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kein TÜV wegen fehlenden Typenschildes

Opel Astra J
Themenstarteram 22. März 2018 um 2:38

Hilfe!...

Meine Frau hat bei ihrem Umzug von Russland nach Deutschland ihren in Russland gekauften Opel Astra Station Wagon, Baujahr 2012, eingeführt und wir haben ihn auch ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet. Das obligatorische halbe Jahr, in welchem man das eingeführte Auto noch fahren darf, ist vorbei und nun haben wir es TÜV-fertig machen lassen, um es dann anzumelden. Dabei ergaben sich zwei unvorhergesehene Probleme, von denen das 2. schwerer wiegt:

1) auf dem Aufkleber im Rahmen der Beifahrertür stand eine Fahrgestellnummer, die sich zwar auch auf dem russischen Fahrzeugbrief fand, die aber von der gestanzten Nummer im Beifahrerfußraum und auch von der unter der Windschutzscheibe abwich (letztere waren aber identisch). Dieses Problem ließ sich aber dadurch auflösen, dass im russischen Fahrzeugschein beide Nummern aufgeführt waren und auch im Fahrzeugbrief. Nun wurde vermutet, dass die unterschiedlichen Nummern von einem Unfall herrühren, aber genau weiß das niemand.

2) Das eigentliche Problem liegt darin, dass der TÜV-Prüfer kein Typenschild finden konnte, das aber unabdingbar sei, da sonst keine TÜV-Vollabnahme (was immer das ist ...) für die Zulassung gemacht werden könne. Außerdem muss entweder ein Datenblatt mit Fahrgestellnummer vom Hersteller vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass EU-Richtlinien eingehalten sind oder eine COC-Bescheinigung.

Daraufhin suchte ich den Opelhändler am Ort auf, der mit der Zentrale Kontakt aufnahm und es hieß, dass es für diese in Russland gefertigten Astras wohl keine Fahrzeugtypenschilder gäbe, da diese in Russland nicht vonnöten waren.

Was kann ich jetzt noch machen, um das Auto trotzdem hier in Deutschland zugelassen zu bekommen?

Was mich außerdem wundert: es gibt doch jede Menge alter Autos, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, die ganz sicher nicht den neuesten EU-Richtlinien entsprechen und trotzdem vom TÜV zugelassen werden. Warum sollte das dann für einen relativ neuen Opel Astra nicht möglich sein?...

Vielen Dank schon mal für Eure Tipps!

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14 Antworten

Anderen TÜV probieren und gut ist. Im Zweifelsfall auch noch die Aussage des Opelhändlers bezügich des Typenschildes schriftlich vorlegen.

Das Typenschild im Astra J ist doch eh nur geklebt (linke B Säule).

Gegen Gebühr kann man sich das Schild bei Opel doch bestimmt neu ausstellen lassen?! Hast du danach mal gefragt beim Händler?

Hi,

Bei Opel das CoC besorgen und sich beim OH das richtige Typenschild aufkleben lassen.

Gibt es denn für nicht-europäische Fahrzeuge überhaupt ein CoC? Das ist doch das gleiche Problem wie bei US-Fahrzeugen. Das fehlende Typenschild ist da nur ein kleiner Teil. Ohne CoC wird die Zulassung schwierig und teuer.

Themenstarteram 22. März 2018 um 21:23

Zitat:

@mottek schrieb am 22. März 2018 um 07:58:59 Uhr:

Anderen TÜV probieren und gut ist. Im Zweifelsfall auch noch die Aussage des Opelhändlers bezügich des Typenschildes schriftlich vorlegen.

Danke für den Tipp! Sind denn die TÜV-Prüfer untereinander nicht vernetzt? Oder haben die jeweiligen Prüfer sowas wie einen individuellen Ermessensspielraum?...

Themenstarteram 22. März 2018 um 21:28

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 22. März 2018 um 08:24:21 Uhr:

Das Typenschild im Astra J ist doch eh nur geklebt (linke B Säule).

Gegen Gebühr kann man sich das Schild bei Opel doch bestimmt neu ausstellen lassen?! Hast du danach mal gefragt beim Händler?

Das ist ja gerade das Problem: der Aufkleber, der sich auf der linken B Säule findet, enthält eben nicht die Typennummer "e.*..../..*....*.." Der Opelhändler hier am Ort sagt, dass es nach Auskunft der Zentrale vermutlich für diese für den russischen Markt gebauten Astras keine Typenschilder gäbe, da diese in Russland nicht vonnöten sind.

Ja gut, das mag ja sein, aber diese Nummer ist ja nix anderes als die Nummer und Art der Betriebserlaubnis. Bei Serienfahrzeugen in der Regel ne Allgemeine Betriebserlaubnis. Die gilt ja nicht für einen speziellen Astra J, sondern für alle (ausser GTC) serienproduzierten:

 

e1*2007/46*0141

 

Nur weil die Nummer für Exportfahrzeuge nicht vorgesehen ist (Betriebserlaubnis ist ja auch erst mal ein nationales Ding, also für Deutschland) und deswegen nicht eingetragen wurde, heißt es ja nicht, dass der Astra keine hat.

 

Ich würde da nochmal nachhaken bei Opel!

Zitat:

@gott in rot schrieb am 22. März 2018 um 09:04:19 Uhr:

Hi,

Bei Opel das CoC besorgen und sich beim OH das richtige Typenschild aufkleben lassen.

Wird vermutlich nicht funktionieren da der Astra vermutlich auch in Russland, in eime längst stillgelegtem Werk gebaut wurde.

Zitat:

@Tanguerobooth schrieb am 22. März 2018 um 03:38:34 Uhr:

Was kann ich jetzt noch machen, um das Auto trotzdem hier in Deutschland zugelassen zu bekommen?

Was mich außerdem wundert: es gibt doch jede Menge alter Autos, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, die ganz sicher nicht den neuesten EU-Richtlinien entsprechen

Alte Autos sind nochmal eine andere Story. Deren Zulassung ist bisweilen aber auch teuer.

Zitat:

und trotzdem vom TÜV zugelassen werden. Warum sollte das dann für einen relativ neuen Opel Astra nicht möglich sein?...

Weil er vermutlich nicht in der EU und damit auch nicht zwingend nach EU-Standards gebaut ist.

Und was würdest Du machen bzw. Dir denken wenn ins Chassis (und unter der WS) eine andere Nr. eingeschlagen ist wie sie auf einem Stück Papier bzw. Aufkleber gedruckt ist?

https://www.tuev-sued.de/.../importfahrzeug-richtlinie

https://www.dekra.de/de-de/import-und-export-fahrzeuge/

Deswegen hatte ich auch geschrieben, dass das fehlende Typenschild nur ein Teil des Problems ist, da ohne CoC keine Typenzulassung der Modellvariante in Europa erfolgt ist und das russische Modell ggf. Abweichungen zum europäischen Modell aufweist.

Genau das gleiche Problem hat man jedem Import aus allen anderen Nicht-EU-Staaten, z.B. USA, und früher sogar innerhalb Europas, bis das CoC eingeführt worden ist, um die Sache innerhalb Europas zu vereinfachen. Man kann ja sonst viel über Europa schimpfen, aber das CoC ist auf jeden Fall ein Fortschritt zu früher.

Da braucht man nur mal auf Heizkessel gucken, da darf ein französisches Gerät obwohl technisch identisch, nicht in Deutschland angeschlossen und betrieben werden, selbst mit Typenschild.

Langer Rede, kurzer Sinn: Ohne CoC wird das teuer, aufwändig und ggf. auch unmöglich, das Fahrzeug regulär in Deutschland zuzulassen.

Themenstarteram 23. März 2018 um 11:13

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen, Hinweise, Links und kenntnisreichen Gedanken zu meiner Frage - super community!

Mal eine ganz andere Frage. Habt Ihr die Papiere offiziell übersetzen und/oder mit einer Apostille versehen lassen?

Themenstarteram 24. März 2018 um 23:15

Zitat:

@Astradruide schrieb am 24. März 2018 um 16:10:51 Uhr:

Mal eine ganz andere Frage. Habt Ihr die Papiere offiziell übersetzen und/oder mit einer Apostille versehen lassen?

Nein haben wir nicht, hätten wir aber natürlich gemacht, wenn dies gefordert worden wäre. Die relevanten Daten wie Fahrgestellnummer, Baujahr und die Zahlen waren ja alle klar erkennbar. Ich vermute, dass deshalb keine Nachfrage kam.

Es muss ja eine Bewandnis haben das es zwei versch. Nummern am Fahrzeug gibt diese sich aber auch im beide in den russischen originalpapieren befinden. Zahlen kamm man fast überall auf der Welt lesen, was dabei steht aber nicht unbedingt. Muß ja nicht heißen das man das in Russland genauso wie in D/EU handhabt.

Und wenn eine Übersetzung der papiere eine Schlüssige Erklärung bringt besteht imho die möglichkeit das nun gesondert eine Fahrgestellnummer in den Rahmen eingeschlagen werden kann.

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