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Kein Tüv Chiptuning Zulassungsbescheinigung Teil 1

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 26. Februar 2018 um 22:32

Abend,

habe mir einen Golf 4 GTI mit Chiptuning ersteigert, heute habe ich das Auto mit dem Hänger zum TÜV gebracht, der Prüfer meinte das es nichts wird da ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht habe wo die Abnahme drin stehen würde, jetzt habe ich nur den Brief wo die 143KW eingetragen sind, ist das Richtig das der TÜV nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 machbar ist und wie bekomme ich die jetzt? habe heute mehrmals versucht unsere Zulassungsstelle zu erreichen und bin nur an den Anrufbeantworter gekommen.

Gruß

Alex

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19 Antworten

Also eine ganz normale 29er HU geht auch nur mit dem Brief. Um die neue ZB II zu beantragen brauchst du ja einen gültigen HU-Bericht. Hast du noch irgendwelche Unterlagen von der Firma die den Umbau gemacht hat?

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 6:15

Beim Kauf habe ich nur den Brief bekommen sonnst nichts.

Da es ein ersteigertes Fahrzeug ist sind denn beide Schlüssel da. Chiptuning zurückbauen und dann dürfte der Tüv in einer Werkstatt kein Problem mehr haben.

Der Prüfer ist ja ein Korinthenkacker....

Leistungssteigerung ist doch eingetragen, sonst würden ja net 143KW in der ZB2 drinstehen. Ruf auf der Zulassungsstelle an, wo das Auto bis zur Abmeldung lief, die können in der Regel nen Schrieb rauslassen, was da an Änderungen in der ZB1 drinstand. Ansonsten Prüforganisationen abklappern und nach ner Zweitschrift für die Leistungssteigerung fragen.

Gruß Viech

@viech mit solchen Aussagen würde ich vorsichtig sein. Viele wissen nicht das die komplette Verantwortung beim Prüfingenieur liegt, soll heißen wenn etwas vorfällt was auf Verschulden des Prüfers zurückzuführen ist einzig und allein sein Kopf rollt, nicht der des Dachverbandes. Und wenn der Prüfer sagt "mach ich nicht", dann macht er das nicht. Fertig.

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 12:11

Habe die Zulassungstelle erreichen können, brauche vom Vorbesitzer eine Vollmacht und eine Unbedenklichkeiterklärung, steuergerät tauschen geht auch nicht, da muss ich nachweisen das die Leistungssteigerung nicht mehr vorhanden ist, sprich werde nach der Arbeit den halter an der angegebenen Adresse im Brief suchen, wenn er da noch wohnt, das Fahrzeug habe ich von einem Gebrauchtwagen Händler ersteigert.

Themenstarteram 27. Februar 2018 um 16:23

so 80km umsonst gefahren, Vorbesitzer wohnt seit 3 Jahren dort nicht mehr.

Jetzt werde ich morgen in der Mittagspause direkt zur Zulassungsstelle gehen und nachfragen, sollte ich da kein Erfolg haben fahre ich direkt zum TÜV Süd und frage da nach ob es ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 geht, kann ja nicht sein das alles legal eingetragen ist und man kein TÜV bekommt weil die Zulassungsbescheinigung Teil 1 fehlt.

Hättest nur sagen brauchen hast das verloren

Hallo zusammen,

der User nogel ist m.W. beim Tüv und könnte dazu eine fundierte Auskunft geben.

Vielleicht liest er das oder zumindest könnte der Themenstarter ihm eine PN senden.

Grüsse aus dem kalten Südfranken ;-)

Zitat:

@fpVenom schrieb am 27. Februar 2018 um 12:36:01 Uhr:

@viech mit solchen Aussagen würde ich vorsichtig sein. Viele wissen nicht das die komplette Verantwortung beim Prüfingenieur liegt, soll heißen wenn etwas vorfällt was auf Verschulden des Prüfers zurückzuführen ist einzig und allein sein Kopf rollt, nicht der des Dachverbandes. Und wenn der Prüfer sagt "mach ich nicht", dann macht er das nicht. Fertig.

Keine Sorge mein Freund, ich bin auf dem Gebiet seit 10 Jahren tätig, aber so nen Aufriss wg ner Leistungssteigerung zu machen, die sogar nachweislich abgenommen und in die Papiere eingetragen wurde... auf die Idee muss man erstmal kommen als Prüfer.

Achja, und warum da irgendein Kopf rollen sollte, frag ich mich auch.

Aber das kannst du mir mit Sicherheit erklären, net dass ich morgen wieder was falsch mach.

Bei ner Fahrwerks- oder Räder-Reifen-Änderung ist es klar, ohne ZB1 bzw Nachweis der Änderungsabnahme gibts keine HU, aber doch net in so einem Fall.

Gruß Viech

Schon mal nachgefragt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil 2 noch irgendwo ist?

Die Zeiten, wo man den Fahrzeugschein nach Abmeldung des Autos entsorgen konnte, sind ja nun schon eine Weile vorbei.

Zitat:

@viech schrieb am 27. Feb. 2018 um 21:1:04 Uhr:

Keine Sorge mein Freund, ich bin auf dem Gebiet seit 10 Jahren tätig

Dann kannst du die HU ja machen

Zitat:

@fpVenom schrieb am 27. Februar 2018 um 21:35:28 Uhr:

Zitat:

@viech schrieb am 27. Feb. 2018 um 21:1:04 Uhr:

Keine Sorge mein Freund, ich bin auf dem Gebiet seit 10 Jahren tätig

Dann kannst du die HU ja machen

Wär bei mir kein Problem, wenn der Fall wirklich so wäre, wie ihn der Ersteller geschildert hat. Wieso auch.

Und falls du das nächste Mal mit Fachwissen statt Halbwissen bzgl Haftung eines PI bzw aaSoP glänzen willst, empfehle ich dir die Anlage8 bzw das KfSachvG ivm mit dem BGB. Das gibts nämlich online und für lau.

Hoppsa doppelpost...

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