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kein spezifisches E36 Problem Au versetzt zu HU

Themenstarteram 15. März 2010 um 18:35

Hallo Jungs, da ich nicht weiß wo hier sowas diskutiert wird und ich einen E36 habe frage ich doch lieber euch als .......

Folgendes Problem seit 2010 Hu und Au eine Plakette... Meine sind 6 Monate versetzt und die HU läuft erst im August ab wärend Au demnächst weg ist. Gibt ja seit diesem Jahr keine Au-Plakette. Muß ich jetzt meinen Tüv vorziehen? Wir befinden uns in Deutscheland. Mal eure Meinung dazu?

Gruß jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

ganz einfach:

deine AU entfällt komplett udn du musst erst regulär zum termin deiner HU-Untersuchung das fahrzeug vorführen.

um irgendeinem übereifrigen polizisten vorwegzukommen kannst du die AU-Plakette auch selber entfernen, denn sie hat seit 1.1. 2010 keinerlei aussagekraft mehr.

 

Ich glaúbe das ist ein Irrtum.Das Siegel darfst Du selber überhaupt nicht entfernen.Es ist gültig bis deine AU abgelaufen ist.Selbst wie bei mir bis 05/11.Erst dann wird mit der HU auch die neue AU gemacht und dann bekommst Du nur ein Siegel.

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Interessante Frage :)

Logisch betrachtet müßtest Du die HU vorziehen. Vielleicht gibt's aber eine Ausnahmeregelung?

Themenstarteram 15. März 2010 um 18:45

Hi Gerry08, vorziehen ? logisch wäre das schon aber ich habe doch für 2 Jahre Tüv bezahlt.

ganz einfach:

deine AU entfällt komplett udn du musst erst regulär zum termin deiner HU-Untersuchung das fahrzeug vorführen.

um irgendeinem übereifrigen polizisten vorwegzukommen kannst du die AU-Plakette auch selber entfernen, denn sie hat seit 1.1. 2010 keinerlei aussagekraft mehr.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

ganz einfach:

deine AU entfällt komplett udn du musst erst regulär zum termin deiner HU-Untersuchung das fahrzeug vorführen.

um irgendeinem übereifrigen polizisten vorwegzukommen kannst du die AU-Plakette auch selber entfernen, denn sie hat seit 1.1. 2010 keinerlei aussagekraft mehr.

 

Ich glaúbe das ist ein Irrtum.Das Siegel darfst Du selber überhaupt nicht entfernen.Es ist gültig bis deine AU abgelaufen ist.Selbst wie bei mir bis 05/11.Erst dann wird mit der HU auch die neue AU gemacht und dann bekommst Du nur ein Siegel.

Themenstarteram 15. März 2010 um 19:23

also rauflassen bis abgelaufen und dann runterkratzen?

ja klar darf man es nicht selber.

aber es ist seit januar ein nicht mehr aussagefähiges stück folie ohne jegliche bedeutung, daher der tipp, das ding einfach selber wegzukratzen. ;)

Themenstarteram 15. März 2010 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

ja klar darf man es nicht selber.

aber es ist seit januar ein nicht mehr aussagefähiges stück folie ohne jegliche bedeutung, daher der tipp, das ding einfach selber wegzukratzen. ;)

jetzt mal nachdem einige Antworten kamen...ich war beim Tüv und der freundliche Mensch sagte eigentlich solle ich neu Au machen oder Tüv vorziehen und dann drehte er sich mit dem Rücken zu mir und sprach so gegen die Wand "kratz es runter und fertig aber das hast nicht von mir"

Es hätt ja sein können es hat jemand schon Erfahrung mit dem Problem gemacht...

Hi,

auf das "abkratzen" der AU-Plakette vom vorderen Kennzeichen wuerde ich mich nicht einlassen und auch jedem davon dringend abraten (das ist Urkundenfaelschung!). - So teuer kann eine "vorgezogene" AU gar nicht sein, das sich das "lohnt" ...

Bussgeld und Punkte fuer "Ueberziehung der AU":

2-8 Monate: 15 EUR

> 8 Monate: 40 EUR und 1 Punkt im flensburger Zentralregister!

Die AU ist, auch wenn es teilweise anders dargestellt wird und wurde, bis zur "Synchronisation" mit der HU, mitnichten seit 01.01.2010 hinfaellig und zum naechsten HU-Termin "nachholbar" !!!

Aber macht, was Ihr wollt (Kosten- / Nutzenrechnung bis 8 Mon. ist evtl. OK)!

- Einen Punkt in Flensburg wuerde ich deswegen trotzem nicht riskieren wollen! - Wer weis, in was fuer ein Ungeschick man mal - oft "unverschuldet" (man war ja immerhin "dabei") - geraet, und es dann evtl. spaeter bereut ???

Klar, die Prueforganisationen "juckt" das natuerlich nicht! (Sie unterliegen auch nicht der "Anzeigepflicht", mit der jeder Streifenpolizist u.U. seinen Job riskiert, falls er da "beide Augen zudruecken" sollte).

Aber, wenn einem Polizisten das "seltsam" vorkommt, dass bei einem Fahrzeug (HU vor 01/2010) die AU-Plakette vorne "fehlt", kann er Dir einen Maengelbericht, mit der Auflage dabei einen gueltigen AU-Nachweis vorzulegen, ohne Probleme "aufs Auge druecken" (Fristen/Folgen: s.o.)!

Was mich wundert, ist eher, wie man zu dieser Pruefintervall-Differenz kommt? Mal am "falschen" Ende "gespart", oder wie schafft man das :confused:

Morgen zusammen!

Hatte so nen ähnlichen Fall.

Meine AU war gültig bis 6/10 meine HU aber bis 6/11, war auch etwas ratlos. Also bin ich mal zu unserem Ortsansässigen Dekra Prüfer gefahren und hab ihn gefragt. Er kam raus schaute sich meine Plaketten an, kratzte mir die AU Plakette ab und meinte nur das wir uns dann nächstes Jahr zur regulären HU wieder sehen würden.

Ich würde das auch pragmatisch angehen: AU-Plakette bei Fälligkeit abkratzen und gut ist.

am 16. März 2010 um 9:49

Ich hatte auch das Problem bei meinem E36, AU ging bis 06/10 und HU bis 12/10. Hatte dann beim TÜV angerufen und die sagten mir ich müsse zu dem Termin kommen der früher eintritt (sprich 06/10) ansonsten müsste ich ev. mit einer Strafe rechnen, da man die AU Bescheinigung ja sowieso im Auto mitführen muss, und im Falle einer Verkehrskontrolle würde dann die Polizei nicht nur aufs Nummernschild schauen sondern nach dem AU Bericht fragen und spätestens da sollten sie mitbekommen das die AU schon abgelaufen wäre. Würde demnach behaupten das das Abkratzen der Plakette nicht allzuviel bringt, außer ev. Ärger, aber das muss ja jeder selber für sich entscheiden. Mir war es letzendlich egal da ich den Wagen vor Ablauf der AU verkauft hatte :D.

Gruß

@freundchen: dies dürfte nach meinem wissenstand eine fehlinformation durch deinen TÜV gewesen sein.

am 16. März 2010 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

@freundchen: dies dürfte nach meinem wissenstand eine fehlinformation durch deinen TÜV gewesen sein.

Keine Ahnung, wollte nur berichten was der TÜV Süd bei mir dazu sagte. Allerdings klingt es für mich auch logisch zu dem Termin zu erscheinen, der eher da ist. Denn sonst würde man ja entweder mit ungültiger HU oder AU spazieren fahren. Aber wie schon geschrieben das soll jedem selbst überlassen sein, ich hab jedenfalls noch 22 Monat HU :D.

Gruß

PS: ich glaub ein paar Monaten (dez 09) hatten wir hier im Forum auch schon den gleichen Thread, der war von mir :D und ich war mir auch nicht sicher wann ich wieder zum TÜV musste.

Boah....wegen 6 Monaten Ärger riskieren.....so wenig Geld kann man garned haben.....

Was kost denn ne HU/AU aktuell?Das is ja durch die Kombination sogar billiger geworden,wie vorher,also nixmehr mit über 80 Euronen,das liegt doch jetzt irgendwo bei 70....

 

Greetz

Cap

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