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Kein SF-Rabatt bei Kulanz?
Hallo zusammen, meine Kfz-Versicherung hat in diesem Jahr einen Schaden aus Kulanzgründen bezahlt. Nun habe ich die Beitragsrechnung für 2018 erhalten und sehe, dass der SF-Rabatt in der Kaskoversicherung unverändert bleibt (habe im Vertrag einen Rabatt-Retter).
Nun meine Frage: Da es sich ja nicht um eine Schadensregulierung im normalen Sinne handelt, darf die Versicherung dann trotzdem die nächste SF-Rabattstufe verwähren?
Danke euch!!
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27 Antworten
warum fragst du nicht direkt bei deiner Versicherung nach ?
Weil Unwissenheit ausgenutzt werden kann, wenn der Rabatt zu Unrecht verwährt wurde
Die Frage wird man nur beantworten können, wenn man die allgemeinen Versicherungsbedingungen hat ;-)
Lies mal in den AKB nach. Ich habe bei Versicherungen gelesen, dass bei Rabattretter und einem Schaden eine Stufung im Folgejahr ausbleibt.
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:47:35 Uhr:
Lies mal in den AKB nach. Ich habe bei Versicherungen gelesen, dass bei Rabattretter und einem Schaden eine Stufung im Folgejahr ausbleibt.
Grundsätzlich hast du Recht. Die spezielle Frage ist ja, wie es sich bei einem normal reguliertem Schäden verhält sondern bei Kulanz.
Zitat:
@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:53:05 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:47:35 Uhr:
Lies mal in den AKB nach. Ich habe bei Versicherungen gelesen, dass bei Rabattretter und einem Schaden eine Stufung im Folgejahr ausbleibt.
Grundsätzlich hast du Recht. Die spezielle Frage ist ja, wie es sich bei einem normal reguliertem Schäden verhält sondern bei Kulanz.
Welche Kulanz?
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:56:08 Uhr:
Zitat:
@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:53:05 Uhr:
Grundsätzlich hast du Recht. Die spezielle Frage ist ja, wie es sich bei einem normal reguliertem Schäden verhält sondern bei Kulanz.
Welche Kulanz?
Steht im ganz oben .
Zitat:
@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:57:08 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:56:08 Uhr:
Welche Kulanz?
Steht im ganz oben .
Nö, tuts nicht. Was genau hat sie aus welchen Gründen an wen bezahlt? Hattest du einen Schaden (den du Verursacht hast) gemeldet?
Gruß Metalhead
Vielleicht gibt es ja keine nächste Stufe mehr...
Wäre nett wenn bei Fragen mehr Daten geliefert würden.
Vers. und Kulanz???
Das sind Welten...
Zitat:
@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:57:08 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:56:08 Uhr:
Welche Kulanz?
Steht im ganz oben .
Ja, da steht Kulanz. Welche Kulanz? Warum, wieso, weshalb? Auf welcher Grundlage? Was wurde vereinbart? Keine Versicherung bezahlt einen Schaden einfach mal so, weil der Versicherungsnehmer nett ider sonst was ist.
Ich denke einfach, dass der Rabattretter gegriffen hat, es gibt also keine Rückstufung, aber auch keine Hochstufung.
Ich habe selber einen Schaden verursacht, den ich gemeldet habe.
Bei der Meldung des Schadens wurde mir die Übernahme der Kosten zugesichert, später jedoch wurde mir mitgeteilt, dass dies auf Grund der AVB nicht möglich sei.
Das habe ich auch so akzeptiert, habe jedoch darauf hingewiesen, dass mir die Übernahme der Kosten anfangs ja zugesagt wurde.
Daraufhin hat die Versicherung die Kosten aus Kulanzgründen übernommen.
Zitat:
@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:02:04 Uhr:
Ich habe selber einen Schaden verursacht, den ich gemeldet habe.
Bei der Meldung des Schadens wurde mir die Übernahme der Kosten zugesichert, später jedoch wurde mir mitgeteilt, dass dies auf Grund der AVB nicht möglich sei.
Das habe ich auch so akzeptiert, habe jedoch darauf hingewiesen, dass mir die Übernahme der Kosten anfangs ja zugesagt wurde.
Daraufhin hat die Versicherung die Kosten aus Kulanzgründen übernommen.
Und jetzt? Sie haben den Schaden gezahlt und aufgrund des Rabattretters nicht gestuft. Fertig. Es sei denn, sie haben die bei der Kulanzübernahme auch zugesichert, dass du im Folgejahr hochgestuft wirst.
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:06:14 Uhr:
Zitat:
@RedBaron1210 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:02:04 Uhr:
Ich habe selber einen Schaden verursacht, den ich gemeldet habe.
Bei der Meldung des Schadens wurde mir die Übernahme der Kosten zugesichert, später jedoch wurde mir mitgeteilt, dass dies auf Grund der AVB nicht möglich sei.
Das habe ich auch so akzeptiert, habe jedoch darauf hingewiesen, dass mir die Übernahme der Kosten anfangs ja zugesagt wurde.
Daraufhin hat die Versicherung die Kosten aus Kulanzgründen übernommen.
Und jetzt? Sie haben den Schaden gezahlt und aufgrund des Rabattretters nicht gestuft. Fertig. Es sei denn, sie haben die bei der Kulanzübernahme auch zugesichert, dass du im Folgejahr hochgestuft wirst.
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Regulierung aus Kulanzgründen wie eine normale Regulierung anzusehen ist. Die AVB meiner Versicherung (Cosmosdirekt) sehen in dem entsprechenden Abschnitt keinen Sonderfall Kulanz vor.
Die Versicherung hat eine Zahlung für einen Schaden an dich geleistet.
Ob aus Verpflichtung oder Kulanz, ist egal.
Das Weitere ergibt sich aus den AKB.