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Kein TÜV Dokument bei Auto Anmeldung nötig?!
Hallo,
ich habe vor 2 Wochen ein Skoda Rapid gekauft und hole diesen morgen ab.
Wollte ihn heute anmelden, dann sagte der Herr auf dem Amt das keine Dokumente für dem TÜV dabei sein.
Also habe ich den Verkäufer angerufen, dieser sagte es gäb keine bzw. ich bräuchte keine da es vorher bei einer Autovermietung war.
Als ich wieder bei dem Herr bei der Zulassungstelle war hat dieser seine Kollegen etc. gefragt und konnte das Auto dann doch ohne anmelden (wie der Verkäufer gesagt hat).
Allerdings will er das ich am Montag die Dokumente kurz vorbei bringe, laut Verkäufer gibt es keine da ich es wieder eine erst Anmeldung sei (wegen autovermietung) o.ä.
Er will mir das morgen auch noch mal genauer erklären, bin jetzt allerdings etwas verwirrt und verunsichert was nun richtig ist ?!
Einerseits verstehe ich nicht wieso es keine TÜV Dokumente geben sollte bei der Autovermietung, aber anderer seits hatte der Verkäufer auch recht das ich das nicht zum anmelden brauche....
.
Kennt sich da jemand aus ?
Gruß,
False
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 22. August 2019 um 19:13:54 Uhr:
Zitat:
@False schrieb am 22. August 2019 um 19:08:58 Uhr
...keine Dokumente für dem TÜV dabei sein.
[...]
Als ich wieder bei dem Herr bei der Zulassungstelle war hat dieser seine Kollegen etc. gefragt und konnte das Auto dann doch ohne anmelden....
Schon wieder so ein Wunder.
Ciao
Ratoncita
Die Antwort hilft leider 0 weiter....
Ähnliche Themen
24 Antworten
Zitat:
@False schrieb am 22. August 2019 um 19:08:58 Uhr
...keine Dokumente für dem TÜV dabei sein.
[...]
Als ich wieder bei dem Herr bei der Zulassungstelle war hat dieser seine Kollegen etc. gefragt und konnte das Auto dann doch ohne anmelden....
Schon wieder so ein Wunder.
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 22. August 2019 um 19:13:54 Uhr:
Zitat:
@False schrieb am 22. August 2019 um 19:08:58 Uhr
...keine Dokumente für dem TÜV dabei sein.
[...]
Als ich wieder bei dem Herr bei der Zulassungstelle war hat dieser seine Kollegen etc. gefragt und konnte das Auto dann doch ohne anmelden....
Schon wieder so ein Wunder.
Ciao
Ratoncita
Die Antwort hilft leider 0 weiter....
Also gut:
"Grundsätzlich können Sie in Deutschland kein Fahrzeug, das älter als 36 Monate ist, ohne gültige TÜV-Bescheinigung anmelden. Eine Zulassung erfolgt nur, wenn das Kfz verkehrssicher ist.
Neuwagen und junge Gebrauchte bilden eine Ausnahme. Sie müssen erst drei Jahre nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Für junge Autos erfolgt die Kfz-Zulassung also ohne TÜV-Bescheinigung."
Dein Auto ist also juenger als 3 Jahre...
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 22. August 2019 um 19:18:28 Uhr:
Also gut:
"Grundsätzlich können Sie in Deutschland kein Fahrzeug, das älter als 36 Monate ist, ohne gültige TÜV-Bescheinigung anmelden. Eine Zulassung erfolgt nur, wenn das Kfz verkehrssicher ist.
Neuwagen und junge Gebrauchte bilden eine Ausnahme. Sie müssen erst drei Jahre nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Für junge Autos erfolgt die Kfz-Zulassung also ohne TÜV-Bescheinigung."
Dein Auto ist also juenger als 3 Jahre...
Ciao
Ratoncita
Viele dank das hilft mir schon weiter
Ja mein neues Auto ist von Feb. 2018, das heißt der kfz zulassungsstelle weiß es einfach nicht obwohl er dort arbeitet ?
Wenn es ein Vermiet Fahrzeug war, dann war die HU aber 02/19 fällig.
Müsste also doch ein Protokoll geben.
Bzw wann wurde er als vermietwagen zugelassen?
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. August 2019 um 19:27:35 Uhr:
Wenn es ein Vermiet Fahrzeug war, dann war die HU aber 02/19 fällig.
Müsste also doch ein Protokoll geben.
Bzw wann wurde er als vermietwagen zugelassen?
Gruß M
Feb. 2018, es gab bisher nur die eine Zulassung/Anmeldung.
Spätestens jetzt sollte alles klar sein...
Dann war es kein "Selbstfahrervermiet.Fzg" oder die HU konnte übers KBA abgerufen wurden.
Gruß M
Zitat:
@tomold schrieb am 22. August 2019 um 19:36:48 Uhr:
Spätestens jetzt sollte alles klar sein...
Du magst dich ja auskennen, andere aber nicht.
Also verstehe ich nicht was solche Antworten (bringen) sollen...
Der Herr an der Zulassungsstelle hat von den kollegen dann gesagt bekommen das es normal verlängert werden kann wenn es privat angemeldet wird. (Auto wurde ja abgemeldet bevor TÜV nötig gewesen wäre)
So lese ich es gerade auch im Internet...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. August 2019 um 19:45:39 Uhr:
Dann war es kein "Selbstfahrervermiet.Fzg" oder die HU konnte übers KBA abgerufen wurden.
Gruß M
Korrekt war kein "Selbstfahrervermiet.Fzg".
Auch für die von Dir erwähnte Verlängerung der HU muss er vorgestellt werden. Und das geht auch nur in den ersten 7 Monaten nach Erstzulassung und Umschreibung .
Bitte alles lesen.
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge
2.1.2.1.1
bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung - 36 Monate.
Nur die Umschreibung stellte die 36 Monate HU nicht wieder her.
Gruß M
Zitat:
@False schrieb am 22. August 2019 um 19:56:56 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. August 2019 um 19:45:39 Uhr:
Dann war es kein "Selbstfahrervermiet.Fzg" oder die HU konnte übers KBA abgerufen wurden.
Gruß M
Korrekt war kein "Selbstfahrervermiet.Fzg".
Na dann ist alles klar
Gruß M
False, ist Dir das jetzt klar?
Es konnte kein Mietwagen sein - die Mietwagenfirmen neigen nicht dazu, den TÜV um 6 Monate zu überziehen.
Ein Neuwagen muss das erst Mal nach 36 Monaten (3 Jahren) zum Tüv - Deiner ist erst 18 Monate alt - da kann es noch kein TÜV Protokoll geben.
Die Fälligkeit der HU sollte sich auch aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ergeben.