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Kein Tüv wegen anderer original Stahlfelgen als im Fahrzeugschein.

Hallo alle zusammen, also die berühmte Tüv Abnahme wird immer Katastrophaler.

Mein Nissan Primera P11 1.6l Bj.97 bekamm kein Tüv wegen angeblich Falscher Rad Reifengröße.

Ich habe Standartmäßige OEM Nissan 15x6 Stahlfelgen drauf.

Der Tüv Mensch pocht aber auf die Reifengröße im Fahrzeugschein und irgendwelche Angaben in seinem PC.

Angeblich darf der Primera P11 1.6 nur 14" Zoll Felgen fahren!

Mit Reifen die man als Fahrradreifen nutzen kann. 175/70 R14. Oh man ey...

Ich habe ihm 1000x erklärt das die Primeras früher ab Werk mit 14,15,16 und sogar 17" Felgen ausgeliefert wurden. Im Werkstatthandbuch steht es ebenso.

Keine Chance, es müssen partu die original 14" Felgen drauf.

Wie soll man sich bei sowas verhalten? Wenn man nicht mal mehr die original Stahlfelgen fahren darf?

Laut Tüv Mann Aussage solle ich mir nun Alufelgen mit irgendeiner ABE KBA blablabla holen.

Aber nur in 14" Zoll! Ich habe ihm nochmal klar gemacht, das ich keine Alus will, und bin abghauen.

Mein Fazit aktuell, nie wieder DEKRA! Das wird immer schlimmer.

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71 Antworten

Fahre einfach zu einer anderen Prüforganisation. Auch wenn du da nochmal zahlen musst, kommst du am Ende günstiger weg, als dir jetzt vier neue Räder zu kaufen.

Dein werkstatthandbuch ist irrelevant. Dein COC ist entscheidend.

Und wenn in dem keine 16 Zoll enthalten sind, muss sie abnehmen lassen.

2.1, 2.2 und Feld K maj posten, dann guckt vielleicht einer nach, was zu der EG-TG gespeichert ist

Wenn die Rad Reifen Kombi im KFZ Schein nicht mit den Montierten Rädern Übereinstimmen hat der Prüfer Recht!

Und wenn Du es dem Prüfer 1000x Erklärst Erreichst Du rein gar nichts ausser Ärger.

Sei froh das der Prüfer den Wagen nicht Still gelegt hat....

Dann hat er natürlich nicht automatisch Recht.

Bei Bj. 1997 wird er noch kein CoC haben, in dem er nachschauen kann.

Leider gibt es bei den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II) das Problem, dass dort meistens nur noch eine Reifengröße eingetragen ist.

Beim alten Fahrzeugschein und -brief waren alle Reifengrößen eingetragen, die man fahren darf.

Kommt jetzt drauf an, welche Papiere der TE hat.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 11. Dezember 2024 um 21:02:36 Uhr:

Dann hat er natürlich nicht automatisch Recht.

Der Prüfer ist ja nicht Verpflichtet Gutachten etc. zu suchen, das ist Sache vom Halter

@Tim_P.

Es gab keinen Nissan Primera P11, 1,6 der mit 17 Zoll Rädern ab Werk geliefert wurde.

Nicht die TÜV-Abnahme wird immer katastrophaler, sondern bestimmte Kundengruppen.

Natürlich gehören auf die Karre 14-Zoll-Räder, solange Du nicht belegen kannst, dass Dir auch die Nutzung größerer Räder gestattet ist.

Wie soll man sich da verhalten? Gute Frage…vielleicht lernst Du zunächst mal TÜV und Dekra zu unterscheiden, bevor Du hier herum pöbelst.

Zitat:

@Hennaman schrieb am 11. Dezember 2024 um 21:17:47 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 11. Dezember 2024 um 21:02:36 Uhr:

Dann hat er natürlich nicht automatisch Recht.

Der Prüfer ist ja nicht Verpflichtet Gutachten etc. zu suchen, das ist Sache vom Halter

Deshalb habe ich es auch nicht behauptet. ;-)

Richtig ist dennoch, dass die montierten Räder an einem Kfz, nicht dem Eintrag der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entsprechen müssen.

Was auch der Grund dafür ist, dass zahlreiche Kunden falsche Reifen bestellen, alles richtig machen wollen und ihre Bestellung anhand Ziffer 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung benennen, anstatt am Fahrzeug zu schauen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 11. Dezember 2024 um 22:00:08 Uhr:

Zitat:

@Hennaman schrieb am 11. Dezember 2024 um 21:17:47 Uhr:

 

Der Prüfer ist ja nicht Verpflichtet Gutachten etc. zu suchen, das ist Sache vom Halter

Deshalb habe ich es auch nicht behauptet. ;-)

Richtig ist dennoch, dass die montierten Räder an einem Kfz, nicht dem Eintrag der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entsprechen müssen.

Was auch der Grund dafür ist, dass zahlreiche Kunden falsche Reifen bestellen, alles richtig machen wollen und ihre Bestellung anhand Ziffer 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung benennen, anstatt am Fahrzeug zu schauen.

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War mir schon Klar,

aber so mancher meint er fährt zur HU und meint man darf machen was man will und die Prüfer müssen halt schauen wo sie entsprechende Nachweise herholen, nach dem Motto "Kunde ist König" Graf Rotz lässt Grüßen.

Auf die Idee mal zu Fragen ob man die Räder Eintragen lassen kann kommt der TE erst gar nicht, zu Teuer?

Meine Schwiegertochter fährt einen Fiesta der auf mich läuft seit wir den Wagen haben war der schon 2x Mängelfrei übern TÜV Erstzulassung 2009. Jetzt bei der letzten HU

ist dem Prüfer Aufgefallen das hinten andere *Federbeine drin sind und die nicht Eingetragen sind. Wusste keiner von uns also mussten die Dinger Nachgetragen werden, war kein Problem und war Flott Erledigt. Aufregen bringt da rein gar nichts.

OT Ende

*habs Korrigiert

Seit wann müssen Stoßdämpfer eingetragen werden? Oder meinst du Federbeine samt Federn?

Jau, Stoßdämpfer an sich müssen nicht eingetragen werden.

Hallo, ich sehe nur eine Chance wie du aus dem Dilemma rauskommen kannst. Falls Du jemanden kennst der dasselbe Modell mit Originalrädern fährt könntest du fragen ob er sie dir zu 'nem schmalen Kurs borgt. Plakette drauf und alle sind glücklich solange du später keinen Unfall damit hast.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 11. Dezember 2024 um 22:36:13 Uhr:

Seit wann müssen Stoßdämpfer eingetragen werden? Oder meinst du Federbeine samt Federn?

.

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Sorry mein Fehler

Zitat:

@GT Bandit schrieb am 11. Dezember 2024 um 23:26:10 Uhr:

Hallo, ich sehe nur eine Chance wie du aus dem Dilemma rauskommen kannst. Falls Du jemanden kennst der dasselbe Modell mit Originalrädern fährt könntest du fragen ob er sie dir zu 'nem schmalen Kurs borgt. Plakette drauf und alle sind glücklich solange du später keinen Unfall damit hast.

Deine Empfehlung hier, Prüfinstanzen zu täuschen und gesetzliche Bestimmungen zu unterlaufen, ist das einzige Dilemma.

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