht liegen. Wenn du es unbedingt haben willst, bevor der Händler eines liefert, bestellst du beim Vertragshändler ein leeres Heftchen, die sind nicht teuer, kosten vielleicht zehn Euro; teilweise kriegst du vielleicht eines geschenkt, wenn du nett danach fragst, und lässt dir vom EU-Händler das Ganze in diesem vorläufig quittieren. Das ist die einfachste und billigste Möglichkeit.

Versicherungen würde ich aus dem Spiel lassen, auch würde ich dem Händler nicht in irgendeiner Weise an den Karren pinkeln. Das bringt alles nur Unzufriedenheit und schürt Frust wie Ärger. Eine denkbar ungünstige Kostellation!

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 10:33

Danke für Eure Antworten!

Was mich halt beunruhigt... ohne die abgestempelte Abgabeinspektion im Scheckheft hab ich keine Garantie. Und muss die nicht von meinem direkten Händler abgestempelt sein, sondern vom Verkäufer im Herkunftsland?

Ausserdem hab ich gerade festgestellt, dass die Internetseite des Händlers nicht mehr existiert. Kann natürlich ein Zufall sein...

Ich will niemandem ans Bein pinkeln, aber ich will auch ein Auto mit Garantie (die fortlaufende Garantie ist dabei kein Problem für mich, aber gar keine?!)

Hab im Internet noch rausgefunden, dass man über den Hersteller prüfen lassen kann, ob die Abgabeinspektion gemacht wurde. Ich frag mal dort an.

am 27. Juli 2013 um 14:32

Hi,

Ob mit oder ohne Scheckheft hast Du immer Ansprüche gegen den Händler. Diese Ansprüche ersetzen zwar nicht eine eventuell weiter gehende Garantie aber reichen erst mal. Dass ein Scheckheft fehlt, kann immer mal passieren.

Da gleich an Anwalt und Rechtschutz zu denken, grenzt an mittelschwere Paranoia.

Relax!

Sonnige Grüsse

Zitat: "Ausserdem hab ich gerade festgestellt, dass die Internetseite des Händlers nicht mehr existiert. Kann natürlich ein Zufall sein..."

Dies entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht.. Und eine Werksvertretung kann die Daten abfragen wenn ein Garantiefall vorliegen sollte und das Heft noch nicht da ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von casey1910

Was mich halt beunruhigt... ohne die abgestempelte Abgabeinspektion im Scheckheft hab ich keine Garantie. Und muss die nicht von meinem direkten Händler abgestempelt sein, sondern vom Verkäufer im Herkunftsland?

Ausserdem hab ich gerade festgestellt, dass die Internetseite des Händlers nicht mehr existiert. Kann natürlich ein Zufall sein...

Das die Internetseite des Händlers nicht mehr besteht kann Probleme machen.

Es gibt die (gesetzliche) Gewährleistung des Händlers, und die (freiwillige) Garantie des Herstellers.

Wenn die Internetseite nicht mehr besteht, kann das ein schlechtes Zeichen sein, muss aber nicht.

Vielleicht wird die Seite nur neu erstellt, er kann aber auch pleite sein, oder sein Geschäft aufgegeben haben. Wenn der Händler pleite ist, oder nicht mehr existiert, hast du Pech gehabt. Dann kannst du die Gewährleistung nicht durchsetzen.

An die Garantie kann der Hersteller Bedingungen knüpfen (z.B. ein abgestempeltes Scheckheft). Ist das nicht vorhanden, kannst du nur auf Kulanz hoffen.

Aber um das Ganze positiv zu sehen: wahrscheinlich hast du viel Geld gespart, und eine größere Reperatur in der Garantiezeit ist unwahrscheinlich.

Bei Mercedes gibts auch generell kein Scheckheft mehr beim Neuwagenkauf. Kundendienste werden in einer zentralen Datenbank gespeichert und zusätzlich gibts nur einen Servicebericht in Papierform. Vielleicht will man damit den Gang zu freien Werkstätten erschweren; die Herstellergarantie besteht ja aber sowieso nur, wenn Inspektionen in Vertragswerkstätten durchgeführt werden.

am 28. Juli 2013 um 19:54

Mach dir mal vorerst keine Sorgen, ich habe auch einen EU Neuwagen gekauft und das Scheckheft war noch beim auszuliefernden Händler und kam ca 6 Wochen später mit der Post, incl dem Stempel im Heft, das Datum ist der Zeitpunkt von dem die Garantie ab zählt.

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